Seit August 2014 erhalten Eltern den vollen Betrag von monatlich 150 Euro, wenn sie für ihr Kind keine öffentlich geförderte Betreuung nutzen. Im vierten Quartal 2014 wurde das Betreuungsgeld laut Statistischem Bundesamt fast 386.000 Mal ausgezahlt. Doch die Zahlung ist umstritten und beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht – die Stadt Hamburg hat Klage eingereicht. Eins steht allerdings schon vor dem Urteil fest: Wirtschaftlich und wirtschaftspolitisch ist das Betreuungsgeld nicht sinnvoll.
Besser in Kitas investieren
Allein für das Jahr 2014 waren 550 Millionen Euro im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld veranschlagt – Geld, das besser für einen qualitativen Ausbau von Kitas verwendet würde. Denn das Betreuungsgeld, von Kritikern auch „Herdprämie“ genannt, hat aus ökonomischer Sicht ungünstige Folgen: Es hält vor allem bildungsferne Eltern davon ab, ihre Kleinkinder in eine Kita zu schicken. Obwohl einerseits gerade diese Kinder besonders stark davon profitieren würden, dort von Profis gefördert zu werden. Andererseits ermutigt das Betreuungsgeld gerade jene Eltern, ein Kind selbst zu betreuen, denen eine Arbeitsstelle aus der Armut helfen könnte.
Würde man stattdessen die Finanzmittel des Betreuungsgeldes nutzen, um die frühkindliche Bildung und Ganztagsschulen auszubauen, könnte gezielt die Bildungsarmut reduziert werden. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur würde vor allem Alleinerziehenden ermöglichen, erwerbstätig zu sein – und das könnte die Armutsgefährdung gerade dieser Personengruppe deutlich reduzieren.
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