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Helmut E. Klein in Freie Bildung und Erziehung Interview 11. Dezember 2011

„Mittelkürzungen schützen das staatliche Monopol und bedrohen die Schulvielfalt“

In Brandenburg plant die Landesregierung, wie zuvor schon in anderen Bundesländern geschehen, die Privatschulfinanzierung zu kürzen. Sind Ihrer Einschätzung nach überhaupt noch Spielräume für ein weiteres Absenken staatliche Finanzhilfe vorhanden, ohne den Bestand freier Schulen zu gefährden?

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Von Spielräumen, die Landesregierungen zum Kürzen von Finanzhilfen für die freien Träger verleiten, kann überhaupt keine Rede sein. Wird der Deckungsgrad der staatlichen Finanzhilfe an einer betriebswirtschaftlichen Vollkostenrechung gemessen, liegen die Deckungsbeträge, die von freien Schulen noch zu leisten sind, in allen Bundesländern deutlich über der so genannten Sonderungsschwelle. Das heißt, schon jetzt sind die freien Schulen – auch in Brandenburg – gegenüber staatlichen Schulen finanziell benachteiligt und in ihrer Existenz bedroht. Niedrigere Lehrergehälter und Schulgelder, die mit dem Sonderungsgebot kollidieren, sind die Folge.

Welche Auswirkungen hat die mangelnde finanzielle Unterstützung freier Schulen für das Bildungssystem insgesamt?

Empirische Studien weisen nach, dass Wettbewerb zwischen den Schulen ein entscheidender Ansatzpunkt zur Verbesserung des Schulsystems sein kann. Das setzt aber voraus, dass es faire Rahmenbedingungen zwischen Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft gibt. Drehen nun die Länder den freien Schulen den Geldhahn zu, obwohl sie verfassungsrechtlich eine Institutsgarantie freier Schulen zu erfüllen haben, beugen sie nicht nur das Recht und schwächen das Sonderungsverbot, sondern schützen das staatliche Monopol und bedrohen die Schulvielfalt, indem sie unliebsame Konkurrenz in die Knie zwingen. Schließlich ist dies auch als Beschränkung der elterlichen Schulwahlfreiheit und des zivilgesellschaftlichen Engagements – Stichwort Schulgründungen – zu verstehen.

Wie könnte eine rechtmäßigere Finanzierung freier Schulen aussehen?

Fair wäre zumindest eine staatliche Finanzhilfe je Schüler, die sich etwa an den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom Juli 2010 orientiert. Danach liegt die Höhe des zumutbaren Schulgeldes bei monatlich 70 Euro pro Kind. Das bedeutet, dass die staatliche Finanzhilfe gewährleistet, dass die von den freien Schulen zu kompensierende durchschnittliche Finanzierungslücke nicht im Widerspruch zur verfassungsrechtlich hinnehmbaren Grenze des von den Eltern aufzubringenden Schulgeldes steht. Gerecht im Sinne der Chancengerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts wäre es, wenn freie Schulen als Teil des öffentlichen Bildungssystems mit den gleichen Budgets ausgestattet werden, wie staatliche Schulen – beispielsweise über die Einführung von Schulgutscheinen.

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