Steigender Fachkräftemangel, Belastung der Rentenkasse: IW-Sozialexperte Jochen Pimpertz nennt im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung wichtige Gründe, warum er nichts von der "Rente mit 63" hält.
"Ich befürchte eine Frühverrentungswelle"
Arbeitgeber, Gewerkschaften und selbst Kirchen laufen gegen die abschlagsfreie "Rente mit 63" Sturm. Sehen Sie eine Chance, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihre Pläne noch korrigieren wird?
Selbst wenn die Kritik – übrigens auch unter CDU-Politikern – zunimmt, habe ich wenig Hoffnung auf große Korrekturen. Die von der SPD ins Spiel gebrachte „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren ist Teil eines Rentenpaketes, in das CDU/CSU die ausgabenträchtige Mütterrente einbringen. Derzeit geht das eine nur mit dem anderen, obwohl beide ökonomisch nicht gerechtfertigt sind und die Beitragszahler teuer zu stehen kommen.
Wenn Frau Nahles jetzt davon spricht, dass jeder vierte Neurentner von der abschlagsfreien "Rente mit 63" profitieren könnte, hätte dies also in zweifacher Hinsicht negative Auswirkungen?
Ganz recht. Wer früher in Rente geht, belastet nicht nur die Rentenkasse, er steht auch dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Damit wird der Fachkräftemangel verschärft – umso stärker, je großzügiger Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die erforderlichen 45 Beitragsjahre angerechnet werden. Dies ist umso bedenklicher, da die geburtenstarken Jahrgänge bald in den Ruhestand gehen.
Was heißt das für den Handwerksbetrieb?
Nach den aktuellen Plänen soll die abschlagsfreie "Rente mit 63" ab dem Sommer gelten. Betriebe, die noch vor ein paar Monaten davon ausgingen, in zwei oder drei Jahren ältere Mitarbeiter durch jüngere zu ersetzen, stehen jetzt vor einer völlig anderen Situation. Wechseln ab dem Sommer altgediente Kräfte ungeplant und vorzeitig in den Ruhestand, kann das kleinere und mittlere Unternehmen in Not bringen.
In die Berechnung der Beitragsjahre sollen nach den aktuellen Plänen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I einberechnet werden. Befürchten Sie eine Frühverrentungswelle?
Wer will es einem Arbeitnehmer verübeln, dass er vorzeitig in den Ruhestand wechselt, wenn die Einbußen auf ein Minimum schmilzen? Je großzügiger die Handhabung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, desto mehr Arbeitnehmer erfasst dieser Fehlanreiz. Deshalb befürchte ich eine Frühverrentungswelle – aber nicht, dass die Menschen massenhaft mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit fallen, um anschließend mit 63 in den Ruhestand zu wechseln. Angesichts des Fachkräftemangels werden die Arbeitgeber dies vermeiden wollen.
Arbeitsministerin Nahles hat in der Diskussion um eine mögliche Frühverrentungswelle die Erstattungspflicht für Arbeitgeber wieder ins Gespräch gebracht. Was ist darunter zu verstehen?
Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter mit 61 Jahren nur deshalb kündigt, weil der nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, dann müsste er dieses Arbeitslosengeld wieder erstatten, sollte man ihm auf die Schliche kommen. Richtig ist es, derartige Mitnahmeeffekte zu verhindern. Die Erstattungspflicht führt aber zu Bürokratie, weil jeder Fall juristisch überprüft werden müsste. Frau Nahles wäre deshalb gut beraten, nach einfacheren Wegen zu suchen.
Hätten Sie einen Vorschlag?
Wenn sie die abschlagsfreie "Rente mit 63" nicht kippen will, dann sollte man wenigstens auf die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten verzichten. Damit würde die Zahl der Anspruchsberechtigten immerhin eingeschränkt.
Wann bekommen wir die Rechnung für diese Wohltaten präsentiert?
Schon jetzt. Mit Blick auf die Rentenreform hat die Große Koalition schon Anfang des Jahres darauf verzichtet, den Rentenbeitrag von 18,9 auf 18,3 Prozent zu senken.
Zum Interview auf der Website der Deutschen Handwerks Zeitung
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