Die Gewerkschaft der Fluglotsen sei eine von fünf mächtigen Berufsgruppen, die über eine "große Streikmacht" verfügen, sagt Hagen Lesch vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Deutschlandfunk. In ihre Besitzstände sei aber massiv eingegriffen worden.
Fluglotsen haben "dieses Ungerechtigkeitsgefühl"
An den deutschen Flughäfen herrscht heute fast ganz normaler Ferienbetrieb. Es ist Anfang August, in den Abflughammeln tummeln sich mehr Touristen als sonst, um in den Urlaub zu fliegen. Die, die heute fliegen wollten und wollen, haben Glück gehabt. Der Streik der Fluglotsen wurde abgeblasen, denn die Flugsicherung, also der Arbeitgeber der Lotsen, hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirken können. Jetzt wollen die Fluglotsen aber einen neuen Anlauf für einen Streik nehmen. Das könnte schon nächste Woche der Fall sein.
Wie häufig ist das bisher passiert, dass ein Gericht einen Streik verboten oder für unzulässig erklärt hat in Deutschland?
So was passiert normalerweise selten. Ich habe jetzt nicht gezählt, wie oft es passiert ist, es passiert aber in den letzten Jahren häufiger. Bei den Lokführern war das beispielsweise der Fall, sowohl im letzten Konflikt 2007/2008 als auch einige Jahre davor, in den Jahren 2003/2004. Aber normalerweise ist das die Ausnahme.
Auch wenn Sie kein Jurist sind, Herr Lesch: Welches Kriterium entscheidet denn für die Arbeitsrichter, ob gestreikt werden darf oder ob man so was unterbindet?
In diesem Fall ging es speziell darum, dass offensichtlich die Gewerkschaft für ein Ziel gestreikt hat, das noch tarifvertraglich geregelt war, und das geht natürlich nicht, weil der Tarifvertrag eine Friedenspflicht über alle Themen vorschreibt, die in diesem Tarifvertrag geregelt waren, und die muss man natürlich einhalten.
Um welchen Punkt ging es da genau, wissen Sie das?
Das weiß ich nicht, weil ich im Detail nicht den Forderungskatalog kenne, aber solche formalen Dinge müssen natürlich beachtet werden. Aber ich glaube, es geht auch nicht nur darum, das man hier auf Formfehler achtet – man hätte ja auch quasi diesen Formfehler aus Arbeitgebersicht übersehen können –, ich glaube hier geht es mehr generell um einen Machtkampf, und die Arbeitgeberseite hier, die Deutsche Flugsicherung, nutzt die einstweiligen Verfügungen auch zur Disziplinierung der Gewerkschaften, genauso wie die Deutsche Bahn das seinerzeit bei den Lokführern gemacht hat, weil im Prinzip man mehr oder minder als Arbeitgeber ohnmächtig dasteht, weil man quasi, wenn man auf Forderungen der Gewerkschaften nicht eingeht, bestreikt wird und dann massive Ausfälle hat.
Wenn man jetzt dieses Beispiel nimmt – ist das ein effektives Mittel, das Gericht einzuschalten, für die Flugsicherung jetzt konkret?
Eigentlich kann es ja kein effektives Mittel sein, weil die Tarifpartner in der Tarifautonomie selber verhandeln müssen. Das Problem ist, dass sich ja schon einiges ändert in der Tariflandschaft und die Arbeitgeber sich auch erst mal dran gewöhnen müssen, dass sie diese streikmächtigen Spartengewerkschaften haben. Und teilweise sind die Tarifverhandlungen zwischen denen noch nicht so richtig eingespielt, wie das beispielsweise bei den großen Branchengewerkschaften der Fall ist, und insofern da auch die kleinen Gewerkschaften relativ schnell zum Arbeitskampf greifen, und der eben sehr, sehr wehtut – deswegen dann offensichtlich diese Hilflosigkeit, dann eben Gerichte anzukündigen. Aber das kann natürlich keine Lösung sein, denn letztlich muss man am Verhandlungstisch ja selbstständig einen Kompromiss finden.
Bevor wir über diese Zersplitterung der Tariflandschaft reden, Herr Lesch: Ein Kriterium, lese ich, für die Richter war die unternehmerische Freiheit. Es darf nicht übermäßig von der Gewerkschaft in die unternehmerische Freiheit eingegriffen werden. Wo verläuft denn da die Grenze ungefähr?
Das wird im Einzelfall durch Gerichte geklärt. Ein Streik generell ist ja erlaubt, zur Durchsetzung eben der tarifpolitischen Ziele ist der Streik legitim. Der Streik soll eigentlich dazu dienen, damit man auch dem Abschluss des Tarifvertrages näher kommt. Man will gerade Druck ausüben, damit man endlich tarifpolitisch zum Abschluss kommt. So, und dann muss man dabei beachten, dass der Streik aber auch irgendwo verhältnismäßig sein soll, das heißt, es darf nicht eine Gegenseite völlig hilflos und schwach sein und dann sozusagen durch die andere dominiert werden. Beispielsweise wenn ein Unternehmen in die Pleite gestreikt würde, das wäre sicherlich etwas, wo ein Gericht sagen würde, das geht nicht. Das ist hier sicherlich nicht der Fall in dem Punkt, aber da wir letztlich keine allgemeinen Regeln oder Kriterien dafür haben – wann ist die Verhältnismäßigkeit jetzt verletzt, wann nicht –, ist das immer letztlich eine Einzelfallentscheidung, wenn geklagt wird. Das ist ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit natürlich und ist sicherlich nicht vorteilhaft für die Tarifauseinandersetzung.
Wir haben jetzt die Deutsche Fluglotsengewerkschaft als kleine Spartengewerkschaft, 2.500 Fluglotsen etwa sind da organisiert, wir haben die Gewerkschaft der Lokführer. Wie viele Spartengewerkschaften oder welche gibt es denn mittlerweile in Deutschland?
Man meint, es gäbe ganz viele, es sind aber, wenn Sie so wollen, die mächtigen fünf, das sind die Lokführer, die Piloten, die Fluglotsen, die Ärzte und ja, eingeschränkt dann auch noch das Kabinenpersonal bei den Fluggesellschaften, die haben auch noch eine eigene Gewerkschaft.
Das sind die Besserverdiener?
Es geht nicht nur um Besserverdiener. Das Entscheidende ist, dass das Berufsgruppen sind, die eine hohe Streikmacht haben, ohne die kann eine Dienstleistung nicht angeboten werden. Es gibt auch noch andere Berufsgewerkschaften, beispielsweise hat sich gerade eine für Feuerwehrleute gegründet, die sind aber bisher noch nicht in Erscheinung getreten in dem Sinne, dass sie jetzt einen Tarifkonflikt sozusagen eskalieren haben lassen. Insofern ist das wirklich eine kleine Gruppe, beschränkt eben auf den Verkehrssektor und das Gesundheitswesen.
Lokführer, Feuerwehrleute sind nicht die Besserverdiener in dieser Gesellschaft. Was treibt diese Entwicklung an in Richtung Spartengewerkschaften?
Ich habe das mal untersucht, sehr ausführlich für Lokführer und für Piloten, und da muss man, wenn man dann lange in die Historie zurückgeht, bis zu Beginn der 90er-Jahre, feststellen, dass Besitzstände weggenommen wurden. Das betrifft sowohl die Piloten bei der Lufthansasanierung Anfang der 90er-Jahre als auch die Lokführer, die beispielsweise ihren Beamtenstatus im Zuge der Privatisierung der 90er-Jahre verloren haben. Sie sind niemals kompensiert worden danach, und diese Berufsgruppen fühlten sich benachteiligt, weil sie einen Solidarbeitrag zum Unternehmen geleistet hatten, und irgendwann kam die Idee: Wenn sich die großen Gewerkschaften um unsere Anliegen nicht kümmern, dann machen wir das eben über unsere Berufsverbände. Dann haben sich diese Berufsverbände die tarifpolitische Eigenständigkeit erzwungen, die Arbeitgeber wollten das zunächst nicht, und deswegen hat es diese Konflikte gegeben.
Da es im Moment keine größeren Pläne gibt an Privatisierungen, heißt das, wir werden nicht in nennenswertem Maße mit neuen Spartengewerkschaften rechnen müssen?
Über das hinaus, was wir haben, werden wir auf absehbare Zeit keine so Streikmächtigen bekommen, auch das Beispiel der Feuerwehrleute muss man relativieren, weil viele Feuerwehrleute nicht streiken dürfen, weil sie den Beamtenstatus haben. Es gibt sicherlich Werksfeuerwehren in einzelnen Chemiewerken beispielsweise, da kann man bestreikt werden, und dann wäre das in der Tat ein Problem. Aber sie müssen gut organisiert sein, sie müssen eben dieses Ungerechtigkeitsgefühl haben, das muss ja auch allgemein verbreitet sein in einer Berufsgruppe. Also es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen, damit sie so mächtig auftreten können wie die Fluglotsen. Das kann nicht jede Berufsgruppe.
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