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Michael Hüther Gastbeitrag 21. August 2008

Zur Offenheit verdammt

Das neue Außenwirtschaftsrecht kann durch seine unscharfen Rechtsbegriffe gezieltem Missbrauch den Weg ebnen.

An diesem Mittwoch wurde im Bundeskabinett die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung verabschiedet. Damit ist ein längerer Streit über den Umgang mit ausländischen Investoren, besonders Staatsfonds, innerhalb der Regierung, vor allem zwischen Arbeitsminister und Wirtschaftsminister, vorerst entschieden. Die Freiheit grenzüberschreitender Investitionen droht Schaden zu nehmen. Der damit ermächtigte Staatseingriff ist ein schwerer ordnungspolitischer Sündenfall.

Man mag einwenden, das sei nun sehr puristisch gedacht und verkenne die Bedingungen der Realität. Entsprechend verweist die Spitze des Bundeswirtschaftsministeriums darauf, dass wieder einmal Schlimmeres verhindert wurde. Alles sei jetzt nur noch halb so schlimm, kaum von Bedeutung. Niemand wird dem Wirtschaftsministerium die Ernsthaftigkeit bestreiten, mit der absurde Ideen anderer Ressorts eingesammelt oder entkräftet werden. Das Arbeitsministerium hatte sich mit der Forderung nach einer Arbeitsplatzgarantie entsprechend hervorgetan.

Doch wenn alles kaum von Bedeutung ist, warum macht man es dann überhaupt? Die Begründung für eine prinzipielle Ermächtigung zum regierungsamtlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit kann doch nicht darin liegen, dass andere noch mehr gefordert haben. Der Koalitionskompromiss als Ersatzhandlung und als Befriedungsversuch? Oder trifft sich in diesem scheinbar unbedenklichen Objekt einfach das Interesse der Politik, Handlungsfähigkeit zu zeigen, auf günstige Weise mit der öffentlichen Stimmung einer vermeintlichen globalisierungsbedingten Ohnmacht?

Wie es auch sei, letztlich kommt es auf die künftig denkbaren und nidht auf die heute vorgesehenen Eingriffe an. Verantwortliche Politik muss das Potenzial der Gefährdung sehen. Die neuen Regelungen des Außenwirtschaftsrechts können durch ihre fast unvermeidlich unscharfen Rechtsbegriffe einem gezielten Missbrauch ebenso den Weg ebnen wie einer generell expansiven Auslegung. Innere Sicherheit und öffentliche Ordnung sind wohlfeile Begriffe, denen jeder zustimmen kann; sie sind für Interpretationen weit offen und vermögen beliebige Branchen sowie Unternehmen in den Fokus der Sorge zu schieben.

Es sind Angstbegriffe, die der Politik Führung geben. Das ist – abgesehen von den vielen Argumenten gegen staatliche Genehmigungsrechte für Kapitalbeteiligungen ausländischer Investoren – der besonders bedenkliche Aspekt der Gesetzesänderung. Es ist wie bei unserem Zuwanderungsgesetz, das ehrlicherweise Zuwanderungsbegrenzungsgesetz heißen sollte: Das gesendete Signal spricht für Abschottung und nicht für Offenheit. Als Land, das die Folgen des demografischen Wandels nicht mehr nur theoretisch reflektiert, sondern praktisch bereits in aller Schärfe spürt, können wir uns solche Signale gar nicht mehr leisten.

Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung zwingen durch den damit verbundenen Dynamikverlust volkswirtschaftlicher Leistungskraft zur Offenheit, und zwar für die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften ebenso wie für den Zustrom von Investitionskapital. Eine positive, angstfreie Sicht der Dinge erlaubt uns zu erkennen, dass wir in beiden Fällen nichts anderes erleben als eine Prämierung des Standorts Deutschland. Es lohnt sich, hierzulande zu investieren und zu arbeiten. Diesen Kontext sollte erkennen, wer leichtfertig von kleinen Korrekturen vorhandener Gesetze spricht.

Auf der politischen Szene wird, um das Thema zu befördern, der Sachzusammenhang nur sehr unvollständig aufgeführt. So fehlt völlig der Hinweis auf die Tatsache, dass Länder wie China oder Russland mit der Einrichtung von Staatsfonds versuchen, mit keineswegs dauerhaft sprudelnden Einnahmen aufgrund eines Rohstoffvorkommens oder einer bestimmten währungspolitischen Konstellation rational umzugehen. Die Suche nach attraktiven Investitionsopportunitäten bedeutet zugleich den Verzicht auf eine konsumtive Verwendung in der Gegenwart.

Durch verschärfte Restriktionen der Industrieländer gegen Staatsfonds mag es unattraktiv werden, die natürlichen Ressourcen im bisherigen Maße zu pflegen und auszubeuten. Zudem könnte es zu einer verstärkten konsumtiven Verwendung der Rohstofferlöse im Inland kommen. So kann die „holländische Krankheit“ drohen, weil der Sektor der Konsumgüter weiter gestärkt und jener der international gehandelten Investitionsgüter weiter geschwächt wird. Eine Reihe von empirischen Untersuchungen bestätigt den Zusammenhang zwischen Ressourcenverfügbarkeit und schwachem Wirtschaftswachstum.

Auch sollte nicht übersehen werden, dass gerade für rohstoffreiche Länder durch ein breit diversifiziertes Portfolio die Möglichkeit entsteht, gesamtwirtschaftliche Erträge schon in der laufenden Periode vom Rohstoffmarkt zu entkoppeln. Ein Konzentrationsrisiko wird abgemildert. Dieser Ansatz kann sinnvoll ergänzt werden, indem die Erträge aus dem Staatsfonds zur Abfederung des wirtschaftlichen Strukturwandels genutzt werden. An einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung dieser Staaten sollten wir eigentlich ein überragendes Interesse haben.

Im Falle Chinas, das wegen seiner währungspolitisch unterlegten Staatsfondsaktivitäten besonders im Verdacht steht, „übergeordnete politische Ziele“ zu verfolgen, muss der Zusammenhang zu der noch schwachen Auslandsorientierung der heimischen Unternehmen gesehen werden. So bleibt nichts übrig als willkürlicher Verdacht einer bösen Absicht, der bei manchen Akteuren eher die Projektion eigener Vorurteile ist. Die Folgen des jetzigen Sündenfalls werden erst später sichtbar. Vermeidbar aber sind sie keinesfalls.

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