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Michael Hüther Gastbeitrag 15. Juni 2006

Vom Zweitbesten zum Drittbesten

Die groß angekündigte Reform der Unternehmensbesteuerung könnte zu einer Minimallösung geraten.

In Berlin wird fieberhaft an der Reform der Unternehmenssteuer gearbeitet. Doch es hakt erheblich, obgleich die Grundlinien weniger kontrovers sind als in anderen Politikfeldern. Zum einen sind die Zielsetzungen dieser Reform weitgehend unstrittig: Die internationale Wettbewerbsfähigkeit soll verbessert, die Europatauglichkeit erhöht, die Rechtsform- und Finanzierungsneutralität erreicht werden.

Zum anderen liegen durchdachte Konzepte auf dem Tisch, die jenseits ideologischer Gegensätze einen edlen Wettstreit um die beste Lösung ermöglichen: die "Flat Tax" des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzminister, die duale Einkommensteuer des Sachverständigenrates und das Modell der Stiftung Marktwirtschaft. Doch das Finanzministerium zögert: Die befürchteten Steuerausfälle als Folge dieser Reformansätze werden als nicht hinnehmbar bewertet. So hat sich in den letzten Wochen die Frage der Aufkommensneutralität zum entscheidenden Kriterium für die Reform entwickelt. Der Finanzminister steht unter dem schockartigen Eindruck des Desasters von Hartz IV, wo eine umfassende Systemreform unkalkulierbare Ausgabenfolgen zeitigt.

Aus Sicht der Regierung mahnen auch die Erfahrungen mit der letzten Steuerreform zur Vorsicht. Das Argument: Die Steuersätze seien deutlich gesenkt worden, doch das Wachstum habe sich nicht belebt, und die Steuerzahlungen der Unternehmen seien eingebrochen. Tatsächlich liegt die effektive Belastung der Kapitalgesellschaften mit 37,4 Prozent aber immer noch an der Spitze in Europa. Damit sind wir also keineswegs wettbewerbsfähig. Die Unternehmen zahlen auch deutlich mehr Steuern als gemeinhin unterstellt. Allein in diesem Jahr werden sie über die Körperschaftsteuer, die veranlagte Einkommensteuer sowie die Gewerbesteuer rund 93 Milliarden Euro an die Finanzverwaltung überweisen.

Schließlich ist in Europa seit Anfang der 90er-Jahre trotz beachtlicher Steuersatzsenkungen das Aufkommen an Unternehmenssteuern sowohl im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt als auch zu den übrigen Steuern überproportional angestiegen. Insofern korrigiert eine genauere Analyse den eingängigen und in der Politik beliebten Befund, Steuerwettbewerb erodiere die Staatseinnahmen.

So erweisen sich strukturelle Fragen als die eigentliche Herausforderung einer Steuerreform. Die Rechtsform- und Finanzierungsneutralität eines Steuersystems ist ohne Zweifel ein hohes Gut. Doch die Umsetzung dieser Norm ist mit gravierenden Problemen verbunden. Bislang sind alle Versuche einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung gescheitert. Dabei wurden erste Ansätze bereits in den 50er-Jahren unter dem Namen der Betriebssteuer erörtert.

Die konsequente Lösung einer "Flat Tax" ist politisch ohne jede Chance. Dieses Konzept des Erstbesten ist bei der Bundestagswahl abgeschmettert worden. Die Antwort der Stiftung Marktwirtschaft ist unter diesen Bedingungen zielführend, allerdings durch die notwendige Korrekturrechnung für Personengesellschaften auch nicht ohne neuen technischen Aufwand.

Die duale Einkommensteuer ist zwar mit Blick auf den international verschärften Wettbewerb um Kapital eine nahe liegende Konzeption. Hier stellen sich aber erhebliche Abgrenzungsprobleme zwischen Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen in Personengesellschaften. Wir bewegen uns damit steuerpolitisch in einer Welt des Zweitbesten. Wenn es zudem, anders als in den beiden ernsthafter diskutierten Modellen vorgesehen, nicht gelingt, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch – eine neue kommunale Einnahmenbasis zu ersetzen, sind wir sogar nur noch in einer Welt des Drittbesten.

Die Äußerungen des Bundesfinanzministers lassen aber genau dies erwarten. Die Verhinderungsmacht großer Kommunen wirkt in beiden Volksparteien. So steht die Revitalisierung der Gewerbesteuer – auch durch Substanzbesteuerung – wieder auf dem Berliner Spielplan.

Da muss sich niemand wundern, dass in Koalition und Öffentlichkeit die Angst umgeht, die groß angekündigte Reform der Unternehmensbesteuerung könnte zu einer Minimallösung geraten. Die bekannt gewordenen Eckwerte gehen kaum über die Ergebnisse vom Jobgipfel 2005 hinaus. Damit steht nicht nur der Zeitplan des Koalitionsvertrags in Gefahr, sondern auch die zu Recht als notwendig angesehene nachhaltige Verbesserung der Angebotsbedingungen. Solange wir uns politisch noch nicht einmal in einer Welt des Zweitbesten bewegen können, sollte man auch über Zwischenschritte nachdenken.

Ein solcher wäre die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der alle Einkommen und Gewinne zusätzlich belastet und für das laufende Jahr dem Bund 10,5 Milliarden Euro einbringt. Obwohl ebenso notwendig für eine Steuersystemreform, findet man diesen Vorschlag in der laufenden Reformdebatte nicht. Die Aufhebung des Solis hätte mehrere Vorteile: Direkt und für jeden berechenbar käme es zu einer Entlastung. Zweifel an der Glaubwürdigkeit kann diese Maßnahmen nicht auslösen. Ebenso können die Steuerausfälle für den Bundesfinanzminister keine Überraschungen bergen.

Vor allem aber wird der Tatsache Rechnung getragen, dass nicht nur Kapital international mobil ist, sondern dies ebenso für hoch qualifizierte Arbeitskräfte gilt. Der Einwand, hier würden die höheren Einkommen unangemessen begünstigt, lässt sich mit dem Hinweis entkräften, dass die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen gut 54 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens tragen. Die Abschaffung des Solis könnte als Vorleistung des Bundes ein späteres Einlenken der Kommunen begünstigen. In jedem Fall wird auf dem Weg zu einem einfacheren und gerechteren Steuersystem nichts verbaut.

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