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Michael Hüther Gastbeitrag 5. Oktober 2006

Vom Wiegen wird die Sau nicht fett

Bürokratieabbau kann nur als Teil einer Gesamtstrategie zur Deregulierung erfolgreich sein

Vor lauter Konflikten in der großen Koalition zu Berlin bei Gesundheit, Steuern und Arbeitsmarkt konnten von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt wegweisende Schritte beim Bürokratieabbau gegangen werden. Spektakulär ist, dass sich die Bundesregierung offensichtlich selbst zu fesseln bereit ist, und das auch noch nach ausländischem Vorbild.

Unspektakulär ist der Vorgang an sich. Denn mit den ersten Schritten haben sich das Verhalten des Gesetzgebers und das Handeln der Verwaltung noch lange nicht geändert. Darin liegen gleichermaßen Ziel und Hoffnung dieser Bemühungen um den Abbau von Bürokratielasten für Bürger und Unternehmen.

Mit der Institutionalisierung durch den unabhängigen Normenkontrollrat und der Vorgabe einer für alle Ressorts einheitlichen Methode zur Messung der Bürokratiekosten verbindet sich die Chance einer stärkeren Disziplinierung der Verantwortlichen. Diese Erwartung speist sich aus der leitenden Einsicht, dass auch der Gesetzgeber seine Produkte während der gesamten Wirkungszeit nicht aus den Augen verlieren darf. Gesetze und Verordnungen haben ebenfalls ihren Lebenszyklus.

Bislang waltete hier das Prinzip Zufall. Welche Regelwerke gestrichen, welche Belastungen verringert oder beseitigt wurden, hing von den Stimmungswallungen der Politik ab. Jede Regierung trat bisher mit einem Projekt Bürokratieabbau an, jede Regierung ist damit bisher im Grundsatz gescheitert. Allein in den beiden vergangenen Legislaturperioden wurden auf Bundesebene 796 neue Gesetze verabschiedet, dagegen sind nur 194 entfallen. Bürokratieabbau wurde als Sammeln von Einzelvorschlägen praktiziert. Nach dem die Vorgängerregierung im Jahr 2004 ein solches Punkte-Programm entwickelt hatte, beschloss auch die jetzige Bundesregierung mit dem Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes eine ähnliche Liste.

Aber von nun an will man nicht mehr im Nachhinein fragen, ob und wo ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung zu erheblichen Belastungen führt. Von jetzt an soll während der Gesetzgebung Klarheit darüber entstehen. Der bislang üblich lapidare Hinweis in den Bundestagsdrucksachen "Kosten des Gesetzes: keine" gehört der Vergangenheit an.

Regierung und Parlament sollen bei umfassender Kenntnis und so in vollem Bewusstsein der Bürokratielasten über die anstehenden Gesetzentwürfe befinden. Keiner kann mehr sagen, es nicht gewusst zu haben. Darin liegt zweifellos ein Fortschritt. Allerdings: Es muss sich erst erweisen, ob die Disziplin zunimmt.

Die Konstruktion mit einem unabhängigen Beratungsorgan, dem Normenkontrollrat, und einem Kontrollorgan innerhalb der Regierung, dem Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau, ist angemessen und folgt internationalem Beispiel. Aber man sollte sich nicht täuschen; Das Interesse am und die Macht zum Bürokratieabbau sind keineswegs gleich verteilt. Der Normenkontrollrat handelt zwar unabhängig, doch seine Handlungsspielräume sind begrenzt. Dabei ist die Vorgabe einer bestimmten Methode, der auf Erfahrungen insbesondere in den Niederlanden beruhenden Messung der Standardkosten, unbedenklich. Man muss auch in Deutschland die Welt nicht immer neu erfinden.

Die Stellungnahmen des Rates werden an die Regierung jedoch nicht öffentlich abgegeben und dem Gesetzentwurf erst bei der Einbringung in den Bundestag beigefügt. Der Rat prüft nur Entwürfe, die von der Bundesregierung vorgelegt werden, nicht aber solche aus Bundestag und Bundesrat. Zudem können Änderungen von Regierungsvorlagen im parlamentarischen Verfahren nicht mehr analysiert werden.

Man muss nicht überkritisch sein, um dies als bedenkliche Umgehungsmöglichkeit anzusehen. Auch ist der Weg zur institutionalisierten Gesetzesrevision – in festen Rhythmen von fünf und zehn Jahren – nicht erkennbar offen.

Bürokratiekosten im Sinne des Gesetzes sind durch Informationspflichten begründet. Dabei aber darf eine umfassende Abschätzung der Folgen eines Gesetzes nicht stehen bleiben. Sie muss alle Arten wirtschaftlicher Konsequenzen der Regelungen auf Unternehmen und Bürger berücksichtigen und darf letztlich auch die gesamtwirtschaftlichen Kosten nicht aussparen.

Der Hinweis auf methodische Unzulänglichkeiten trifft nicht, da er auch bei der engeren Messung der Bürokratiekosten bedeutsam ist. Generell benötigt man den Mut zur Vereinfachung. So richtig es deshalb ist, begrenzt anzufangen, stehen bleiben darf man dabei nicht.

Zu Beginn sollen in einer Bestandsaufnahme die existierenden Gesetze analysiert werden. Eine solche Nullmessung ist unabdingbar. Sie bleibt allerdings eine Übung von sehr begrenztem Wert, wenn nicht bereits jetzt ein Ziel für den in dieser Legislaturperiode zu realisierenden Abbau von Bürokratiekosten gesetzt wird. Ansonsten drohen die Mühen vergeblich zu sein. Wie heißt es so schön: Vom Wiegen allein ist noch keine Sau fett geworden.

Die Bundesregierung sollte schnell ein ehrgeiziges Abbauziel vorgeben, beispielsweise 25 Prozent wie in den Niederlanden. Daran wird man die tatsächliche Ernsthaftigkeit des Regierungsprogramms Bürokratieabbau erkennen.

Schließlich: Was uns drückt, sind nicht nur Bürokratielasten, sondern grundsätzlich falsche Regelwerke. Bürokratieabbau kann letztlich nur als Teil einer Gesamtstrategie zur Deregulierung erfolgreich sein. Doch wie schrieb das Bundeswirtschaftsministerium schon im Jahr 1992: "Deregulierung ist kein Thema, das sich leicht als attraktive Politikmaßnahme darstellen lässt. Es werden stets die Belange bestimmter Interessengruppen berührt. Deren zunehmender Einfluss gehört in gewisser Weise zur Anatomie der Verkrustung älterer Industrienationen." Insofern sind wir alle gefordert.

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