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Michael Hüther Gastbeitrag 15. Januar 2009

Schirm für die Marktwirtschaft

Das Finanzministerium sollte sich ernsthaft mit der Einrichtung einer „Bad Bank“ beschäftigen.

Es ist immer wieder faszinierend: Kaum fangt es in New York an zu regnen, da tauchen wie aus dem Nichts an den Straßenecken und den Eingängen zur U-Bahn Schirmverkäufer auf. Die Angebotsflexibilität der amerikanischen Volkswirtschaft verschafft sich so auf eindrucksvolle Weise Ausdruck. Kaum ist der Regen vorbei, sind die Verkäufer verschwunden. Die Verlässlichkeit des Angebots bei wetterbedingter Not erspart es den Einzelnen, das Risiko eines Unwetters durch die Mitnahme eines Schirmes von zu Hause zu versichern.

Ahnliche Muster verbinden sich mit staatlichen Rettungsschirmen, zu Recht werden daraus ordnungspolitische Bedenken abgeleitet. Beruhigend an der Schirmmetapher ist, dass damit ein zeitlich begrenzter Nutzwert der gewählten Instrumente deutlich wird. Nach dem Unwetter sollen die Schirme nicht nur eingeklappt werden, sondern gar ganz verschwinden. Bedenklich ist, dass die Regierung – ganz wie der Straßenverkäufer – auch anderen Branchen etwas Passendes anbietet, wenn der Finanzmarktschirm nicht mehr gefragt ist. Dieser Eindruck ist dem ersten Konjunkturpaket geschuldet, das als Wunschkonzert organisiert war.

Das in dieser Woche konzipierte zweite Paket folgt eher den gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten. Mit Steuersenkung, Abgabenminderung und Stärkung derlnvestitionen setzt die Regierung prinzipiell an den richtigen Hebeln an – bei sehr berechtigter Kritik im Detail und an den anderen Elementen. Im Konzert mit der Geldpolitik sowie den internationalen Partnern sollte es gelingen, so einen wichtigen Impuls zur Wendung des Konjunkturverlaufs zu setzen. Die zum Kompromiss verpflichtete Politik der Großen Koalition konnte im Wahljahr mehr Sachbezogenheit wohl nicht erreichen.

Nun muss deutlich werden, dass weitere branchenintonierte Wunschkonzerte weder möglich noch sinnvoll sind. Die Politik droht sonst zum beliebigen Schirmverkäufer an jeder Biegung des Konjunkturpfades zu werden. Zu überlegen ist jedoch, welche Weiterentwicklungen beim Rettungsschirm für das Finanzsystem angezeigt sind, nachdem erste Erfahrungen in der Umsetzung gemacht werden konnten. Sowohl vonseiten der Banken wie von Vertretern des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) wird die Notwendigkeit einer „Bad Bank“ thematisiert.

Eine solche Institution dient der Auslagerung „toxischer“ Wertpapiere oder notleidender Kredite aus der Bankbilanz. Typischerweise gehört dies zu Lösungsstrategien für Finanzmarktkrisen wie bei der Sparkassenkrise in den USA und der Bankenkrise in Schweden zu Beginn der neunziger Jahre. Dahinter steht die Einsicht, dass die infolge von Abschreibungen auf Wertpapiere und Wertberichtigungen auf Forderungen eintretende Schmälerung des Eigenkapitals das zukunftsorientierte Handeln der Banken – dieVergabe von neuen Krediten – stark behindert.

Der Soffin konzentriert sich auf die Stärkung des Eigenkapitals, wofür der geringere Finanzaufwand spricht. Denn die Erhöhung des Eigenkapitals stärkt durch die dann mögliche Aufstockung des Fremdkapitals den Spielraum der Bank für das Aktivgeschäft.

Fraglich bleibt, ob dies das zukunftsorientierte Handeln stärkt, da die Banken sich zu einer Verkürzung der Aktivseite ihrer Bilanzen genötigt sehen. Die Rezession verschärft den Druck, weil nach Basel II bei konjunkturbedingt schlechterer Qualität des Kreditbestands mehr Eigenkapital zur Unterlegung erforderlich wird.

Eine Bad Bank ist im ersten Schritt teuer, weil sie einen höheren Mitteleinsatz erfordert. Sie ist in der Umsetzung durchaus mit beachtlichen Anreizproblemen verbunden. Eine besondere Herausforderung ist die Preisfindung für toxische Papiere, da diese ja gerade am Markt derzeit keine Käufer finden und so eine entsprechende Bewertung nicht möglich ist. Denkbar wäre eine inverse Auktion, bei der die Banken Preisforderungen für bestimmte Gruppen oder Typen von Wertpapieren benennen müssten und die niedrigste Forderung den Zuschlag erhielte. Notwendig wäre auch, dass die Banken ihre Portfolios zunächst intern entsprechend separieren oder selbst – wie in der jüngeren Vergangenheit für notleidende Kredite praktiziert – Restrukturierungseinheiten bilden und damit das potenzielle Material für die Bad Bank identifizieren. Man könnte den Banken, um sie zu einem koordinierten Handeln anzuhalten, bei den Eigenkapitalhilfen des Soffin bessere Konditionen bieten, wenn eine solche Einheit eingerichtet würde. Denn misslich wäre es, wenn die Banken gerade dafür am Markt bestraft würden.

Mittelfristig muss eine Bad Bank für den Staat nicht mit hohen Verlusten verbunden sein, wenn in den Märkten bei entsprechender Liquidität eine Preisbildung wieder möglich wird. Die Bad Bank verschafft den Instituten über die Verbesserung der Aktivseite der Bilanz die notwendige Luft, um ihre Kraft wieder voll auf das zukunftsorientierte Geschäft zu richten. Fatal wäre es, wenn der Abschreibungs- und Wertberichtigungsbedarf dazu führte, dass werthaltige, im Markt veräußerbare Papiere verkauft werden müssten und sich so die Handlungsspielräume weiter verengten.

Das Instrument der Bad Bank sollte – trotz aller Umsetzungs- und Anreizprobleme – sorgsam bedacht werden. Die Antwort des Finanzministeriums, dass eine Überarbeitung des Finanzmarktschirms durch den Koalitionsausschuss nicht zu erwarten ist, zeugt nicht nur von einem eigenartigen Verständnis politischer Verantwortung. Sie verkennt auch die Chance, gestaltend stärker in Führung gehen zu können. Bislang wurde vom Finanzminister fast alles kategorisch abgelehnt, was dann doch getan wurde. Hier kann er mit großer Kraft einen Schirm richtig aufspannen, um ihn später wieder ganz beiseite zu stellen!

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