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Michael Hüther Gastbeitrag 6. November 2008

Scheu vor dem Notwendigen

In der Steuer- und Abgabenpolitik arbeitet der Staat gegen die Arbeitnehmer.

Die Diskussion um Finanzkrise und Rezessionsgefahr hat die Bundesregierung nun auch konjunkturpolitisch auf den Plan gerufen. Das am Mittwoch dieser Woche vom Kabinett verabschiedete Programm wird zwar die Staatsfinanzen belasten, doch eine nachhaltige Wirkung auf die Konjunktur kann von ihm nicht erwartet werden. Das viele Klein-Klein und die Verengung auf bestimmte Branchen passen überhaupt nicht zu den Risiken, die sich für die gesamtwirtschaftliche Lage durch einen abrupten Einbruch der Nachfrage in der Breite stellen.

Vor allem scheint die Regierung vor einer Stärkung der Masseneinkommen durch Steuersenkungen zurückzuschrecken. Man traut den Bürgern, die man eben noch wegen ihrer Besonnenheit als Anleger belobigt hat, als Steuerzahlern nicht über den Weg. Die kämen – so hören wir aus berufenem politischem Munde – am Ende noch auf die Idee, die höheren verfügbaren Einkommen zu sparen statt zu konsumieren. Und dann, so wird messerscharf geschlossen, wäre ja der so schön gedachte stimulierende Effekt dahin.

Die Bürger müssen sich angesichts solcher ökonomischen Torheiten die Augen reiben. Wieso sollten Steuerentlastungen, die dauerhaft sind und nicht nur einmalig gewährt werden, nicht vollständig in den Konsum gehen? Und wenn, wo wäre das Problem? Ist es gegenwärtig nicht ebenso hilfreich, durch zusätzliche Spareinlagen den Spielraum der Banken für das Kreditgeschäft zu erweitern? Glauben Politiker wirklich, dass sie besser mit Geld umgehen können, das über Zwangsabgaben dem Wirtschaftskreislauf entzogen wurde? Wenn eine Theorie höchsten Absurditätsanspruch geltend machen kann, dann jene von der Mehrergiebigkeit der Finanzierungsumwege über den Staatshaushalt.

Wenn sich Politik verzettelt wie derzeit mit konjunkturellen Stützungsmaßnahmen, die keine sein sollen, so führt dies in der Summe doch dazu, dass die Handlungsspielräume für das wachstumspolitisch Gebotene und zugleich konjunkturell Sinnvolle dahinschwinden. Eine Verringerung der Lasten durch die Einkommensteuer wird auf absehbare Zeit verbaut.

Gerade hier ist der Anpassungsbedarf groß, was die seit der letzten Reform aufgelaufene „kalte Progression" ebenso deutlich macht wie die hohe marginale Abgabenbelastung schon von durchschnittlichen Facharbeitereinkommen wie in der Metall- und Elektroindustrie mit brutto 46.000 Euro im Jahr. Gerade im Eingangsbereich, weist der Einkommenssteuertarif gegen alle Anreizüberlegungen die höchste direkte Progression auf. Ab dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro (für einen Ledigen) schnellt der Grenzsteuersatz von 15 Prozent bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.739 Euro auf 24 Prozent hoch. Was den Fiskus freut, das drückt den Arbeitnehmer. Im Jahr 2006 führte nach Berechnungen aus dem Kieler Institut für Weltwirtschaft eine Erhöhung des Bruttolohns eines Arbeitnehmers um einen Prozent zu einem Anstieg seiner Lohnsteuerschuld um durchschnittlich 1,9 Prozent. So kam und kommt der Aufschwung beim Staat an.

Steuerpolitische Vernunft, die gerade mittleren Einkommen Entlastung gewährt, könnte in einer Allianz zum Ausdruck kommen, die beide Sozialpartner umfasst und für eine Glättung des Einkommensteuertarifs wirbt. Doch nicht nur in der Besteuerung arbeitet der Staat gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In der gesetzlichen Krankenversicherung folgt zum 1. Januar mit der Einführung des Gesundheitsfonds der nächste Streich. Der kasseneinheitliche Beitragssatz wurde auf 15,5 Prozent festgelegt und übersteigt den derzeit durchschnittlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent deutlich. Der Kassenwettbewerb wird auf diese Weise geschwächt.

Zu Jahresbeginn lag die Bandbreite der Kassenbeiträge bei 4,2 Prozentpunkten. Durch Ausschöpfen dieser Spanne konnte der Versicherte eine jährliche Ersparnis von 1.814 Euro erzielen. Unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds ergibt sich eine potenzielle Beitragsspanne zwischen Beitragsrückerstattung und Zusatzbeitrag. Da beide Instrumente jedoch stark beschränkt sind, können Versicherte durch einen Wechsel der Kasse künftig maximal 1.041 Euro im Jahr sparen. Damit ist wegen der bürokratischen Regelungen für die Abweichung vom Einheitsbeitrag und der mangelnden Transparenz dieser Preisdifferenz aber kaum zu rechnen.

Zudem deckt – wie im Gesetz vorgesehen – der auf 15,5 Prozent fixierte Satz alle kassenindividuellen Ausgaben zum Startzeitpunkt. Der ohnehin begrenzte Wettbewerbsdruck wird weiter abnehmen. Die Versicherten werden sich damit gegenüber dem jetzigen Zustand auf einen generell höheren Anpassungspfad des Kassenbeitrags einzustellen haben. Das Ausgabenproblem der Kassen wird sich zulasten der Beitragszahler weiter verschärfen. Erträglich wird es zum 1. Januar 2009 nur durch die kompensatorische, aber befristete Senkung des Beitrags zur Bundesagentur für Arbeit um einen halben Prozentpunkt auf 2,8 Prozent.

Die Ausnutzung der Entlastungspotenziale bei der Arbeitslosenversicherung durch den Gesundheitsfonds mag man zynisch als gebotene Mittelumschichtung bezeichnen: Besser Geld für Gesundheit als für Arbeitslosigkeit! Dass damit fragwürdige Umverteilungseffekte verbunden sind, weil vorerst allein die privat Versicherten die Entlastung spüren, die gesetzlich Versicherten aber nicht, scheint niemanden zu stören.

Wo sind denn hier die Gerechtigkeitsapostel, die derzeit so munter die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie begleiten? Die Forderung nach einer Abschaffung des Gesundheitsfonds sollte die Sozialpartner ebenfalls einen. Komisch nur: Einen Partner vermisst man hier konsequent.

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