Ein Korrelat zur individuellen Vertragsfreiheit ist notwendig, damit Vertrauen das Wirtschaftsleben prägen kann.
Nicht aus der Haftung entlassen
Hessen und Niedersachsen sind eigentlich ziemlich unterschiedlich. Doch in beiden Ländern ist der Linkspartei der Einzug in das Parlament gelungen. Unabhängig von manchen Irritationen, die solch ein Wahlkampf mit sich bringt und die möglicherweise dieses Ergebnis begünstigt haben, hat sich damit ein Trend manifestiert, der in der Bundespolitik schon länger zu beobachten ist. Politisch rückt Deutschland nach links. Das mag man bewerten, wie man will, es hat in jedem Fall Konsequenzen für die Wirtschaftspolitik.
Jedem Marktökonomen muss die damit offenbarte Absage an unsere Wirtschaftsordnung Sorgen bereiten. Dabei sollte man nicht über Gebühr naiv sein. Denn natürlich sind das Ende der Handy-Produktion in Bochum, das unzureichende Risikomanagement der Banken und eklatante Fehlanreize in der Managervergütung öffentlich nur schwer zu vermitteln und teilweise substanziell kaum überzeugend zu begründen. Doch zur Marktwirtschaft gehören wie zu jedem menschlichen Lebensbereich Ungereimtheiten und Versagen. Niemand hat je den Himmel auf Erden versprochen.
Die Frage jedoch, die wirklich der Klärung bedarf, ist für bloße Beobachter wirtschaftlicher Vorgänge kaum übersichtlich zu beantworten: Handelt es sich bei den erwähnten Fällen um unvermeidbare Folgen einer mangelhaften Wirtschaftsordnung oder um korrigierbare Irr- und Abwege? Dies fordert den differenzierenden Blick auf die Wirkungen von Regeln, auf die Bedeutung externer Effekte und auf die Gestaltung von Verträgen. Nur so kann im Abgleich mit den grundlegenden Prinzipien der marktwirtschaftlichen Ordnung eine Antwort gefunden werden.
Die Produktion von Handys hat wegen mangelnder Differenzierungsmöglichkeiten und angesichts intensiven Preiswettbewerbs kaum eine Chance in Deutschland. So richtet sich das Interesse auf die staatlicherseits dafür bereitgestellten Subventionen. Trotz guten Willens war es eine Verschwendung von Steuergeldern. So gesehen ist eine Blase staatlicher Beschäftigung geplatzt. Interessanterweise erregt dies deutlich mehr Aufsehen als die Krise der Westdeutschen Landesbank. Die Weigerung der Landesregierung, im vergangenen Sommer den Verkaufsplänen der Sparkassen zu folgen, hat die Konsequenzen für die Beschäftigten verschärft.
Hier handelten mit der Regierung beauftragte Politiker, die im Konkreten nicht haften und nur einer diffusen Sanktion durch Abwahl gegenüberstehen. Egal wo und wann: Ist der Zusammenhang zwischen Kompetenz und Haftung – würdevoller: zwischen Freiheit und Verantwortung – gelockert oder gar aufgelöst, entstehen stets fundamentale Probleme. Das gilt für Finanzmarktakteure, die bei der Gestaltung ihrer Produkte keiner Selbstverpflichtung und Bindung unterliegen. Es gilt für Manager, wenn deren vertraglich gewährten Kompensationsansprüche jeden Gedanken an Verantwortung ersticken.
Das Prinzip der Haftung umfassend einzufordern gehört aber zum Kern der marktwirtschaftlichen Ordnung. Walter Eucken und andere haben es in aller Klarheit betont. Haftung bedeutet den Verzicht auf Ausbeutung und das Bekenntnis zur Fairness. Als notwendiges Korrelat der individuellen Vertragsfreiheit schafft sie die Grundlage, damit Vertrauen das Wirtschaftsleben prägen kann. Hier darf es kein Wackeln geben. Der Gesetzgeber kann und muss auch bei Finanzmarktprodukten dafür sorgen. Bei der Vergütung von Managern richtet sich das Augenmerk auf die Aufsichtsgremien der Unternehmen.
Doch selbst wenn dies – woran kein Zweifel bestehen muss – gelingen würde, der Vorbehalt gegen die marktwirtschaftliche Ordnung bliebe bestehen. Der unscharfe Ruf nach sozialer Gerechtigkeit erfährt viel Zuspruch, weil man das Wirtschaftssystem prinzipiell skeptisch beäugt und als unfair bewertet. Folgt man den öffentlichen Parolen, dann scheint sich Gerechtigkeit in allgemeinen Mindestlöhnen, einer gesetzlichen Beschränkung von Managergehältern, einer Revision der Arbeitsmarktreformen sowie umverteilungseffizienten Lohnerhöhungen ausdrücken zu müssen.
Diese Forderungen sind getragen von der Erfahrung des gesellschaftlichen Abstiegs. Die Perspektivlosigkeit von Menschen in der sozialen Abgeschiedenheit des Prekariats verursacht berechtigte Sorge. Aus Sorge wird politisch gewöhnlich Fürsorge. Dagegen verstießen die Hartz-Reformen, indem zum Fördern auch das Fordern gesetzt wurde. Dass es gerecht ist und durchaus auch dem Prinzip der Haftung entspricht, bei der Vergabe von Sozialtransfers die Anstrengung des Empfängers einzufordern, akzeptieren viele nicht – vermutlich, weil- sie die Betroffenen als Opfer betrachten.
Abgesehen davon, dass in der offenen Gesellschaft niemand auf Dauer Opferstatus beanspruchen kann, erkennen wir freilich im heutigen Prekariat die Folgen politischer Fehler früherer Jahrzehnte. Dazu zählen der Verzicht auf Leistungsanspruch und individuelle Förderung im Bildungssystem sowie das gezielte Setzen von Anreizen zur Verantwortungslosigkeit in der sozialen Sicherung. Ironischerweise trug vor allem jenes politische Lager, das heute Heilung irrend in Mindestlöhnen verspricht, dafür eine besondere Verantwortung. Politische Haftung sieht anders aus.
Sie beginnt sehr elementar mit einem realistischen Befund. Im Jahreswirtschaftsbericht hat die Regierung darauf hingewiesen, dass der laufende Beschäftigungsaufbau erstmals seit 30 Jahren stärker war als der vorangegangene Anstieg der Arbeitslosigkeit. Daraus können und sollten wir lernen. Gerade die Abkehr von der Umverteilungsdominanz hat positiv gewirkt – über eine stärkere Betonung von Verantwortung, über geringere Beitragssätze. Es ist immer gut, das Prinzip der Haftung zu stärken.
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