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Michael Hüther im Handelsblatt Gastbeitrag 23. Juni 2011

Mit der Steuersenkung weiter konsolidieren

Die Forderung nach Steuersenkungen kommt wieder auf den Tisch. Klar muss für alle sein, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte oberste Priorität hat.

Der Bundeshaushalt darf im Jahr 2016 nur noch ein strukturelles Defizit, das heißt einen Fehlbetrag bereinigt um Privatisierungserlöse und konjunkturelle Faktoren, von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts aufweisen. So sieht es die im Grundgesetz stehende Schuldenbremse vor.

Wir haben aber die Möglichkeit, mit einer Steuersenkung das Konsolidierungsziel zu erreichen. Das geht mit einer Steuer- und Abgabenpolitik, die Fairness erhöht, Konsumenten und Investoren Freiräume verschafft, die Tarifvertragsparteien entlastet und damit den Aufbau von Beschäftigung stabilisiert. Auf diese Weise steht eine Steuersenkung nicht im Widerspruch zur Konsolidierung, sondern unterstützt diese.

Dafür sind drei Bestandteile notwendig: Erstens sind drohende Mehrbelastungen zu vermeiden, zweitens sollte die kalte Progression im Steuertarif beseitigt werden und drittens die Abschaffung des Solidarzuschlags begonnen werden. Auf diese Weise lässt sich der Abstand zwischen Brutto- und Nettolöhnen verringern.

Der Plan des Bundesfinanzministers, den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit bis 2014 um vier Milliarden Euro zu reduzieren, führt zu höheren Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung. Das ist genau die Art von Mehrbelastungen, die wir verhindern müssen. Dringend muss die kalte Progression beseitigt werden, das bedeutet: Es dürfen nur noch reale Einkommenszuwächse der Progression unterliegen. Das geht, indem der Steuertarif mit der Inflationsrate indexiert wird, so dass der Staat nicht mehr auf nominale Zuwächse zugreift. Diese Änderung verursacht im ersten Jahr rund 2,5 Milliarden Euro Steuerausfälle und ist in jedem Fall verantwortbar. Unfair und leistungsfeindlich ist überdies der hohe Progressionsgrad in der Einkommensteuer für mittlere Einkommen. Die erforderliche volle Glättung des Tarifs kostet rund 25 Milliarden Euro, was in drei Schritten (2012/2015/2017) ohne fiskalische Überforderung realisierbar ist.

Schließlich schleppen wir noch immer den Solidaritätszuschlag mit, einen politischen Anachronismus. Der Zuschlag von 5,5 Prozent auf alle Steuern vom Einkommen steht ausschließlich dem Bund zu, in diesem Jahr dürfte das Aufkommen 12,5 Milliarden Euro erreichen. Man kann den Solidaritätszuschlag nicht sofort abschaffen, wenn das Konsolidierungsziel glaubwürdig sein soll. Doch die Politik kann Steuersenkungen auch per Termin beschließen und sie an objektive Kriterien wie den Fortschritt der Konsolidierung binden. Für das Jahr 2015 könnte man das vorsehen.

Deutschland kann also die Einkommen der Beschäftigten stärken, ohne den Abbau der Verschuldung zu gefährden. Hier steht die Bundesrepublik wegen ihrer strengen Position bei den Griechenland-Hilfen in der Euro-Zone unter besonderer Beobachtung. Eine lässige Schuldenpolitik sollten wir uns schon deshalb nicht leisten. Ökonomisch wäre es ohnehin fatal.

Konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen lassen sich grundsätzlich nicht für dauerhafte Verpflichtungen des Staates nützen. Dennoch stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Finanzpolitik zur Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Dynamik leisten kann. Denn die Konjunkturrisiken nehmen zu: Die Unsicherheit angesichts der Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone steht ebenso dafür wie Zweifel an der Nachhaltigkeit der Konjunkturerholung in den USA.

In Deutschland hat die Inlandsnachfrage schon im vergangenen Jahr zwei Drittel des Anstiegs des Bruttoinlandsprodukts verursacht. Zunächst stiegen die Exporte, sie führten zu höheren Investitionen und der Verbesserung am Arbeitsmarkt. Die steigende Beschäftigung und die kräftigere Lohnentwicklung, die sich nach Überwindung der Wirtschaftskrise zeigen, treiben direkt das Einkommensteueraufkommen und indirekt über die gestiegene Zuversicht der Konsumenten das Aufkommen aus der Umsatzsteuer. Beide Steuern stehen für rund zwei Drittel des gesamten Steueraufkommens. Im ersten Quartal 2011 lag allein das Kassenaufkommen aus der Lohnsteuer um 7,3 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresniveau, das Aufkommen der Umsatzsteuer um 4,3 Prozent.

Angesichts dieser Zuwächse stellt sich die Frage nach der denkbaren Unterstützung des Staates für eine angemessene Lohnpolitik. Gerne sendet die Politik Ermunterungsadressen an die Tarifvertragsparteien, jetzt eine faire Beteiligung der Beschäftigten am Aufschwung zu vereinbaren. Dabei haben sich die Löhne im ersten Quartal 2011 gegenüber dem Vorjahr nominal um 4,1 Prozent und real um zwei Prozent erhöht. Lohndrückerei, wie dieser Tag von der Kanzierin im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel moniert, sieht anders aus.

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