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Der Solidaritätszuschlag wird bereits seit 1995 erhoben. (© Foto: iStock)
Michael Hüther auf ZEIT Online Gastbeitrag 9. November 2018

Solidaritätszuschlag: "Unser Steuerstaat hat wirklich andere Probleme"

Steuersenkungen sind in Deutschland nicht mehr en vogue. In Zeiten defizitärer öffentlicher Haushalte hatte dies eine vordergründige fiskalische Logik für sich. In Zeiten robuster Haushaltsüberschüsse, wie wir sie aktuell erleben, wird das zunehmend skurril, zumal mit Blick auf den befristet begründeten Solidaritätszuschlag, schreibt IW-Direktor Michael Hüther.

Der Solidaritätszuschlag wird seit 1995 als Zuschlag auf die jeweilige Steuerschuld der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erhoben. Im selben Jahr wurde der Solidarpakt I verabschiedet, der bis 2004 die neuen Länder auf einen dem Westen vergleichbaren wirtschaftlichen Stand bringen sollte. Für die Laufzeit des Soli war deshalb die Erwartung von zehn Jahren gut begründet. Als erkennbar wurde, dass die neuen Bundesländer auch nach 2004 einer besonderen finanziellen Unterstützung bedürfen, war unbestritten, dass die Ergänzungsabgabe weiterläuft – bis zum Jahr 2019.

Die Begründung für den Soli unterlag von Beginn an einem gewissen Etikettenschwindel. Denn die vorgeblich bedeutsamen „Kosten der deutschen Einheit“ führten nicht zu einer Zweckbindung der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag. Auch der Soli unterliegt dem Prinzip der Gesamtdeckung aller Ausgaben durch alle Steuereinnahmen – die Soli-Einnahmen landen also im allgemeinen Bundeshaushalt.

Gleichwohl muss Politik sich an der Begründung und dem Versprechen der grundsätzlichen Befristung messen lassen. Entsprechend hatte der frühere Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dafür plädiert, diese Ergänzungsabgabe mit der Beendigung des Solidarpaktes II im Jahr 2019 auslaufen zu lassen, und zwar stufenweise, aber vollständig. Passiert ist indes nichts.

Alle Versuche, die Finanzgerichtsbarkeit oder das Verfassungsgericht zu bemühen und dadurch eine Abschaffung des Soli zu erreichen, sind bisher gescheitert. Das Prinzip der Gesamtdeckung greift hier ebenso wie die Tatsache, dass nach den grundgesetzlichen Bestimmungen eine Ergänzungsabgabe nicht befristet sein muss. Juristische Lösungen können indes nicht helfen, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Politik geht.

Dazu gehört der Hinweis, dass diese Ergänzungsabgabe allein aus fiskalischen Gründen eingeführt wurde. Verteilungspolitische Überlegungen spielten seinerzeit keine Rolle. Der stärkste Widerstand gegen einen Abbau resultiert daher aus seiner fiskalischen Bedeutung: Der Solidaritätszuschlag macht immerhin sechs Prozent der Steuereinnahmen des Bundes aus. Widerstand kommt auch von den Ländern, denn wenn sich das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bei Bund und Ländern sehr unterschiedlich entwickelt, sind die Umsatzsteueranteile neu festzusetzten – hier zulasten der Länder.

Manche Verfechter des Soli argumentieren, die Abschaffung wäre verteilungspolitisch kontraproduktiv. Das ist natürlich nicht überraschend: Der Solidaritätszuschlag hat schließlich den Progressionsgrad des Einkommensteuertarifs erhöht. Zudem ist zu versteuerndes Einkommen bis 13.910 Euro ausgenommen. Daher tragen gerade die Einkommensstärkeren die Sondersteuerlast. Als perfider Dank dafür sollen sie weiterhin einen Gruppen-Spezial-Soli als zweite Reichensteuer zahlen. Ebenso gilt dies für die Unternehmen, die in der öffentlichen Diskussion immer ausgeblendet werden, die aber durch den Solidaritätszuschlag ebenfalls zusätzlich belastet werden.

Allgemeiner verteilungspolitischer Handlungsbedarf besteht nicht: Das Armutsrisiko ist auf dem tiefsten Stand seit langer Zeit, es gibt immer mehr sozialversicherungspflichtige Jobs, die Einkommensverteilung geht seit 2005 nicht auseinander. Die Politik muss dagegen unbedingt Lösungen finden für die Langzeitarbeitslose und benachteiligte Jugendlichen: etwa eine höhere Betreuungsdichte, befristete Lohnsubventionen, die Stärkung frühkindlicher Bildung, höhere Ganztagsschulqualität und verbesserte Sprachförderung.

Dafür sind die Prioritäten auf der Ausgabenseite des Staatshaushalts entsprechend zu setzen. Der Abschaffung des Soli steht das nicht entgegen. Den Solidaritätszuschlag abzuschaffen gehört zu einer zielgenauen, glaubwürdigen Politik, die Solidarität nicht als Einbahnstraße versteht. Alles andere wäre Willkür.

Zum Gastbeitrag auf zeit.de

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