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Michael Hüther auf handelsblatt.com Gastbeitrag 20. Oktober 2013

Ökonom geißelt schwarz: rote Mindestlohn

Die SPD hat einen generellen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zur Bedingung für Schwarz-Rot gemacht. IW-Direktor Michael Hüther kritisiert auf handelsblatt.com, ein Mindestlohn führe zu Beschäftigungsverlusten.

Erstens: Ein Mindestlohn von 8,50 Euro hat Beschäftigungsverluste zur Folge. Empirische Analysen für Deutschland ergeben, dass sich der Mindestlohn im ostdeutschen Bauhauptgewerbe und im gesamtdeutschen Dachdeckerhandwerk negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt hat. 56 Prozent der internationalen Studien belegen einen negativen Effekt des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt; in nur 9 Prozent der Studien ist eine positive Wirkung festzustellen. Der Glaube, ein gesetzlicher Mindestlohn führt nur zu einer Umverteilung zugunsten der Beschäftigten ist unbegründet. Aber selbst dann würde die Schmälerung der Gewinne oder die Erhöhung der Preise negative Zweitrundeneffekte für die Volkswirtschaft auslösen.

Zweitens: Ein Mindestlohn ist verteilungspolitisch ineffizient, er eignet sich nicht als Anti-Armutsinstrument. Nicht einmal ein Fünftel der Niedriglohnempfänger mit einem Stundenlohn von unter 8,50 Euro ist arm. Denn die meisten leben mit Partnern zusammen, die ein höheres Einkommen beziehen. Häufig verdient die Frau nur etwas zum Verdienst des Partners hinzu. Ein Mindestlohn würde also vielen helfen, die gar nicht bedürftig sind.Außerdem ist ein geringer Stundenlohn nicht immer der Grund, dass Erwerbstätige trotz Arbeit auf staatliche Transfers angewiesen sind. Ausschlaggebend ist in den meisten Fällen die geringe Arbeitszeit, so arbeitet mehr als die Hälfte der Hartz-IV-Aufstocker weniger als 15 Stunden pro Woche. Hier stockt nicht das Arbeitslosengeld II den Lohn auf, sondern umgekehrt: Sie bessern sich die Stütze mit ein bisschen Arbeit auf. Die zweite Gruppe der Aufstocker, die wenig von einem Mindestlohn hätte, sind die Familien. Denn ihr ALG-II-Anspruch ist so hoch, dass sie selbst dann einen Zuschuss erhalten würden, wenn der Mindestlohn ihr Arbeitseinkommen aufbessern würde. Bleibt eine Gruppe, die tatsächlich einzig und allein wegen ihres geringen Stundenlohns Unterstützung erhält: alleinstehende Niedriglöhner mit voller Stelle. Doch deren Anzahl ist überschaubar. In der Regel handelt es sich um Geringqualifizierte mit kleiner Wertschöpfung. Müssten die Unternehmen ihnen einen Mindestlohn zahlen, stünden ihre Stellen auf dem Spiel. Gerade für diese Gruppe ist es aber wichtig, einen Fuß in den Arbeitsmarkt zu bekommen.

So gilt: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist beschäftigungsschädlich und verteilungspolitisch ineffizient. Es gilt der politische Grundsatz: Gut gemeint, doch schlecht gemacht. Die Politiker aller Parteien sollten das wissen. Doch nichts ist offenkundig beharrlicher, als eine einmal zurecht gelegte Ideologie.

Zum Artikel auf handelsblatt.com

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