Das Mindestlohngesetz wird, wenn nichts verändert wird, vielen Flüchtlingen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt versperren, schreibt IW-Direktor Michael Hüther im Handelsblatt.
Die Mindestlohn: Frage
Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland hält an, und es verhärtet sich der Eindruck, dass dessen politische Bewältigung nicht recht gelingen will. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wird die administrativen Versäumnisse der letzten Jahre nicht kurzerhand korrigieren können. Und die Versuche, die Ursachen der Fluchtbewegung zu bekämpfen, sind so berechtigt wie aussichtslos. Jedenfalls wird man auch hier die Versäumnisse deutscher Politik und ihrer Isolierung in Europa nicht leicht und erst recht nicht kurzfristig kompensieren können.
Vor allem aber: Anders als immer wieder intoniert, entspricht die Bereitschaft zur Veränderung nicht der ansonsten testierten Größe der Aufgabe. Der nicht zu Unrecht gezogene Vergleich mit der Wiedervereinigung würde es erfordern, gesetzgeberisch Mut durch die Öffnung bestehender Regelungen und durch ein Experimentieren mit alternativen Lösungen zu beweisen. Immerhin: Die nach einer Aufenthaltsgestattung bisher vier Jahre betragende Wartezeit für eine Beschäftigung bei einem Zeitarbeitsunternehmen wird auf 15 Monate, bei Engpassberufen auf drei Monate verkürzt. Doch die verbleibenden Wartefristen sind ebenso wenig sachlich überzeugend wie die Aufrechterhaltung der Vorrangprüfung in den ersten 15 Monaten sinnvoll und praktikabel ist.
Die große Herausforderung besteht darin, die Flüchtlinge in Deutschland zu integrieren. Die maßgeblichen Integrationssysteme sind - Sprachkompetenz vorausgesetzt - Bildung und Arbeitsmarkt. Die im ersten Halbjahr ins Land gekommenen Flüchtlinge weisen zu fast 50 Prozent keine Qualifikation auf. Zugleich sind 50 Prozent der Personen unter 35 Jahre alt und knapp 30 Prozent minderjährig, so dass dieser Befund nicht zur Resignation führen muss. Die Flüchtlinge stehen überwiegend am Beginn ihrer beruflichen Qualifikation. Dennoch dürfte es - kurzfristig in jedem Fall - in erheblichem Maße zu einem steigenden Angebot an geringer qualifizierter Arbeit kommen.
Ökonomisch ist die Konsequenz klar, wenn die Lohnuntergrenze auf dem gesetzlich fixierten Niveau bleibt: Die Arbeitslosigkeit wird in diesem qualifikatorischen Bereich des Arbeitsmarkts ansteigen. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob das Mindestlohngesetz dieser Herausforderung entspricht. Man mag verstehen, dass die Politik dieses schon grundsätzlich umstrittene Thema um des parteipolitischen Friedens willen nicht anpacken möchte. Man muss auch die Sorgen um den sozialen Frieden ernsthaft würdigen. Doch diese Einwände überzeugen angesichts der Größe der arbeitsmarktpolitischen Herausforderung durch den Flüchtlingszustrom nicht. Das Mindestlohngesetz wird, wenn nichts verändert wird, vielen Flüchtlingen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt versperren.
Allerdings geht es nicht darum, den Mindestlohn generell abzusenken. Das wäre erforderlich, müsste man davon ausgehen, dass eine Qualifizierung der Flüchtlinge nur in geringem Umfang gelingt. Da sie aber überwiegend jung sind, besteht die Aussicht, dass es nicht bei Grundbildung und Mindestqualifikation bleiben muss. Zudem ist die Motivation der Flüchtlinge hoch. Deshalb geht es um eine Einfädelung in den Arbeitsmarkt durch angemessene Anpassungspfade.
Dafür lässt schon eine Interpretation der gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen Raum zum Experimentieren. Berufsorientierende Praktika, die bereits nach drei Monaten ohne bürokratische Hürden den Asylbewerbern offen stehen, unterliegen dem Mindestlohn, sofern sie länger als drei Monate dauern, freiwillig wahrgenommen werden und der Praktikant älter als 18 Jahre ist. Diese Beschränkungen sollten aufgehoben werden, analog der bestehenden Befreiung vom Mindestlohn für Einstiegsqualifizierungen und Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung.
Ebenso kann man entsprechend der Regelung für Langzeitarbeitslose, die erst nach sieben Monaten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, einen Anpassungspfad für Personen mit Asylstatus sowie Geduldete eröffnen, so dass sie erst nach 18 oder 24 Monaten den Mindestlohnanspruch erhalten. Wer dies aus ideologischen Gründen ablehnt, der sollte dann bereits jetzt erhöhte Mittel für Hartz IV oder Geld für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorsehen.
So oder so verlangt die Integration von Flüchtlingen besondere Anstrengungen. Ein Sonntagsspaziergang ist dies nicht. Niemandem ist geholfen, wenn aus Verbohrtheit ein Prekariat entsteht, das nicht nur ökonomisch zu einer dauerhaften Belastung wird. Hier steht die Politik in der Verantwortung, die Unternehmen können dann auch liefern.
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