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Michael Hüther im Handelsblatt Gastbeitrag 24. September 2012

Eine Bad Bank als Ausweg aus der Bankenkrise

Die europäische Fiskalunion ist eine Illusion, schreibt IW-Direktor Michael Hüther im Handelsblatt. Daher sind kleine, aber realistische Schritte notwendig, um aus der Krise herauszukommen.

Die neuesten Entscheidungen der EZB und des Bundesverfassungsgerichts haben aus Sicht der Kapitalmärkte das Risiko deutlich gemindert, dass die Währungsunion zerbrechen könnte. Die Krisenpolitik - Geld nur gegen Auflagen, Schaffung ergänzender und effektiver Institutionen für die Euro-Zone - ist erfolgreich: Europa konsolidiert und verbessert seine Wettbewerbsfähigkeit.

Dennoch drängen zwei kritische Fragen: Wie kann mit Griechenland ein Weg in die Zukunft gefunden werden, der weder unbeherrschbar noch voller Fehlanreize für die Zukunft ist? Was kann zur Lösung der Bankenkrise getan werden?

Griechenland ist ein Sonderfall. Es geht hier um eine nachholende Modernisierung. Die Probleme, die sich bei der Umsetzung der von Regierung und Parlament getroffenen Entscheidungen zeigen, resultieren aus einem Verwaltungsversagen. Deshalb sollte ein befristetes Beistandsrecht der Euro-Zone für Griechenland begründet werden, über das es zur notwendigen Verwaltungshilfe, also einer Personal- und Organisationsentwicklung, kommt.

Dieses Beistandsrecht wird ergänzt durch laufende Überwachung, etwa durch die Troika. Dafür wird das Hilfsprogramm in einen zehnjährigen Zeitpfad (bis 2020) überführt. Die Konditionalität der Hilfen wird so realistisch. Wenn so das wabernde Risiko eines Austritts Griechenlands aus der Euro-Zone schwindet, dann sollte es für private Investoren wieder attraktiv werden, dort zu investieren. Dies gilt umso mehr, wenn sich die begonnene Anpassung der Lohnstückkosten und Preise fortsetzt. Dafür könnte das Beihilferecht der EU befristet ausgesetzt werden, um Entwicklungsmaßnahmen in einzelnen Branchen und Regionen zu unterstützen.

Generell sollte das bereits erweiterte Regelwerk der Euro-Zone um ein befristetes Beistandsrecht ergänzt werden. Der betreffende Staat hätte dann bis zur Stabilisierung auf einen Teil seiner exekutiven Souveränitätsrechte zu verzichten. Im Falle einer Liquiditätskrise bliebe es bei den bereits gefundenen Programmlösungen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Organisatorisch wird dieses Beistandsrecht durch neue Kompetenzen des EU-Währungskommissars - analog denen des Wettbewerbskommissars beim Beihilferecht - unterlegt, der auf die nationale Ebene durchgreifen kann, wenn die dort parlamentarisch eingegangenen Selbstverpflichtungen nicht erfüllt werden können. So wird eine Aushöhlung der demokratischen Legitimation verhindert.

Um das Bankenproblem effektiv vom Staatsschuldenproblem zu separieren, wird eine europäische Bad Bank eingerichtet. Diese übernimmt auf einen Stichtag bezogen - etwa den 31. Juli 2011 - die kritischen Assets der 29 systemrelevanten Banken der Euro-Zone. Als Nichtbank benötigt diese Institution kein Eigenkapital. Sie sollte analog dem deutschen Handelsgesetzbuch bilanzieren, um tagesgetriebene Bewertungsschwankungen zu vermeiden. Ihre günstige Refinanzierung beruht auf Garantien des ESM. Durch die Bad Bank werden die Bankbilanzen ohne kostspielige Kapitalhilfen gesäubert, zugleich ergibt sich ohne jeden Zeitdruck die Chance, die ausgelagerten Assets bestmöglich zu verwerten.

So sollte es gelingen, das Misstrauen am Interbankenmarkt abzubauen. Und indem das Misstrauen sich reduziert und die nationalen Bankensysteme wieder kooperieren, können sich die Target-2-Salden zurückbilden. Der Teufelskreis aus fehlendem Eigenkapital, Verkürzung der Bankbilanz, Verkauf von Assets unter Zeitdruck und mit Abschlag ("fire sales"), Kreditklemme, Rezession und Verschärfung der Lage in den öffentlichen Haushalten ließe sich so effektiv durchbrechen.

Notwendigerweise setzt eine europäische Bad Bank eine funktionierende europäische Aufsicht voraus, die sich den systemrelevanten europäischen Banken zu widmen hätte. Diese Aufsicht sollte mit dem Euro-System zusammenarbeiten - wie Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie darf aber keineswegs in das Euro-System integriert werden, da sie der Fach- und Rechtsaufsicht des Währungskommissars unterstehen muss, um die exekutiven Akte vornehmen zu können.

Beistandsrecht und Bad Bank würden die Krisenpolitik schlüssig abrunden, ohne auf die Illusion einer Politischen Union zu setzen. Europa machte damit klar, dass es auf realistische Weise seine Währungsunion trotz national souveräner Finanzpolitik in die Zukunft führen will und kann. Dann sollten sich auch die Zinsrelationen in der Euro-Zone normalisieren.

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