Am Donnerstag hat der Bundestag den Mindestlohn beschlossen. Die Regierung hat mittlerweile erkannt, dass Ausnahmen vom Gesetz Sinn machen. Das begrüßt IW-Direktor Michael Hüther in seiner Kolumne "Der Wohlstands-Hüther" für die Bild-Zeitung. Doch für den Wissenschaftler ändern die Ausnahmen nichts an der grundsätzlich falschen Richtung, in die ein staatliche Lohnfestsetzung führt.
Darum wird der Mindestlohn Jobs vernichten
Der Mindestlohn kommt, morgen soll das Gesetz durch den Bundestag.
Da kocht die Stimmung noch mal hoch: Diesmal regen sich die Gewerkschaften auf, wegen der vielen Ausnahmen. Selbst die SPD reagiert auf die Kritik pikiert. Denn die Ausnahmen sollen das schlechte Gewissen beruhigen.
Sorgt man sich nun doch um Arbeitsplätze?
Grundsätzlich führt ein Mindestlohn – wie jeder Mindestpreis, der über dem Marktpreis liegt – zu einer geringeren Nachfrage, also weniger Arbeit. Es sei denn, so die Befürworter eines Mindestlohns, wir sind in einer Welt der Schmutzkonkurrenz mit Hungerlöhnen konfrontiert. Dies ist im Hochlohnland Deutschland allenfalls ein extremes Randphänomen.
So trifft der Mindestlohn Arbeitsplätze, die bisher aus anderen Gründen geringer entlohnt werden: fehlende Zahlungsbereitschaft der Kunden, mangelnde Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Einige Beschäftigte werden künftig tatsächlich den höheren Lohn bekommen, wenn die Kunden mehr zahlen oder der Arbeitgeber auf Einkommen verzichtet. Dort, wo das nicht geht, wird der Arbeitsplatz verschwinden. Das hat die Regierung mühsam erkannt: Für Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte, Erntehelfer, Zeitungszusteller und Praktikanten soll es Ausnahmen geben. Das ist aus verständlichen Argumenten jeweils gut begründet. Es ändert aber nichts an der grundsätzlich falschen Richtung einer staatlichen Lohnfestsetzung.
Die vorgesehene Kommission ist dafür nur ein Tarnmantel.
Bei uns vereinbaren die Sozialpartner autonom Mindestlöhne. Dort, wo das nicht gelingt, greift das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung. Viele klagen über die Aufstocker, die Lohn aus zwei Tüten erhalten: von Arbeitgeber und Jobcenter.
Daran ändert der Mindestlohn wenig – und das ist gut so: Denn der Zuverdienst baut eine Brücke in Beschäftigung.
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