In Kürze dürfte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil darüber fällen, ob unbegrenzte Staatsanleihekäufe vom Mandat der EZB gedeckt sind oder nicht, schreiben die IW-Ökonomen Markus Demary und Jürgen Matthes (Foto) im Handelsblatt. Diese Bazooka sollte zwar nur in einer akuten Krisenphase zur Verfügung stehen. Aber sie ist nicht grundsätzlich mandatswidrig.
Lizenz für die Bazooka
Erstens sind EZB-Staatsanleihekäufe ein Standardinstrument der Geldpolitik. Zweitens sind sie aktuell gerechtfertigt. So kamen die Leitzinssenkungen der EZB in den Krisenländern nicht an, weil mit den dortigen Staatsanleihemärkten (und Bankensystemen) wichtige Verbindungskanäle für die Weitergabe der Zinssenkung gestört waren. Die Staatsanleihekäufe sollen diese geldpolitische Störung beheben - und haben erst in ihrer potenziellen Unbegrenztheit die Anleger anhaltend beruhigt. Drittens handelt es sich bei den EZB-Käufen (am sogenannten Sekundärmarkt) nicht grundsätzlich um verbotene monetäre Staatsfinanzierung. Denn ihr Geld fließt dabei nicht den Staaten zu, sondern den Anlegern.
Die EZB muss aber eines dauerhaft sicherstellen: Vom Staat direkt bei der Emission (am Primärmarkt) erworbene Anleihen dürfen die Anleger nicht kurz danach ohne Risiko an die EZB weiterreichen können.
Neben der Mandatsfrage wird auch kritisiert, die EZB gäbe ihre Unabhängigkeit an den Rettungsschirm ESM ab. Zwar fordert sie als Voraussetzung für potenzielle Staatsanleihekäufe, dass die betreffenden Krisenstaaten die Reformbedingungen des ESM erfüllen. Doch auf Reformbedingungen zu verzichten, wäre eine Einladung zu fiskalischem Schlendrian. Bei den regelmäßigen Prüfungen der Umsetzung von Reformen macht sich die EZB zudem gerade nicht vom Urteil des ESM abhängig. Sie behält sich ein Letztentscheidungsrecht vor. Auch wenn die EZB damit in eine unkomfortable Lage gerät: Haftung und Kontrolle müssen in einer Hand liegen.
Zuweilen wird kritisch hinterfragt, ob die EZB unabhängig und stark genug wäre, die Staatsanleihekäufe bei Reformverweigerung wirklich einzustellen. Wichtige Argumente sprechen aber dafür: Erstens lässt die EZB (mögliche) Staatsanleihekäufe automatisch ruhen, während turnusmäßig geprüft wird, ob die Länder die Reformvorgaben einhalten. Damit wird bei gravierenden Reformmängeln kein formeller politisch sensibler EZB-Beschluss zur Einstellung der Käufe nötig. Zweitens könnte die EZB ihre Staatsanleihekäufe dosiert drosseln, wie im August 2011 bei Italien praktiziert. Damals ließ sie so die Zinsen auf italienische Staatsanleihen kontrolliert steigen. Da mit einer geringeren Dosierung die Situation nicht eskaliert, ist diese Drohung glaubwürdig - und hat bei Italien gewirkt. Drittens hat das Beispiel Zypern gezeigt, dass sich die EZB zumindest bei kleinen Staaten nicht scheut, bei grober Reformverweigerung ihre (Liquiditäts-) Hilfe ganz einzustellen. Genau das hat sie angedroht, als sich die zyprische Regierung bei der Verhandlung des Rettungspakets Ende März 2013 stur stellte.
Reformverweigerung ist jedoch nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Der verbreitete Eindruck täuscht, Südeuropa habe keine nennenswerten Reformen umgesetzt. Das Gegenteil ist richtig, auch wenn man sich mancherorts noch mehr Reformelan wünscht.
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