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Michael Hüther Gastbeitrag 25. Mai 2006

Lernen wir von Friedrich Wilhelm

Wie einst in Preußen muss Berlin heute die Schulpflicht einheitlich und bundesstaatlich definieren.

Die Schule ist im Umbruch, der Pisa-Schock wirkt. Offenkundig sollen versäumte Jahrzehnte in wenigen Jahren nachgeholt werden: Gymnasium mit acht Schuljahren (G 8), Zentralabitur, Abschlussprüfungen an Hauptschulen, Ausbau von Ganztagsschulen sind zentrale Themen. Mit unterschiedlichem Elan und divergierender Geschwindigkeit sind die Bundesländer unterwegs, um Konsequenzen aus dem im internationalen Vergleich schlechten Befund über unser Bildungssystem zu ziehen.

Wir haben in unerträglicher Weise Bildungsarmut produziert: Rund 20 Prozent der fünfzehnjährigen Jugendlichen fehlt es an Basiskompetenzen, je nach Bundesland und Bereich (Mathematik, Lesen, Naturwissenschaften) liegt dieser Anteil zwischen 13 und 32 Prozent. Bei Schülern mit Migrationshintergrund erreicht diese Gruppe im Bundesdurchschnitt gar über 40 Prozent. Zudem ist in Deutschland der Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und familiärem Umfeld besonders stark.

Die Antworten der Schulministerien liegen zu Recht in einer Intensivierung der Bildungsbemühungen. So hat das Land Baden-Württemberg jüngst beschlossen, 40 Prozent der allgemein bildenden Schulen bis 2015 in Ganztagsschulen umzuwandeln oder mit entsprechenden Angeboten auszustatten. Der Schwerpunkt liegt bei den Grundschulen. Ähnliche Programme gibt es auch in anderen Bundesländern. Fast flächendeckend ist mittlerweile die Einführung des G 8 und des Zentralabiturs beschlossen.

Die Versuche der Länder, endlich Wege aus dem Bildungsdesaster zu finden, rufen auch Widerstand hervor. So haben in Bayern Eltern gegen G 8 geklagt, weil sie in der damit verbundenen Ausweitung der Unterrichtszeit einen erheblichen Eingriff in ihr Erziehungsrecht sehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dies mit seiner Entscheidung vom 17. Mai 2006 verworfen: Dem elterlichen Erziehungsrecht und den Grundrechten des Kindes stehe im Bereich der Schule ein eigenständiger Erziehungsauftrag des Staates gegenüber.

Damit sind wir beim ordnungspolitischen Kern des Themas: Wieso gibt es eigentlich eine Schulpflicht? Die historische Begründung ist immer noch aktuell. So verordnete der preußische König Friedrich Wilhelm I. am 28. Oktober 1717 die allgemeine Schulpflicht für jedes Kind von fünf bis zwölf Jahren, weil "die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen und dadurch die arme Jugend in große Unwissenheit ... auffwachsen laßen".

Ökonomisch gesehen geht es um die Sicherung elementarer Gerechtigkeit durch faire und prinzipiell gleiche Bildungschancen sowie um die solidarische Einbindung aller in den gesellschaftlichen Prozess der Wohlstandsmehrung. Unsere Probleme verlangen eine zeitgemäße Ausgestaltung dieses Postulats: Soll die Ganztagsschule wirklich nur ein Angebot sein, über dessen Nutzung die Eltern nach Gutdünken entscheiden können, oder muss sie Inhalt der Schulpflicht werden? Sind deutliche Unterschiede beim Bildungserfolg zwischen den Bundesländern mit Blick auf die allgemeine Schulpflicht akzeptabel?

Die Klärung dieser Fragen hängt von den Funktionen ab, die man dem Schulsystem zuweist. Neben dem Erwerb von Basiskompetenzen gehört dazu auch die Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es geht um das Vermitteln von Lehrinhalten wie auch gesellschaftlich-kultureller Werte. Die Befunde zur Bildungsarmut, insbesondere bei Migranten der zweiten und dritten Generation, zeigen, dass die Halbtagsschule Bildungsarmut nicht beseitigen kann. Die Schulpflicht als Ausdruck treuhänderischer Verantwortung der Gesellschaft für die Kinder ist im bestehenden System ausgehöhlt.

Angesichts der großen Bedeutung des frühen Erwerbs sozialer Kompetenzen für den individuellen Bildungserfolg sollte die Schulpflicht mit dem fünften Lebensjahr beginnen und sich auf die Ganztagsschule beziehen. So könnte zugleich Zeit für die Vertiefung der Bildungsbemühungen gewonnen werden, die mit Blick auf die weltweite Wissensintensivierung erforderlich ist. Die Ganztagsschule nur als Option der elterlichen Deutung von Erziehung ist zwar gut gemeint, aber weitgehend wirkungslos.

Indem der Staat Schulpflicht anordnet, muss er auch die Voraussetzungen für ihre Erfüllung schaffen. Dies erfordert wirksame bundeseinheitliche Mindeststandards mit verpflichtenden Elementen der Qualitätssicherung. Die stark divergierenden Pisa-Ergebnisse der Länder sind ein Verstoß gegen die Rechts- und Wirtschaftseinheit, sie verursachen enorme Kosten bei anderen Ländern, beim Bund und bei der Arbeitsverwaltung sowie bei den Unternehmen. So wie in einem einheitlichen Kulturraum Einvernehmen über die Leitlinien für die Integration junger Menschen als mündige Bürger in die Gesellschaft bestehen sollte, so muss auch Einvernehmen über die notwendigen Basiskompetenzen am Ende der Schullaufbahn herrschen, die für Studium, eine berufliche Ausbildung oder eine direkte Berufstätigkeit vorauszusetzen sind.

Wirksame bundeseinheitliche Mindeststandards bieten zugleich die Chance für neue Freiheitsspielräume der Eltern. Dazu sollten die Bundesländer die Umsetzung der Vorgaben in eigener Verantwortung mit mehr Autonomie für die Schulen und einer Ausweitung der freien Schulwahl kombinieren. Wir müssen weg von der Vorstellung, dass öffentliche Aufgaben staatliche Produktion bedingen. In Schweden und den Niederlanden gibt es verschiedene Formen freier Schulwahl, beispielsweise über Schulgutscheine oder öffentliche Schulen in freier Trägerschaft. Wenn wir so weitermachen wie bisher, höhlen wir die Schulpflicht aus, ohne Freiheitsgrade zu gewinnen.

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