Mit seiner Forderung, das Rentenniveau bis 2040 zu sichern, hat Olaf Scholz bislang viel Kritik und den Widerspruch der Kanzlerin erreicht. Immerhin wird diskutiert, nur leider über das Falsche, schreibt Rentenexperte Jochen Pimpertz auf cicero.de.
Rentenniveau: Olaf Scholz führt die falsche Diskussion
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) befürchtet, dass eine unsichere Rentenzukunft den Wähler anfällig werden lasse für populistische Einflüsterungen. Deshalb votiert er für eine langfristige Absicherung des Rentenniveaus. Doch ausgerechnet die Diskussion um das Sicherungsniveau sorgt eher für rentenpolitische Desorientierung als für Aufklärung.
Denn die Kennziffer sagt wenig über die individuelle Rente aus. Deren Höhe wird maßgeblich durch die Erwerbshistorie bestimmt. Wie hoch die monatliche Zahlung im Ruhestand ausfallen wird, hängt aber in einer umlagefinanzierten Rentenversicherung davon ab, welche Beitragseinnahmen und Steuerzuschüsse künftig im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen. Deshalb kann das Rentenniveau nicht beliebig festgeschrieben werden, ohne damit nicht gleichzeitig die Folgen für Beitragszahler und Staatshaushalt in den Blick zu nehmen. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber deshalb neben einer Untergrenze für das Rentenniveau auch eine Obergrenze für den Beitragssatzanstieg definiert.
Höhere Zuschüsse gehen zu Lasten anderer Staatsaufgaben
Zur Erinnerung: Angesichts der demografischen Herausforderung wurden die Belange der Ruheständler und Beitragszahler vor anderthalb Jahrzehnten neu austariert. Dazu sollte die jährliche Rentensteigerung etwas hinter dem Anstieg der Durchschnittsverdienste zurück bleiben, um den erwarteten Beitragssatzanstieg bremsen zu können. So werden die zusätzlichen Lasten einer steigenden Rentnerzahl auf die Schultern beider Gruppen verteilt. Doch sinkt das für die modellhafte Biografie eines Standardrentners berechnete Rentenniveau nicht ins Bodenlose. Bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts gilt eine Untergrenze von 43 Prozent.
Doch dank der günstigen Beschäftigungsentwicklung ist es bislang erst gar nicht so weit gekommen. Würde das Rentenniveau jedoch längerfristig auf einem höheren Wert von zum Beispiel 48 Prozent festgeschrieben, dann führt das bei steigenden Rentnerzahlen zwangsläufig zu steigenden Finanzierungserfordernissen. Um den Beitragszahler dann nicht über Gebühr zu belasten, ruft manch einer nach einem höheren Bundeszuschuss. Doch lässt sich auch der nur zu Lasten anderer Staatsaufgaben oder zulasten der überwiegend aktiven Steuerzahler realisieren.
Für Bedürftige bringt ein stabiltes Rentenniveau nichts
Dabei bringt allein die Stabilisierung des Sicherungsniveaus jenen nichts, die schon heute bedürftig sind oder absehbar sein werden. Denen würde vielmehr eine qualifizierte Diskussion über die Höhe der Grundsicherung im Alter oder über Angebote zur Überwindung verschämter Armut helfen. Doch davon keine Spur. Stattdessen wird das Gros der nicht bedürftigen (künftigen) Rentner geschont – namentlich die Mitglieder der geburtenstarken Jahrgänge, die noch im Erwerbsleben stehen und im Übrigen mit ihrem durchschnittlichen generativen Verhalten den demografischen Wandel maßgeblich prägen.
Es braucht längere Erwerbsbiographien
Bliebe ein dritter Weg: die Verlängerung des Erwerbslebens. Denn auch auf dem Arbeitsmarkt lassen sich die Probleme der umlagefinanzierten Alterssicherung lösen. Gelänge es, Menschen in höherem Alter erfolgreich in das Arbeitsleben einzubinden, so würde das nicht nur das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern stabilisieren – höhere Beitragseinnahmen winkten, der Anpassungsdruck beim Beitragssatz würde abgeschwächt und das Absinken des Rentenniveaus gebremst. Auch der individuelle Rentenanspruch würde steigen, weil selbst bei einem weiteren Absinken des Rentenniveaus zusätzliche Beitragszeiten für eine höhere Rente sorgen.
Was in der Theorie funktioniert, wird in der Praxis aber nur gelingen, wenn Fehlanreize zugunsten eines vorzeitigen Ruhestands korrigiert und treffsichere Hilfen entwickelt werden, damit ein längeres Arbeitsleben gelingen kann. Darüber diskutieren Betroffene und Verantwortliche bislang zu wenig.
Zum Gastbeitrag auf cicero.de.
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