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(© Foto: Getty Images)
Jochen Pimpertz auf Focus Online Gastbeitrag 25. Juli 2018

Ziele werden verfehlt: Die Rentenpläne der GroKo kosten Milliarden und helfen kaum bei Altersarmut

32 Milliarden Euro sollen die Rentenpläne der GroKo allein bis zum Jahr 2025 kosten – ohne treffsicher vor Altersarmut schützen zu können. Bleiben die neuen Haltelinien darüber hinaus bestehen, müsste allein im Jahr 2030 eine Lücke von 30 Milliarden Euro zusätzlich geschlossen werden, schreibt IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz.

Der Ausdruck „to paint oneself into a corner“ steht in der englischen Sprache für eine ausweglose Situation, in die sich jemand selbst manövriert hat oder durch andere manövriert wurde. Dieses Bild drängt sich auf, wenn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angesichts der Kritik an seinem aktuellen Gesetzesentwurf mit der Gegenfrage zitiert wird, worin denn die Alternative zu dem Reformpaket bestünde. Die Suggestion fehlender Wahlmöglichkeiten mag angesichts der Vorgaben durch den Koalitionsvertrag nachvollziehbar erscheinen. Inhaltlich ist die angestrebte Rentenreform aber alles andere als alternativlos.

Wenn im Mittelpunkt der Alterssicherungspolitik die Armutsprävention steht, dann vermag das Vorhaben nicht zu überzeugen:

- Statistisch ist belegt, dass mit einer Erwerbsminderung ein höheres Armutsrisiko einhergeht. Doch stellt die geplante Verbesserung keineswegs sicher, dass damit im Alter auch eine Versorgung oberhalb der Grundsicherungsschwelle erreicht wird.
- Dieser Einwand gilt noch mehr für die Mütterrente II. Für die meisten der bedürftigen Rentnerinnen wird sich auch mit der in Aussicht gestellten Rentenerhöhung kaum etwas an ihrer misslichen Lage ändern, während gut situierte Ruheständlerinnen ohne Not profitieren.
- Von einer Beitragsentlastung für Geringverdienern profitieren auch Arbeitnehmer, die zum Beispiel in Teilzeit hinzu verdienen, aber bereits über ihren Partner abgesichert sind. Ob dadurch armutsgefährdete Geringverdiener besser vor Armut geschützt werden, bleibt offen.
- Schließlich kann auch eine vorübergehende Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent nicht garantieren, dass Menschen im Alter eine Rente oberhalb der Mindestsicherung erhalten.

Reform der Grundsicherung wäre besser

Kurzum, eine treffsichere Armutsprävention sieht anders aus. Das hat einen einfachen Grund: Die Grundsicherung greift nur, wenn alle Einkommensquellen im Haushalt, also auch die des Partners, sowie das gemeinsame Vermögen berücksichtigt werden. Statt knappe Mittel mit der Gießkanne zu verteilen, sollte deshalb vielmehr eine konstruktive Diskussion darüber angestrengt werden, ob die Grundsicherung im Alter hinreichend hoch bemessen ist.

Warum das eine ernst zu nehmende Alternative sein kann? Die bedürftigkeitsgeprüfte Hilfe macht Sinn, weil sie eine treffsichere Hilfe gewährleistet und den Steuerzahler vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme schützt. Und mit dem Prinzip der beitragsbezogenen Rente bliebe ein erfolgreiches System der Alterssicherung erhalten. Zur Erinnerung: Die Grundsicherungsquote ist mit drei Prozent in der Bevölkerungsgruppe 65+ nicht nur deutlich geringer als im Bevölkerungsdurchschnitt (rund 9 Prozent), sie lag 2016 bei den gesetzlichen Rentnern mit 2,6 Prozent sogar noch einmal darunter.

Steht dagegen die Stabilisierung des Generationenvertrags im Fokus der Alterssicherungspolitik, dann erweist sich der Entwurf erst Recht als rentenpolitischer Irrweg.

Die Festschreibung des Sicherungsniveaus bei 48 Prozent und des Beitragssatzes auf maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2025 mag nach derzeitigen Prognosen mit vergleichsweise geringem Aufwand finanzierbar erscheinen – der Beitragssatz läge dann lediglich um 0,2 Punkte über dem erwarteten Satz ohne Reform. Allerdings müsste der Bundesfinanzminister dazu ab 2022 bereits jährlich eine halbe Milliarde Euro zusätzlich an die Rentenkasse überweisen, Tendenz steigend. Doch selbst damit kann das Versorgungsniveau nicht dauerhaft gesichert werden.

Kehrt die Rentenpolitik nämlich nach 2025 zu den bislang gültigen Regeln zurück, dann wird das Rentenniveau nach den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums bis zum Jahr 2030 auf 45,9 Prozent sinken – gerade einmal 0,6 Punkte über dem Wert ohne Reform. Der Beitragssatz läge dann gleichwohl bei 22,2 Prozent.

Der Rentenkasse fehlen rund 30 Milliarden Euro

Wollte man stattdessen weiterhin an den neuen Haltelinien festhalten, würde daraus eine jährlich steigende Finanzierungslücke erwachsen. Der Ruf nach zusätzlichen Steuermitteln wäre wohl kaum zu unterdrücken, doch müsste der Finanzminister dann seinen Zuschuss zur Rentenkasse allein im Jahr 2030 in einer Größenordnung von rund 30 Milliarden Euro aufstocken. Zum Vergleich: Schon heute fließen mit gut 90 Milliarden Euro knapp 28 Prozent des Bundeshaushalts an die Rentenkasse.

Ob der Generationenvertrag gestärkt wird, wenn die Rente zunehmend vom Finanzminister finanziert wird, ist fraglich. Denn entweder muss der Steuerzahler künftig stärker bluten oder der Staat seinen Gürtel an anderer Stelle enger schnallen. Mit Spannung darf deshalb erwartet werden, wie die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ auf diese Vorgaben reagieren wird – ihre Arbeit wird dadurch jedenfalls nicht leichter.

Zum Gastbeitrag auf focus.de

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