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Michael Hüther Gastbeitrag 9. Februar 2006

Ein Reinheitsgebot für Dienstleistungen

Deutschland wäre einer der großen Gewinner einer vollständigen Liberalisierung.

Die wirtschaftspolitische Linie der Bundesregierung ist unverändert diffus. Deutlich wird dies beim Disput über die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die in der kommenden Woche im Europäischen Parlament zur Entscheidung ansteht. Während aus dem Kanzleramt noch fragwürdige Vorschläge zur qualifikationsgestuften Anwendung des Herkunftsländprinzips zu vernehmen sind, hat der SPD-Vorstand schon mal seine Teilnahme an der morgigen Demonstration gegen diese Richtlinie beschlossen.

Meinungsverschiedenheiten löst unverändert das Herkunftslandprinzip aus, nach dem Dienstleistungsanbieter europaweit nach den Regelungen ihres Sitzlandes tätig werden können. Trotz der mit der Vollendung des EU-Binnenmarktes 1992 grundsätzlich realisierten Freiheiten verursachen mannigfache bürokratische Hürden und Behinderungen so enorme Kosten, dass viele Dienstleistungsunternehmen sich auf ihre Heimatmärkte beschränken. Wachstumschancen bleiben ungenutzt.

Die öffentliche Debatte wird von den potenziellen Verlierern dieser Liberalisierung geprägt. Grund genug, uns deshalb zunächst mit den möglichen Gewinnern zu befassen. Ungezählt sind die Berichte und Anekdoten über verzweifelte Dienstleister, die angesichts staatlicher Regulierung Marktchancen in Europa nicht wahrnehmen konnten oder am Ende einfach nicht mehr wollten.

Vor allem die deutsche Volkswirtschaft wird dadurch belastet. Denn der über den Austausch von Vorleistungen definierte Verbund von industriellem Kern und Dienstleistungen hat bei uns eine besondere Bedeutung. In kaum einem anderen europäischen Land ist dieser Strukturwandel so weit gediehen. Der Erfolg unserer Unternehmen auf den internationalen Märkten gelingt nur, weil einerseits einfache Produktion an Niedriglohnstandorte verlagert wird und andererseits eine integrierende Produktsicht professionelle Dienstleistungen mit der eigentlichen Ware kombiniert. Damit zeigt sich die Bedeutung exportbegleitender Dienstleistungen für den Erfolg der Industriegüter. Deutschland wäre ohne Zweifel einer der großen Gewinner der vollständigen Liberalisierung.

Allerdings: Es wäre unredlich, bei allen plausibel zu berechnenden gesamtwirtschaftlichen Gewinnen in Form höherer Einkommen und zusätzlicher Beschäftigung die Verlierer zu übersehen. Der Zustrom von Anbietern aus Ländern mit geringeren Arbeitskosten wird, solange für das Angebot keine Niederlassung in Deutschland errichtet wird, vor allem arbeitsintensive Dienstleistungen betreffen. Die dann von Freisetzungen bei deutschen Anbietern bedrohten Arbeitnehmer können angesichts der zumeist geringen Qualifikationen unter den obwaltenden Bedingungen kaum auf hinreichende Stellenangebote an anderer Stelle unserer Volkswirtschaft rechnen. Hier liegt das eigentliche politische Problem verankert.

Würde man einen Mindestlohn, wie dieser Tage von den Gewerkschaften vorgeschlagen, von 7,50 Euro je Stunde einführen, dann wäre schon angesichts der vielfach existierenden geringeren tariflichen Stundenlöhne Arbeitslosigkeit unvermeidbar. Zusätzlich würde Schwarzarbeit blühen.

Würde man dagegen mit Blick auf die neue Konkurrenz Lohnsenkungen vereinbaren, dann wäre mit einem deutlichen Anstieg der Transferbedürftigkeit zu rechnen. So oder so muss angesichts der Probleme der Geringqualifizierten die Gesellschaft zunächst finanzielle Lasten tragen.

Mehr Beschäftigung für Geringqualifizierte kann in erster Linie nur komplementär zu anspruchsvollen Tätigkeiten erreicht werden. In einzelnen Branchen wird durch einen Leistungsmix aus klassischer Einfacharbeit wie Gebäudereinigung und hochwertiger Dienstleistung wie Facility Management dafür die Basis gelegt. Die Einsparungen, die gewerbliche Kunden beim Dienstleistungskauf durch den wettbewerbsbedingten Preisrückgang realisieren, sollten überdies die weitere Ausgliederung und Professionalisierung von Servicebereichen forcieren. Zudem schafft der verwirklichte Binnenmarkt andere Mengengerüste, so dass Größenvorteile genutzt werden können.

Im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lassen neuere Erhebungen erwarten, dass auch hier das Preisargument in den Hintergrund tritt. Schon jetzt gewinnen Servicequalität und Verlässlichkeit an Bedeutung. Die Chancen, die sich damit verbinden, verlangen entsprechende Fähigkeiten, die auch honoriert werden.

Die öffentliche Aufregung ist übertrieben: Schon der Richtlinienentwurf der EU-Kommission sah über 20 Ausnahmebereiche vom Herkunftslandprinzip vor. Die Parlamentsberatungen haben in großer Koalition zu substanziellen Aufweichungen geführt. Das Herkunftslandprinzip ist damit weitgehend ausgehebelt. Wer morgen demonstriert, der tut es – zumal als Politiker – deshalb wider besseres Wissen. Wir benötigen stattdessen ein klares Bekenntnis zu den Erfolgsgrundlagen des Gemeinsamen Marktes.

Das dafür zentrale Herkunftslandprinzip wurde vom Europäischen Gerichtshof 1979 im berühmten "Cassis de Dijon"-Urteil zunächst für den Warenhandel eingefordert. Seitdem können wir auch in Deutschland Kir Royal genießen. Dagegen hat die vor 20 Jahren heiß debattierte Aufgabe des Reinheitsgebotes als Importvoraussetzung für Bier tatsächlich keine Konsequenzen gehabt. Etwas anderes trinkt man in Deutschland einfach nicht, nationale Traditionen sind nicht zu unterschätzen.

Auch deshalb können wir selbstbewusst die Chancen der Liberalisierung in den Vordergrund stellen. Die Risiken sind durch eine angemessene Therapie zu behandeln: beispielsweise durch einen systematischen Bürokratieabbau, nicht aber durch unübersichtliche Regelungen zur Anwendung des Herkunftslandprinzips bei Dienstleistungen. Genauso gut könnte man hierfür auch ein neues Reinheitsgebot fordern.

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