Das Betreuungsgeld nimmt Kindern Bildungschancen und fördert die Bildungsarmut.
Ein fragwürdiger Anreiz
Kindergeld, Kinderfreibetrag, Elterngeld und nun auch noch Betreuungsgeld - die Regierenden meinen es offenbar gut mit Familien mit Kindern. Es war schon immer ein Wesenszug deutscher Politik, egal ob national oder international, auf Probleme großzügig mit Geldleistungen zu reagieren. Das erübrigt tieferes Nachdenken über die systematisch angemessenen Antworten. Besonders deutlich wird dies beim Betreuungsgeld, das angeblich zum Koalitionskompromiss über den Ausbau von Kinderkrippen gehört. Es soll die wirkliche Wahlfreiheit der Eltern sichern.
Doch schon hier fangen die Unklarheiten an. Welche Wahlfreiheit ist gemeint? Die zwischen der häuslich-familiären und der externen Betreuung der Kinder? Ging es nicht bei der Forderung nach mehr frühkindlichen Betreuungsangeboten um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mithin um die Wahlfreiheit der Eltern zwischen dem Zuhausebleiben und der Berufstätigkeit? Darauf bezogen, würde ein Betreuungsgeld gerade das Gegenteil erreichen, die Abwendung von der Berufstätigkeit würde prämiert, die Vereinbarkeit in Frage gestellt.
Der Kinderfreibetrag folgt der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das Existenzminimum des Kindes - wie das des Erwachsenen - steuerlich freizustellen. Nach dem Urteil des Gerichts vom Mai 1990 sind Kinderfreibetrag, die rein steuerliche Lösung, und Kindergeld, die direkte Geldleistung, dafür durchaus äquivalente Instrumente. Entsprechend prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer, welche Regelung günstiger ist. Eine Familienförderung ergibt sich erst durch das höhere Entlastungsvolumen des Kindergeldes im Vergleich zur ausschließlichen Freibetragslösung.
Um der Veränderung der Kosten für die Lebenshaltung Rechnung zu tragen, wird alle fünf Jahre auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe geprüft, ob das Existenzminimum höher anzusetzen ist. Ein Betreuungsgeld kann deshalb nicht mit der Notwendigkeit eines gestiegenen Existenzminimums begründet werden, obgleich es als allgemeine Zuwendung ohne Zweckbindung genau so wirkt. Dagegen folgt das Elterngeld als Lohnersatzleistung dem Ziel, den Einkommensstrom nach der Geburt eines Kindes zu verstetigen, und zwar unabhängig von der Bedürftigkeit.
Im weiteren Sinne bildet das Elterngeld im Zusammenspiel mit flexibleren Zeitmustern im Bildungssystem und in der Arbeitswelt sowie einer angemessenen Betreuungsinfrastruktur das Instrumentenbündel einer bevölkerungsorientierten Familienpolitik. So war es im siebten Familienbericht an die Bundesregierung adressiert worden. Deshalb ist es absolut folgerichtig, dass nach der Einführung des Elterngeldes mit in der Regel zwölf Monaten Bezugsdauer zum 1. Januar 2007 die Frage der angemessenen Infrastruktur an Kinderkrippen auf die Tagesordnung kam. Das Ausmaß der öffentlichen Finanzierung dieser Angebote hängt von den unterstellten gesellschaftlichen Erträgen der Kinder - genauer: des Aufziehens der Kinder - ab.
Ordnungspolitisch ist ein Verzicht auf private Gebührenanteile in jedem Fall in dem Maße begründet, wie diese Infrastrukturangebote durch eine Bildungsfunktion legitimiert werden, die bereits Krippen erfüllen können. Das setzt freilich voraus, dass die traditionellen Verknüpfungen Erziehung in der Familie, Betreuung im Kindergarten und Bildung in der Schule aufgegeben werden.
Ein breiter Bildungsbegriff schließt gerade auch die Sozialisation mit ein, die bereits bei den Kleinsten von hoher Bedeutung ist. Ebenso sollte man die Möglichkeit; schon in sehr jungen Jahren elementare Kulturtechniken zu vermitteln und spielerische Neugier zu wecken, nicht unterschätzen. Die institutionalisierte deutsche Kinderbetreuung liegt in diesen Punkten im internationalen Vergleich zurück. Potenziale bleiben ungenutzt. Die Verknüpfung mit der schulischen Bildung findet zudem nur unzureichend statt.
Ein Betreuungsgeld wirkt nicht nur wie eine Prämie für das Zuhausebleiben der Eltern, es löst als Subvention ohne Verwendungsauflage Mitnahmeeffekte aus, die doch ansonsten immer und zu Recht gebrandmarkt werden. Wollte man das Betreuungsgeld systematisch positionieren, dann müsste durch Zweckbindung der in den Kinderkrippen angestrebte Bildungsauftrag erfüllt werden. Den Eltern wäre durchaus konsequent ein Erziehungspass abzufordern, wenn sie diese Subvention beantragen. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Nachweis bei den Familienbildungsstätten, dass das Kind einen angemessenen Entwicklungsfortschritt macht.
Es ist kaum zu glauben, dass die Verfechter des Betreuungsgeldes diese Konsequenzen übersehen. Nicht bedacht wird auch, dass gerade in einkommensschwachen und häufig bildungsfernen Haushalten damit ein fragwürdiger Anreiz gesetzt wird, den Kindern Bildungschancen zu nehmen und so Bildungsarmut zu verursachen. Das rationale Verhalten der Eltern muss nicht dem objektiven Rationalitätskalkül für ein unmündiges Kind entsprechen. Dieses Problem ruft ja gerade den Staat auf den Plan.
Freilich muss der Staat die Kinderbetreuung nicht selbst organisieren. Er kann private Angebote lizenzieren sowie qualitätssichernd beaufsichtigen und den Eltern durch Gutscheine die freie Wahl der Kinderkrippe oder des Kindergartens überlassen. Die damit inszenierte Nachfragesteuerung dürfte die Angebote näher an die Wünsche und Präferenzen der Eltern heranbringen.
Ohne Probleme ist, wie erste Erfahrungen bei uns zeigen, eine solche Lösung nicht. Es entsteht ein Druck, überall wirklich adäquate Leistungsprofile anzubieten. Nirgends sind die Eltern aus der Verantwortung entlassen.
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