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Bundesfinanzminister Christian Lindner (© Getty Images)
Martin Beznoska / Michael Hüther Gastbeitrag 22. August 2022

Die Korrektur der kalten Progression ist notwendig

Die kalte Progression ist nicht der Sinn des progressiven Steuertarifs, sie darf keine inoffizielle Steuererhöhung werden, warnen Michael Hüther und Martin Beznoska in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt.


Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.8.2022 einen Vorschlag für die Korrektur der kalten Progression mit neuen Eckwerten des Einkommensteuertarifs 2023 unterbreitet. Dieser Vorschlag greift dem 5. Steuerprogressionsbericht vor und beziffert auf Grundlage der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung den voraussichtlichen Anstieg der Inflation im Jahr 2022 auf 5,8 Prozent und für 2023 auf 2,5 Prozent.

Auf dieser Basis werden die bisherigen Tarifeckwerte fortgeschrieben. Ausnahmen bilden zum einen der Grundfreibetrag, dessen Anpassung dem Existenzminimumbericht folgt und bereits im ersten Entlastungspaket berücksichtigt wurde, und die Einkommensschwelle zur Reichensteuer, die nicht angepasst werden soll. Der Verzicht auf eine Anhebung der Reichensteuersatzschwelle wird offen als politische Entscheidung genannt.

Der Bundesfinanzminister entspricht mit seinem Vorschlag dem Sinn des Bundestagsbeschlusses vom 29. März 2012, der alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht einfordert. Von seinen Vorgängern Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz sind seit dem Jahr 2016 dementsprechend die Eckwerte des Einkommensteuertarifs mit der Preissteigerungsrate verschoben worden. Allein deshalb ist die jetzt vorgetragene Kritik nicht verständlich.

Christian Lindner folgt dem Auftrag des Parlaments, man könnte höchstens fragen, warum die Reichensteuer diesmal im Sinne vorauseilender verteilungspolitischer Anpassung an den medialen Diskurs ausgenommen werden soll. Ansonsten verändert die Tarifverschiebung an den realen Verteilungswirkungen der Einkommensteuer wenig – der Anteil der oberen zehn Prozent am Steueraufkommen steigt sogar leicht.

Die Anpassung soll eine inflationsgetriebene automatische und damit sowohl willkürliche wie nicht kontrollierbare Steuererhöhung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vermeiden. Der Einkommensteuertarif mit seinen nominalen Eckwerten wird für gegebene Realeinkommen und deren Verteilung auf ein Jahr beschlossen. Steigen die Nominaleinkommen nun in Höhe der Inflationsrate – bleiben also die Einkommen real konstant –, so würden ohne Korrektur der kalten Progression die durchschnittlichen Steuersätze automatisch steigen, weil die Eckwerte des linear-progressiven Tarifs starr sind. Das heißt, dass die Steuerlast stärker ansteigt als das Einkommen und somit die reale Steuerbelastung steigt, ohne dass diese Steuererhöhung vom Bundestag legitimiert wurde.

Aufgrund des massiven Teuerungsimports dürfte in diesem Jahr die Inflationsrate stärker ansteigen als die Nominaleinkommen, die Realeinkommen sinken. Die kalte Progression lässt die durchschnittliche Steuerbelastung der Einkommen ansteigen. Die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, die durch den progressiven Einkommensteuertarif umgesetzt wird, verlangt dafür hingegen sinkende durchschnittliche Steuersätze. Um dies zu garantieren, müsste in diesem Fall der Tarif erst recht mit der Inflationsrate angepasst werden. Die kalte Progression ist nicht – wie selbst einige Ministerinnen glauben – der Sinn des progressiven Tarifs.

Wer eine Steuererhöhung will, muss sie konkret benennen

Die Gegner einer Rücknahme der kalten Progression verweisen darauf, dass wir uns durch den Krieg in der Ukraine und den dadurch gestiegenen Energiepreisen in einer Sondersituation befänden, in der der Staat mehr Geld benötige. Die Belastung der höheren Energiepreise träfe vor allem Haushalte mit geringen Einkommen, die nicht über die Einkommensteuer entlastet werden können. Daher solle auf die Rücknahme der kalten Progression verzichtet werden und stattdessen eine Kompensation der geringen Einkommen durch Transferzahlungen erfolgen. Hierbei wird aber die Rücknahme der kalten Progression – die Verhinderung einer Steuererhöhung – mit einer Entlastungsmaßnahme verwechselt.

In anderen Ländern wie der Schweiz, den USA, Schweden oder Frankreich wird der Einkommensteuertarif automatisch mit der Inflationsrate jährlich fortgeschrieben. Dieser sogenannte „Tarif auf Rädern“ sorgt dafür, dass es keine automatischen Steuererhöhungen gibt und sich somit die politische Debatte mit den tatsächlichen Finanzierungsbedarfen und deren Verteilungsfolgen in der Einkommensteuer befassen kann.

Wer dann eine Steuererhöhung für vor allem mittlere und höhere Einkommen fordert, muss diese konkret benennen, und dafür muss dann ein Gesetz durch den Bundestag verabschiedet werden.

Das Vorgehen von Finanzminister Lindner weicht vom früheren Mechanismus zur Korrektur der kalten Progression ab, der auf der Veröffentlichung des Steuerprogressionsberichts beruhte. Der Steuerprogressionsbericht war in der Vergangenheit jedoch kein neutraler Sachstandsbericht, sondern politisch geprägt. So wurde im letzten Bericht aus dem Jahr 2020 die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags als Entlastungsmaßnahme miteingerechnet, sodass sich in den Tabellen eine Überkompensation der Belastung ergab.

Entlastungen sollten vor der Heizperiode kommen

In der aktuellen Lage ist die Korrektur der kalten Progression ein wichtiger Pfeiler, um die Mehrbelastungen der Mittelschicht infolge der Inflation zu begrenzen. Die Tarifkorrektur von 5,8 Prozent Inflation taxiert das Bundesfinanzministerium auf zehn Milliarden Euro Mindereinnahmen im nächsten Jahr.

Allerdings wird die Prognose über die Entwicklung der Inflation wahrscheinlich mit der Herbstprognose der Bundesregierung nach oben korrigiert werden. Unsere Berechnung ergibt für eine Korrektur des gesamten Tarifs um 7,5 Prozent (Prognose-Consensus für die Inflation 2022) Kosten von gut 15 Milliarden Euro.

Für eine zeitnahe Dämpfung der Mehrbelastung wäre auch eine zweigeteilte Anpassung möglich: Eine Korrektur des diesjährigen Tarifs um drei bis vier Prozent zum 1. Oktober würde eine Rücknahme der Steuererhöhung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über Lohnsteuerabschlag oder Einkommensteuervorauszahlung noch vor der Heizperiode ergeben. Die Inflation bewirkt bereits unterjährig einen Verlust der Kaufkraft, sodass auch ein unterjähriger Ausgleich zu rechtfertigen ist.

Der Vorteil dieser zeitnahen Anpassung wäre zudem, dass sie von den ohne Zweifel gebotenen Entlastungsmaßnahmen für geringe Einkommen (vor allem über Transfers im Wohngeld oder beim Sozialgeld) flankiert werden kann, da die Schuldenbremse in diesem Jahr noch nicht greift. Zum 1.1.2023 könnte dann die Rücknahme der kalten Progression vervollständigt werden.

Eine kurzfristige alternative Entlastung wäre die Steuerfreistellung von Einmalzahlungen der Arbeitgeber. In Normalzeiten aus steuersystematischer Sicht abzulehnen, würde dies in der aktuellen Situation eine schnelle Entlastung vor der Heizperiode bewirken und zudem das Risiko einer Lohn-Preis-Spirale mindern.

Würden 75 Prozent der Arbeitnehmer im Schnitt 500 Euro erhalten, würde der Staat auf Steuereinnahmen von schätzungsweise fünf Milliarden Euro verzichten, bei der Sozialversicherung läge der Einnahmenverzicht ebenfalls bei rund fünf Milliarden Euro. Zudem wird durch die höheren Konsumausgaben über Energie- und Mehrwertsteuer Geld an den Staat zurückfließen. An der Notwendigkeit, die kalte Progression zu korrigieren, ändert das nichts.

Zum Gastbeitrag auf handelsblatt.com.

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