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Michael Hüther Gastbeitrag 4. Juni 2009

Degeneration der Verantwortung

Was in der Industrie zur Mehrung des Wohlstands beiträgt, scheint im Finanzsystem zum Kern des Problems zu führen.

Die Politik hat sich mit der Opel-Entscheidung zum Opfer ihrer Wahlkampfversprechungen gemacht. Das führt nicht nur dazu, dass Fragwürdiges beschlossen wird und dass Steuergelder mit großer Geste als Hilfe gegen unternehmerisches Versagen bewilligt werden. Es führt auch dazu, dass der Blick auf die Ursachen der großen Krise verstellt und eine sachliche Analyse nicht mehr geleistet wird. Dies spielt jenen politischen Kräften in die Hände, die ohnehin schon immer so populistisch wie irreführend behaupten, dass es Marktversagen, Managerverhalten und nackte Gier gewesen seien, die den Weg in die Krise bereitet haben.

Ein tieferer Blick fördert andere Einsichten zutage. Es ist verschiedentlich und zu Recht argumentiert worden, dass die krisenhafte Entwicklung mit einer Aushebelung des Haftungsprinzips zu erklären ist. Ob durch die vollständige Verbriefung der Hypotheken, die fehlende Gewährleistung für strukturierte Papiere oder die mangelhafte Rechenschaftspflicht der Ratingagenturen – immer wurde effektiv versucht, Haftung auszuschließen. So stellt sich die Frage, ob die Entwicklung der Finanzwelt zu einem Hort der Fremdschädigung nicht sogar unvermeidbar war.

Was in der Industrie zur Mehrung des Wohlstands beiträgt, die zunehmende nationale wie internationale Arbeitsteilung, scheint im Finanzsystem zum Kern des Problems zu führen. Die Zerlegung und Neustrukturierung von Wertschöpfungsketten sowie das Knüpfen von Vorleistungs-, Produktions- und Wissensnetzwerken bilden in der Industrie die Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit. Gerade dadurch gelingt es, die Produkte kundenorientiert zu differenzieren und dennoch preislich attraktiv zu sein. Die Wertschöpfungsketten sind aber zugleich wirksame Haftungsketten.

Anders stellt sich dies in der Finanzwirtschaft dar. Hier bedeutet Arbeitsteilung zugleich fortschreitende Risikoteilung, was manche in der Vergangenheit irrtümlich mit einer Minderung des Gesamtrisikos gleichgesetzt haben. Eine Aufteilung von Risiken kann indes nur dazu beitragen, die Dimensionen der verschiedenen Risikoattribute transparenter und damit besser einschätzbar zu machen. Dies ist von hohem Wert, weil dadurch zugleich eine Verteilung der unterschiedlichen Risikoattribute auf geeignete Kapitalgeber möglich wird.

An dieser Stelle liegt allerdings auch das zentrale Problem verborgen. Denn die Zerlegung von Risiken funktioniert – anders als die Zerlegung industrieller Wertschöpfungsketten – nur dann, wenn nicht zugleich die Anreize geschwächt oder gar aufgelöst werden, das Risikogrundgeschäft in der notwendigen Form verantwortlich im Auge zu behalten. Die gesamte Kette der Finanzierung muss letztlich immer vom ersten Akteur, dem Kreditgeber, geleistet werden.

Wer die verschiedenen Funktionen auseinandernimmt und auf unterschiedliche Institutionen verteilt, der gibt den Beteiligten die Möglichkeit zur Haftungsvermeidung. So birgt eine für die Entwicklung und Stärkung der Unternehmensfinanzierung wichtige Innovation wie die Verbriefung die Gefahr für systematische Fehler. Nicht wenige Beobachter sehen in dieser Entwicklung, die sich in Zweckgesellschaften außerhalb der Bankbilanzen ihren Ausdruck verschaffte, nur eine weitere Degeneration des Prinzips Verantwortung infolge einer Entpersonalisierung, wie sie sich seit jeher vor allem mit Kapitalgesellschaften und Investmentgesellschaften verbindet.

In beiden Fällen sind Macht und Einfluss des Eigentümers einer Forderungsposition oder eines Kapitalanspruchs von der Verantwortung für das entsprechende Management getrennt. Finden wir deshalb hier eher eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems als die notwendige und gewünschte Mobilisierung von Effizienz? Tatsächlich sind wichtige Unterschiede zu beachten. Die genannten institutionellen Vehikel stehen für eine unvermeidbare Objektivierung im globalen Kontext, der Haftungsgrundsatz ist nicht durch eine Verwischung von Zuständigkeiten infrage gestellt. Regeln für die Governance solcher Gesellschaften heilen wirksam Probleme.

Delegation von Verantwortung, wie sie durch Kapitaleigner stattfindet, bedeutet nicht, dass damit die Haftung ins Nichts verschoben wird. Genau das aber ist bei der Verbriefung der Hypotheken geschehen. Die notwendige Suche nach einer klugen Regulierung führt nicht zu Verboten innovativer Finanzprodukte. Denn dies wäre ungenau. Es würde Effizienzpotenziale verschenken, und der Regulierer verausgabte sich in einem nicht zu gewinnenden Wettlauf zwischen Hase und Igel. Viel spricht stattdessen für einen obligatorischen Selbstbehalt bei derivaten Finanzprodukten. Das würde die Haftungskette stärken.

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