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Michael Hüther Gastbeitrag 26. April 2007

Contenance im Steinbruch

Der Konsolidierung der Staatsfinanzen muss unverändert höchste Priorität haben.

Erinnern Sie sich noch an die Geschichte von den UMTS-Lizenzen und Hans im Glück? Es war im Sommer 2000, als der damalige Finanzminister Hans Eichel durch die Versteigerung der Lizenzen für den Mobilfunkstandard der dritten Generation 50 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt erhielt. Die Perspektive für die öffentlichen Finanzen war seinerzeit günstiger als in der gesamten vorangegangenen Dekade. Eine konjunkturelle Belebung, aber auch die im Jahr 1999 begonnenen Anstrengungen zur Etatkonsolidierung sprachen dafür.

Tatsächlich kam es anders: Börsenkorrektur, rezessive Anpassung und geopolitische Verwerfungen ließen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in eine hartleibige Stagnation abgleiten. Die Steuereinnahmen brachen ein, während die Ausgabenseite zusätzlich belastet wurde. Es schien, als seien die Anstrengungen zur Sanierung der Staatsfinanzen vergeblich gewesen. Das Maastricht-Kriterium von drei Prozent für die Defizitquote wurde vier Jahre in Folge nicht erfüllt.

Heute hat sich die Situation wiederum gewandelt: Einerseits hat sich, wie an den Defizitquoten erkennbar, die Lage in den Haushalten entspannt. Andererseits zeigen die finanzpolitischen Indikatoren, dass die zu Beginn dieses Jahrzehnts eingeleiteten strukturellen Veränderungen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite, wie an Staatsquote und Abgabenquote ablesbar, ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Ein Teil der Erklärung für den weiter an Stärke gewinnenden Aufschwung liegt auch in diesen Veränderungen.

In diesem Umfeld hat sich zudem die Stimmungslage der Finanzpolitik sichtbar gedreht. Eine konsequente Haushaltssanierung verliert an Zuspruch, wo doch scheinbar alles von alleine geht. Nun rächt sich, dass die Bundesregierung die Vorlage ihres ersten Finanzplans nicht für eine ehrgeizige und mittelfristig angelegte Strategie zur Konsolidierung auf der Ausgabenseite genutzt hat. Nun fällt es umso schwerer, Verständnis für eine neue und anhaltende Kürzung der Ausgaben zu wecken oder Wünsche nach einer Erhöhung der Ausgaben abzuwehren. Da eine mittelfristige Orientierung fehlt, muss sich der Finanzminister rechtfertigen, nicht aber jene, die höhere Ausgaben fordern.

Dabei ist die Schieflage im Staatshaushalt immer noch dramatisch. Die Zinslasten als Kosten aus der Vergangenheit und die absehbaren Wirkungen einer alternden Bevölkerung werfen einen deutlichen Schatten auf die günstige Entwicklung der Einnahmen. Würde strukturell nichts geändert, dann würde sich, so eine Berechnung des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Uni Köln und des Instituts der deutschen Wirtschaft, bis zum Jahr 2050 der Schuldenstand auf 239 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen. Daraus folgt nicht, dass es zwingend so kommen wird, wohl aber, dass gehandelt werden muss. Auch wenn es viele Politiker nervt: Die Konsolidierungsaufgabe ist noch lange nicht bewältigt.

An dieser Stelle wird dem Ökonomen durchaus zu Recht regelmäßig die Frage gestellt, wo denn noch gespart werden könne. Dabei ist einzuräumen, dass die ökonomische Theorie für die staatliche Ausgabenpolitik wenig konkrete Handreichung zu bieten hat. Eine Möglichkeit besteht indes darin, durch einen internationalen Vergleich der Ausgaben je Einwohner für bestimmte Verwendungszwecke bei adäquatem Leistungsanspruch Effizienzreserven zu ermitteln.

Ein solches Benchmarking ergibt für Deutschland ein Effizienzpotenzial von 80 Milliarden Euro, und zwar in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Absicherung gegen Armut. Natürlich kann dieser Betrag nicht sofort mobilisiert werden. Doch es bestätigt sich die Vermutung des Bundesfinanzministers, dass wir in vielen Handlungsfeldern unsere finanziellen Mittel nicht effizient einsetzen. Wollte man die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sicherstellen, so müssten über zehn Jahre hinweg jeweils gut acht Milliarden Euro eingespart werden. Diese Rechnung zeigt, dass es, politischen Willen vorausgesetzt, gehen könnte.

Die Konsolidierung der Staatsfinanzen kann die Gestaltung der Steuereinnahmen nicht ausblenden. Die Reform der Unternehmensteuer wird ja wohl nicht das Ende der Nachlässe sein können. Überlegenswert ist ohne Zweifel, ob angesichts der berechtigten, aber zunehmenden Ausnahmen und der hohen Erhebungskosten die Erbschaftsteuer nicht wirklich abgeschafft werden sollte. Spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts muss auch die Anpassung des Einkommensteuertarifs erneut debattiert werden. Dabei wird es, abgesehen von Reichensteuer und Solidaritätszuschlag, die beide abgeschafft gehören, darum gehen, die Tarifbereiche zu vergrößern, damit der Spitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen greift.

In keinem Fall kann der Finanzpolitik die Konsolidierung gelingen, wenn sie, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war, durch Verschiebebahnhöfe die Probleme überdeckt und nur auf Zeitgewinn spielt. Zu Recht hat die Bundeskanzlerin davor gewarnt, die Arbeitslosenversicherung als Steinbruch zu benutzen. Die Versicherten müssen weiterhin an den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Anstrengungen teilhaben, die Arbeitsverwaltung effizienter und effektiver zu machen.

Insofern ist der Auftrag klar zu formulieren: Die Konsolidierung der Staatsfinanzen hat unverändert höchste Priorität. Das erlaubt durchaus die Perspektive auf weitere Steuersenkungen. Die dafür erforderliche Hebung von Effizienzreserven erfordert jedoch Konsequenz und langen Atem.

Das ist bisher nicht zu erkennen. Es würde dem Finanzminister aber die Chance eröffnen, im täglichen Abwehrkampf Gelassenheit und Fassung oder, wie er sagen würde: Contenance zu wahren.

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