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Michael Hüther Gastbeitrag 17. Januar 2008

Angriff auf die Sozialpartnerschaft

Die Vorschläge des Arbeitsministers für weitere Mindestlöhne gefährden die Tarifautonomie.

Verehrte Leser, es geschehen erstaunliche Dinge in unserem Land. Dinge, die man eigentlich nicht für möglich gehalten hat, weil sie an den Grundfesten unserer Ordnung rütteln und weil sie sich auch einfach nicht gehören. Doch dass Gesetze gegen ihren Wortlaut und Sinn angewendet werden, daran haben wir uns offenbar schnell gewöhnt. So hat die Nutzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den Mindestlohn bei den Postzustellern – eine Branche, in der es überhaupt keine entsandten Arbeitskräfte aus dem Ausland gibt – nicht mal im Ansatz für Erregung gesorgt.

Ein ehemaliges Staatsunternehmen, auch wenn zweifellos eindrucksvoll restrukturiert, setzt auf diese Weise den Wettbewerbsparameter Preis für die Konkurrenten quasi hoheitsvoll fest. Reaktion: keine. Offensichtlich ist die Sensibilität für solche Vorgänge sowohl der politischen Klasse wie auch der weiten Öffentlichkeit abhanden gekommen. Der Blick wird wohl gar nicht mehr auf die langfristig angelegten Belastungen für Beschäftigung und gesamtwirtschaftliche Dynamik gerichtet. Es zählt nur noch die kurzfristige Aktion.

Dazu passt, dass der 50. Geburtstag des Bundeskartellamts und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit fanden. Dabei sind dies Feierstunden der freiheitlichen Gesellschaft, die von der Einsicht in die fundamentale Bedeutung des Wettbewerbs, für unseren Wohlstand und von dem Stolz über international vorbildhafte Lösungen getragen sein sollten. Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht wurden in sieben Novellen, zuletzt unter europäischem Einfluss, weiterentwickelt und konnten so effektiv den Wettbewerb sichern.

Das Bekenntnis zu offenen wettbewerblichen Märkten war unserer Republik keineswegs in die Wiege gelegt. Die wirtschaftspolitischen Traditionen wiesen allesamt in eine andere Richtung. Doch die Verknüpfung der Währungsreform mit dem Ende der Kriegsbewirtschaftung im Jahre 1948 war der Durchbruch. Gleichwohl war es für Ludwig Erhard ein wahrer Kampf, vom ersten Referentenentwurf 1951 schließlich zur Verabschiedung des Kartellgesetzes im Jahre 1957 zu kommen. Das Scheitern war mehrmals sehr wahrscheinlich.

Ein stets begründungsbedürftiger Ausnahmebereich unserer Wettbewerbsordnung ist die Tarifautonomie, die sich über die Koalitionsfreiheit aus dem Grundgesetz (Artikel 9) ableitet. Damit wird das Recht garantiert, zur Regelung von Arbeitsbedingungen Vereinigungen – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – zu bilden. Deutschland hat mit dieser Form der an die Sozialpartner delegierten Verantwortung im Ganzen gesehen gute Erfahrungen gemacht. Das zeigen gerade die seit Mitte der neunziger Jahre erfolgten Anpassungen an die veränderten Bedingungen, die durch die Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung entstanden sind.

Die seitdem erreichte Dezentralisierung der Lohnfindung durch eine Öffnung der Flächentarifverträge zur betrieblichen Ebene sowie die beschäftigungsorientierte Anhebung der Tariflöhne haben dem Strukturwandel Rechnung getragen. Dies spiegelt sich in der jüngsten Entwicklung unserer Volkswirtschaft. Der industrielle Kern ist nicht nur unverändert Taktgeber der Konjunktur, sondern ebenso Antrieb des sektoralen Wandels hin zur Tertiarisierung.

Industrie und unternehmensnahe Dienstleistungen bilden über vielfaltige Vorleistungsbeziehungen vernetzt heute einen Verbundsektor, der mit 30 Prozent Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Leistung deutlich größer ist als in allen anderen bedeutenden europäischen Volkswirtschaften. Es ist zugleich jener Bereich unserer Wirtschaft, der bei aller Erosion der Tarifbindung unverändert in hohem Maße durch die Sozialpartner geprägt ist. Es wäre verfehlt, dies als Zufall zu bewerten. Allerdings ist es ebenso richtig, dass manche Anpassungen – wie die Dezentralisierung der Lohnbildung – in einigen Branchen schon früher angezeigt gewesen waren.

Nun aber hat der Bundesarbeitsminister einen Frontalangriff auf die Tarifautonomie unternommen. Das ist ein bis vor kurzem undenkbarer Vorgang. Die jetzt vorgelegten Entwürfe zur Neufassung des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes eröffnen der Bundesregierung vielfältige Eingriffsmöglichkeiten in die Lohnfindung. Da kann bei der Allgemeinverbindlicherklärung im Falle konkurrierender Tarifverträge das fiskalische Interesse des Staates maßgeblich sein. Auf jeden Fall aber können bestehende Tarifverträge durch die vorgesehenen Regelungen unwirksam werden.

Dieser Eingriff in unser System der Lohnbildung ist verheerend. Er ist schlimmer als alles, was bisher aufgrund der völlig überdrehten Mindestlohndiskussion zu erwarten war. Irritierend ist indes, dass offenbar viele Gewerkschaften dies nicht nur hinnehmen, sondern sogar begrüßen und befördern. So aber wird die Statik unserer auf der Tarifautonomie ruhenden Ordnung gefährdet. Damit wird es schwer, die bisher durchaus erfolgreiche Anpassung an veränderte Bedingungen auch künftig fortzuführen.

Die weitere Modernisierung der Sozialpartnerschaft wird aus zwei Richtungen bedroht: Auf der einen Seite schauen manche nicht ohne Freude auf die Entwicklung von Spartengewerkschaften, weil sie klammheimlich darauf setzen, durch die Erosion der bestehenden Form ein völlig dezentralisiertes System der Lohnfindung zu erhalten. Auf der anderen Seite unterstützen nicht wenige den Staat dabei, wie er sich der Lohnpolitik bemächtigt, weil sie glauben, auf diesem Wege dem Druck der Globalisierung entgehen zu können. Doch Naivität bestraft das Leben immer.

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