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IW-Report Nr. 7 25. Februar 2026 Wido Geis-Thöne Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: In Westdeutschland ist noch ein Ausbau nötig

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde im Jahr 2021 für ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschulte Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz während der ersten vier Schuljahre beschlossen.

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In Westdeutschland ist noch ein Ausbau nötig
IW-Report Nr. 7 25. Februar 2026 Wido Geis-Thöne

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: In Westdeutschland ist noch ein Ausbau nötig

Wido Geis-Thöne Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde im Jahr 2021 für ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschulte Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz während der ersten vier Schuljahre beschlossen.

Ab dem Schuljahr 2029/2030 wird dieser dann in allen Jahrgangsstufen der Grundschulen gelten. Sämtliche ostdeutschen Länder und Hamburg werden diesen ohne weiteren Ausbau ihrer Betreuungsinfrastrukturen erfüllen können. Zwar gibt es hier noch kleine Lücken zwischen den von den Eltern geäußerten Betreuungsbedarfen und den aktuellen Ganztagsbetreuungsquoten. Jedoch wird der Rückgang bei den Kinderzahlen voraussichtlich ausreichen, um diese vollständig zu schließen. Dass es in den Ländern tatsächlich in größerem Maße Eltern geben könnte, die sich erfolglos um einen Ganztagsbetreuungsplatz für ihre Kinder bemühen, erscheint ohnehin unwahrscheinlich. So gelten in einigen dieser Länder bereits landesrechtliche Ansprüche auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, die über das Niveau des GaFöG hinausgehen.

Anders stellt sich die Lage im Rest Westdeutschlands dar. Geht man von den Betreuungswünschen der Eltern im Jahr 2024 aus, müssten dort noch insgesamt 149.700 Ganztagsplätze geschaffen werden, um im Schuljahr 2029/2030 den Bedarf zu decken. Von diesen entfielen 45.300 auf Nordrhein-Westfalen und 42.300 auf Bayern. Relativ zur Zahl der Kinder im Grundschulalter wäre die ohne weiteren Ausbau entstehende Lücke allerdings mit 10 Prozent in Schleswig-Holstein am größten, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass die bestehenden Ganztagsbetreuungsangebote die Anforderungen des GaFöG teilweise gar nicht vollständig erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Ferien, für die das GaFöG eine Unterbrechung des Betreuungsangebots von maximal vier Wochen zulässt. Viele der Ganztagsschulen in Westdeutschland beschränken sich jedoch auf die Schultage, sodass eine eigenständige ergänzende Ferienbetreuungsinfrastruktur notwendig wird, bei der weiterreichende Engpässe bestehen können.

Wählt man statt den von den Eltern geäußerten Bedarfen einen Wert von 75 Prozent als Referenzpunkt – dies kommt sowohl dem Ist-Stand bei der Ganztagsbetreuung von 77 Prozent in Sachsen-Anhalt, dem Schlusslicht unter den Ländern ohne Ausbaubedarf, als auch der Bedarfsquote von 74 Prozent im Saarland, dem Spitzenreiter unter den Ländern mit Ausbaubedarf, nahe – kommt man auf insgesamt 570.900 in den Ländern mit Ausbaubedarf zusätzlich benötigte Betreuungsplätze, von denen 204.300 in Bayern geschaffen werden müssten. Bayern sticht bei den Ganztagsbetreuungsquoten von Kindern im Grundschulalter mit nur 34 Prozent im Jahr 2024 sehr stark heraus. Gleichzeitig liegt allerdings auch die Bedarfsquote mit 43 Prozent gerade einmal auf dem Niveau des Ist-Stands des zweitletzten Bundeslandes, Schleswig-Holstein, das bei 42 Prozent steht. Dabei sollten die Länder mit niedrigen Bedarfsquoten prüfen, ob die institutionelle Ausgestaltung ihrer Ganzbetreuungsangebote – insbesondere auch im Hinblick auf die Elternbeiträge – für die Familien attraktiv ist oder die Inanspruchnahme hemmt. Letzterem sollte unbedingt entgegengewirkt werden, da die Ganztagsbetreuung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder schafft.

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