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Steuervorteile für energetische Sanierungen Immobilien-Monitor 19. September 2011 Verpasste Chance

Um die Sanierungsrate zu erhöhen, beschloss der Bundestag vor der Sommerpause, energetische Sanierungen von Gebäuden künftig steuerlich besser zu stellen. Da dies die Länder finanziell stark belastet hätte, lehnte der Bundesrat jedoch den schwarz-gelben Gesetzesentwurf ab. Wie sich abzeichnet, wird der Ansatz nun – ohne Vermittlungsausschuss – schon wieder vollständig verworfen. Zur Erreichung der Klimaziele wird weiter alleine auf die KfW-Förderung gesetzt.

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Steuervorteile für energetische Sanierungen Immobilien-Monitor 19. September 2011

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Um die Sanierungsrate zu erhöhen, beschloss der Bundestag vor der Sommerpause, energetische Sanierungen von Gebäuden künftig steuerlich besser zu stellen. Da dies die Länder finanziell stark belastet hätte, lehnte der Bundesrat jedoch den schwarz-gelben Gesetzesentwurf ab. Wie sich abzeichnet, wird der Ansatz nun – ohne Vermittlungsausschuss – schon wieder vollständig verworfen. Zur Erreichung der Klimaziele wird weiter alleine auf die KfW-Förderung gesetzt.

Im Gebäudebestand liegt ein enormes Einspar- und Effizienzpotenzial für Energie. Um diese Potenziale zu heben, sind erhebliche private Investitionen erforderlich. Das Steuerrecht kennt für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen bis dato keine steuerlichen Anreize: Vermieter schreiben jährlich 2 Prozent der Herstellungskosten linear ab, Eigennutzer können die Investitionen gar nicht geltend machen. Da steuerliche Anreize bereits in der Vergangenheit sehr erfolgreich waren, lag es nahe, auch hier entsprechende Angebote zu machen. Der Bundestag verabschiedete im Juni 2011 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, mit dessen Hilfe Sanierungskosten bei vermieteten Gebäuden beschleunigt, d. h. über einen Zeitraum von zehn Jahren, abgeschrieben werden können. Alle Kosten für energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden hätten Steuerpflichtige über zehn Jahre vollständig als Sonderausgaben abziehen dürfen. Um in den Genuss der Vergünstigungen zu kommen, hätte ein vor 1995 errichtetes Gebäude durch die Maßnahmen mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 85 mit einem um 15 Prozent geringeren Primärenergieverbrauch als der aktuelle Neubaustandard erreichen müssen.

Der Bundesrat spielte jedoch nicht mit. Die Länder kritisierten, dass sie einen Großteil der Kosten zu tragen hätten. Sie lehnten daher ab, auch wenn der Steuerausfall für Bund, Länder und Gemeinden erst ab 2016 mit insgesamt jährlich rund 1,5 Milliarden Euro spürbar gewesen wäre – und auch nur dann, wenn das Programm tatsächlich Breitenwirkung erzielt hätte. In solchen Fällen wird normalerweise der Vermittlungsausschuss eingeschaltet – zumindest dann, wenn es einer Regierung mit einem Gesetz ernst ist. Offenbar fehlt jedoch der Wille zu einem Kompromiss. Nun sieht es so, als wolle die Bundesregierung weiter allein auf die KfW-Förderung setzen, da dieser Etat ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmt wird. Die veranschlagten 600 Millionen Euro, die durch die höhere Absetzbarkeit dem Bund an Steuerausfällen entstanden wären, sollen möglicherweise dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW zur Verfügung gestellt werden.

Nichtsdestotrotz zeigt der leichtfertige Verzicht auf die Umsetzung des Steuerkonzepts, dass das Thema bei der Bundesregierung immer noch keine Top-Priorität besitzt. Hierfür spricht auch, dass der Gesetzesentwurf eine ganze Reihe wichtiger Fragen über die Wirksamkeit und Reichweite der geplanten Steuererleichterungen unbeantwortet ließ. Dabei werden sich die Klimaschutzziele und der Atomausstieg ohne erhebliche Energieeinsparungen nicht realisieren lassen.

Ein wesentliches Problem des Gesetzesentwurfes war der Ausschluss der Doppelförderung. Wer den steuerlichen Vorteil nutzen wollte, musste auf die KfW-Förderung verzichten – sowohl auf die Zuschussvariante (Tabelle) als auch auf die Kreditvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Da nur wenige Haushalte und Unternehmen die Investitionen aus eigenen Mitteln bestreiten können, stellt dies eine gravierende Einschränkung dar.

Auch die Verpflichtung, mindestens 15 Prozent unter dem Neubaustandard zu bleiben, hätte die Anreizwirkung erheblich eingeschränkt. Schließlich steigen die Sanierungskosten enorm, wenn im Altbau der Neubaustandard unterschritten werden soll. In der Konsequenz wäre der steuerliche Vorteil nur für Haushalte attraktiv gewesen, die über genügend Vermögen und Einkommen verfügen, um umfangreiche Sanierungen ohne größere Kreditaufnahmen durchführen zu können.

So gesehen bietet die aktuelle Entwicklung die Chance, ein besseres steuerliches Konzept zu entwickeln. Die Zeit drängt allerdings, denn ohne verlässliche Rahmenbedingungen werden Haushalte und Unternehmen nicht bereit sein, umfangreiche Investitionen zu tätigen.

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