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Gutachten 2. März 2026 Tobias Hentze / Björn Kauder Die Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen und zeitlichen Vergleich

Die Steuer- und Abgabenquote – verdeutlicht den staatlichen Anspruch auf einen großen Teil der gesamtwirtschaftlichen Leistung. Mit knapp 42 Prozent hat der Anteil von Steuern und Sozialbeiträgen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 einen Rekordwert in der Geschichte der Bundesrepublik erreicht.

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Die Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen und zeitlichen Vergleich
Gutachten 2. März 2026 Tobias Hentze / Björn Kauder

Die Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen und zeitlichen Vergleich

Kurzstudie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Tobias Hentze / Björn Kauder Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Steuer- und Abgabenquote – verdeutlicht den staatlichen Anspruch auf einen großen Teil der gesamtwirtschaftlichen Leistung. Mit knapp 42 Prozent hat der Anteil von Steuern und Sozialbeiträgen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 einen Rekordwert in der Geschichte der Bundesrepublik erreicht.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland deutlich über dem Durchschnitt der OECD-Länder, erreicht jedoch beispielsweise bei weitem nicht den Wert von Frankreich.

Besonders deutlich zeigt sich die hohe Belastung in Deutschland unter anderem bei der Unternehmensbesteuerung. Das Aufkommen aus der Besteuerung der Kapitalgesellschaften ist seit dem Jahr 2010 um 146 Prozent gestiegen. Mit einer tariflichen Gesamtbelastung von mehr als 30 Prozent liegt Deutschland im OECD-Vergleich an der Spitze; der Durchschnitt beträgt lediglich 24 Prozent. Auch der effektive Steuersatz fällt mit knapp 27 Prozent überdurchschnittlich hoch aus. Während viele OECD-Staaten ihre Unternehmenssteuern seit dem Jahr 2008 reduziert haben, zählt Deutschland zu den wenigen Ländern mit einer leicht gestiegenen Belastung aufgrund höherer Gewerbesteuerhebesätze. Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 wirkt vor diesem Hintergrund eher wie eine überfällige Korrektur als wie ein ambitionierter Reformschritt.

Auch bei der für Personengesellschafter und Einzelunternehmer relevanten Einkommensteuer setzt sich das Bild fort. Der Spitzensteuersatz von 47,5 Prozent, inklusive Solidaritätszuschlag, liegt über dem OECD-Durchschnitt, wird allerdings erst bei hohem Einkommen erreicht. Von großer Relevanz ist indes, dass die Spitze des linear-progressiven Tarifs von 42 Prozent relativ schnell erreicht wird und mehr als vier Millionen Steuerzahler trifft. Trotz Inflationsanpassung der Tarifzonen ist die durchschnittliche Belastung aufgrund von realen Einkommenszuwächsen gestiegen. Der Steuerkeil auf Arbeit ist nach Belgien der höchste in den OECD-Staaten. Einkommensteuern und Sozialbeiträge machen 48 Prozent der Arbeitskosten aus. Hohe Lohnnebenkosten gehen mit fehlenden Anreizen einher, beispielsweise von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln.

Der Solidaritätszuschlag, ursprünglich als temporäre Ergänzungsabgabe eingeführt, belastet weiterhin rund 6 Millionen steuerpflichtige Personen und 600.000 Kapitalgesellschaften, von letzteren erzielen 70 Prozent Einkünfte von weniger als 100.000 Euro im Jahr und zählen daher in der statistischen Abgrenzung als 
Kleinstunternehmen oder als kleines Unternehmen. Insgesamt entfällt mehr als die Hälfte des Aufkommens auf unternehmerische Tätigkeiten.

Die Einnahmen aus der für Familienunternehmen relevanten Erbschaft- und Schenkungsteuer haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Hauptursache ist nicht nur die Schwankung durch einzelne große Erbfälle, sondern vor allem die seit über 15 Jahren unveränderten persönlichen Freibeträge. Würden die Freibeträge inflationsgerecht angepasst, müssten sie um rund 35 Prozent erhöht werden. Im internationalen Vergleich liegt Deutschlands Erbschaftsteueraufkommen gemessen am BIP leicht über dem OECD-Durchschnitt. Mehrere Länder, darunter Österreich und Schweden, erheben gar keine Erbschaftsteuer, während sie in den USA und Kanada wirtschaftlich deutlich weniger ins Gewicht fällt. Eine fiskalisch deutlich höhere Relevanz hat die Erbschaftsteuer in nur fünf OECD-Ländern, allen voran Frankreich, Belgien und Südkorea. 

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Die Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen und zeitlichen Vergleich
Gutachten 2. März 2026 Tobias Hentze / Björn Kauder

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