In der Debatte über notwendige Reformen der gesetzlichen Alterssicherung in Deutschland wird die Option, die Regelaltersgrenze über das Jahr 2031 hinaus weiter anzuheben, politisch ausgeschlossen.
Entlastung der Beitragszahler: Variationen in der Rentenanpassungsformel
Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In der Debatte über notwendige Reformen der gesetzlichen Alterssicherung in Deutschland wird die Option, die Regelaltersgrenze über das Jahr 2031 hinaus weiter anzuheben, politisch ausgeschlossen.
Damit wird auch der Spielraum möglicher Empfehlungen eingeengt, die zum Beispiel die von der Bundesregierung einberufene Reformkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ geben kann. Dann stellt sich die Frage, welche alternativen Anpassungsoptionen im derzeitigen Rentenrecht bestehen, um die Verteilung der demografisch bedingten Anpassungslasten in den nächsten Jahrzehnten variieren zu können. Im vorliegenden Gutachten wird simuliert, welche Auswirkungen eine Anpassung der Standardrentner-Biografie an eine steigende Regelaltersgrenze (Rente mit 67) sowie eine Variation der Gewichtung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel haben.
Bislang wird für die Berechnung einer idealtypischen Standardrente unverändert die 45Jahre Erwerbsbiografie eines Durchschnittsverdieners unterstellt, obwohl mit der sukzessiven Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 eine Verlängerung der Erwerbsphase intendiert wird. Gleichzeitig kann mit einer veränderten Gewichtung des Nachhaltigkeitsfaktors der intergenerativen Lastverschiebung infolge einer steigenden Rentner-Beitragszahler-Relation Rechnung getragen werden. Beide Parametervariationen werden in dem vorliegenden Gutachten simuliert.
Auf der Grundlage des von Eco-Austria entwickelten und gemeinsam auf Deutschland angewendeten Generationenchecks werden zentrale Ergebnisse des Reformszenarios „Variation der Rentenanpassungsformel“ vorgestellt und mit dem Basisszenario verglichen, das von den rechtlichen Vorgaben des Status quo ausgeht. Im Gegensatz zu methodisch vergleichbaren Studien werden hier aber keine impliziten Schulden ausgewiesen – also jene Lücke, die sich über alle Generationen hinweg aus den aktuellen Leistungsversprechen und den zu erwarteten Einnahmen bei unverändertem Beitrags und Steuerrecht ergibt. Vielmehr werden die Konsequenzen für Beitragssatz und Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung simuliert, wenn man aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine impliziten Schulden aufhäufen möchte.
Während unter Status-quo-Bedingungen (Basisszenario) die Mitglieder jüngerer Kohorten für ihre gesamte Erwerbszeit mit deutlich höheren Beitragslasten rechnen müssen als Mitglieder vorausgegangener Kohorten, sinkt mit den simulierten Politikoptionen diese Zusatzlast. Je nach Variation der Gewichtung des Nachhaltigkeitsfaktors bleibt aber ein deutlicheres Absinken des Sicherungsniveaus im Vergleich zum Basisszenario unausweichlich. Politisch bleibt damit die Aufgabe bestehen, die Verteilung der demografisch bedingten Zusatzlasten zwischen den Generationen zu verteilen, auch wenn weniger populär erscheinende Optionen wie eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze ausgeschlossen werden.
Susanna Kochskämper: Entlastung der Beitragszahler – Variationen in der Rentenanpassungsformel
Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften stehen Arbeiten im Ruhestand vielerorts im Weg
Gut die Hälfte der Unternehmen beschäftigt aktuell Ruheständler. Nach Ansicht vieler Unternehmen könnte die Verbreitung von Erwerbsarbeit nach Renteneintritt ebenso wie die Anzahl der sogenannten Silver Worker höher sein, wenn arbeits- und sozialrechtliche ...
IW
Pflegeversicherung: Der Gesundheitsminister muss die Ausgaben prüfen
Die Pflegeversicherung steht unter Druck. Doch statt deshalb weiter am Beitragssatz zu schrauben, sollte die Gesundheitspolitik die Ausgaben kritisch unter die Lupe nehmen. Viele Pflegebedürftige könnten ihren Eigenanteil in der stationären Pflege aus eigener ...
IW