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Susanna Kochskämper IW-Report Nr. 46 27. November 2018 Pflegeversicherung: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

In den letzten 20 Jahren sind die Pflegefallzahlen sowohl in der sozialen als auch in der privaten Pflegeversicherung kontinuierlich gestiegen. Dies mag zwar auch auf ein über die Zeit geändertes Antragsverhalten der Versicherten zurückzuführen sein, ein Großteil dieses Trends ist jedoch der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zuzuschreiben.

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Susanna Kochskämper IW-Report Nr. 46 27. November 2018

Pflegeversicherung: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

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In den letzten 20 Jahren sind die Pflegefallzahlen sowohl in der sozialen als auch in der privaten Pflegeversicherung kontinuierlich gestiegen. Dies mag zwar auch auf ein über die Zeit geändertes Antragsverhalten der Versicherten zurückzuführen sein, ein Großteil dieses Trends ist jedoch der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zuzuschreiben.

Allerdings hat das – aus pflegerischer Sicht sicher notwendige – Inkrafttreten der wichtigsten Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSGII) noch einmal für einen zusätzlichen Anstieg der Pflegfallzahlen gesorgt: Lag der Zuwachs in der sozialen Pflegeversicherung in der Vergangenheit immer maximal im oberen fünfstelligen Bereich, sind allein hier zwischen 2016 und 2017 über 550.000 Pflegebedürftige hinzugekommen (Abbildung 1-1). Ein Großteil dieser Entwicklung lässt sich den veränderten Leistungsansprüchen zuschreiben, und hierbei vor allem der Ausweitung der Definition von Pflegebedürftigkeit (hierzu auch Rothgang/Müller, 2018, 24 ff.).

Entsprechend sind auch die Leistungsausgaben der sozialen Pflegversicherung stark angestiegen – insgesamt um 7,25 Milliarden Euro. Für die private Pflegeversicherung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Daten veröffentlicht, auch hier ist aber mit deutlichen Mehrausgaben im Vergleich zu den Vorjahren zu rechnen. Trotz anhaltender positiver konjunktureller Lage, die mit einem weiteren Beschäftigungsaufbau und einer entsprechenden Steigerung der Grundlohnsumme einhergeht, und trotz einem in 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehobenen Beitragssatz, reichen die Beitragseinnahmen nicht aus, um die Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung zu decken. Aus diesem Grund ist eine Anhebung des Beitragssatzes notwendig, um ein anhaltendes Defizit in der sozialen Pflegeversicherung zu vermeiden.

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