Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert, ein Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten muss seit jeher von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Allerdings ist dieser selbst zu finanzierende Anteil an den Pflegekosten seit Einführung der Versicherung fast kontinuierlich gestiegen – selbst die jüngsten Pflegereformen konnten diesen Trend nicht umkehren.
Zwei-Säulen-Strategie in der Pflegefinanzierung: Einführung einer Eigenanteilsversicherung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert, ein Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten muss seit jeher von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Allerdings ist dieser selbst zu finanzierende Anteil an den Pflegekosten seit Einführung der Versicherung fast kontinuierlich gestiegen – selbst die jüngsten Pflegereformen konnten diesen Trend nicht umkehren.
Die steigenden Eigenanteile stehen zunehmend in der Kritik. Zudem wird befürchtet, dass gegenwärtige Reformvorhaben noch einmal deutliche Steigerungen der Pflegekosten – und damit auch der Eigenanteile – hervorbringen.
Ein aktuell in der Politik diskutierter Reformvorschlag nimmt sich dieses Problems an. Vorgeschlagen wird ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, der die pflegebedingten Eigenanteile deckeln soll. Allerdings würde dadurch der Umlageanteil in der Pflegeversicherung ausgeweitet. In Zeiten des demografischen Wandels erscheint dies riskant. Auf mittlere Sicht besteht dann das politische Risiko, Leistungen kürzen zu müssen, weil der Druck auf den Beitragssatz und damit die Belastung der jüngeren Generationen zu stark steigen.
Deshalb wird in diesem Papier ein alternativer Reformvorschlag erarbeitet. Kern des Vorschlags ist es, das heutige System der Pflegefinanzierung auf zwei Säulen zu stützen: Die gegenwärtige gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen gesetzlich fixierten prozentualen Anteil an den Gesamtkosten, eine kapitalgedeckte Eigenanteilsversicherung den verbleibenden Anteil – gegebenenfalls mit einem politisch definierten Selbstbehalt versehen. Ob diese zweite Säule verpflichtend eingeführt wird oder freiwillig verbleibt, wird hier offengelassen und nur gezeigt, welche flankierenden sozialpolitischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, sollte die Eigenanteilsversicherung tatsächlich verpflichtend eingeführt werden.
Die Umstellung auf eine Zwei-Säulen-Strategie bietet der Politik auch die Möglichkeit, die Mischung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren so zu justieren, dass die heute bereits im Umlagesystem der sozialen Pflegeversicherung angelegten Belastungen für die jüngeren und zukünftigen Generationen nicht weiter erhöht oder sogar verringert werden. Ein deutlicher Vorteil eines solchen Modells liegt somit darin, dass die Lastverschiebung zwischen den Generationen im Umfang der kapitalgedeckt finanzierten Leistungen begrenzt werden kann, ohne Leistungsversprechen insgesamt einzuschränken.
Zwei-Säulen-Strategie in der Pflegefinanzierung: Einführung einer Eigenanteilsversicherung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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