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IW-Kurzbericht Nr. 46 16. Juli 2026 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele 1,1 Millionen Babyboomer bezogen im Jahr 2024 vorzeitig eine Rente

Von allen Babyboomern, die bereits ihre jeweilige gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, ist mehr als jeder zweite Altersrentner vorzeitig in Rente gegangen.

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IW-Kurzbericht 46/2026
IW-Kurzbericht Nr. 46 16. Juli 2026 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele

1,1 Millionen Babyboomer bezogen im Jahr 2024 vorzeitig eine Rente

Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Von allen Babyboomern, die bereits ihre jeweilige gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, ist mehr als jeder zweite Altersrentner vorzeitig in Rente gegangen.

Diese Frührenten untergraben das ursprüngliche Ziel der Politik, durch die Anhebung der Regelaltersgrenze die Lebensarbeitszeit zu erhöhen. Folgerichtig schlägt die Alterssicherungskommission vor, Frührenten einzuschränken.

Im Jahr 2023 bezogen bereits rund 4,5 Millionen Babyboomer eine Altersrente, davon 0,9 Millionen vor Erreichen der Regelaltersgrenze – ohne Berücksichtigung der Altersrenten für schwerbehinderte Menschen (Schüler/Seele, 2025). Ein Jahr später hat mit dem Geburtsjahrgang 1958 eine weitere Kohorte das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht. 2024 bezogen knapp 1,0 Million Personen dieses Jahrgangs eine Altersrente. Unter Berücksichtigung der Altersrenten für schwerbehinderte Menschen summiert sich die Zahl aller Babyboomer in Altersrente im Jahr 2024 damit auf insgesamt 6 Millionen. 1,1 Millionen davon hatten die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, bezogen also vorzeitig eine Rente.

Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 soll bewirken, dass das durchschnittliche Zugangsalter in die Rente steigt. Mit dem Jahrgang 1958, der 2024 die Regelaltersgrenze erreichte, stieg die Regelaltersgrenze auf 66 Jahre und lag damit zwölf Monate höher als zu Beginn der Anhebung im Jahr 2012. Das durchschnittliche Zugangsalter in die Rente erhöhte sich im gleichen Zeitraum jedoch lediglich um acht Monate. Dass sich die Anhebung der Regelaltersgrenze für Altersrentner nicht 1:1 in ein steigendes Zugangsalter übersetzt, liegt an den Möglichkeiten des vorzeitigen Renteneintritts.

Das deutsche Rentenrecht bietet Versicherten verschiedene Möglichkeiten zur Frührente: Bei einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder einer Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren können Personen bis zu zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, aber 35 Versicherungsjahre erreicht haben, können ab dem 63. Geburtstag gegen einen Abschlag in Rente gehen. Personen mit Schwerbehinderung können zusätzlich zu den zwei abschlagfreien Jahren zwei Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen.

Die Möglichkeit, ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen, gewinnt seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 an Bedeutung. Sie ermöglicht, Rentnerinnen und Rentnern im vorzeitigen Rentenbezug ihre volle Rente zu beziehen und gleichzeitig unbegrenzt hinzuzuverdienen. Wenn vor dieser Reform die gesetzliche Rente das beitragspflichtige Erwerbseinkommen im Ruhestand ersetzen sollte, kann die Rente nun das aktuelle Erwerbseinkommen ergänzen. Weil mit einem sozialversicherungspflichtigen Verdienst zusätzliche Anwartschaften in der Rentenversicherung gebildet werden, kann die Wirkung der Abschläge reduziert oder kompensiert werden. Denn nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden diese zusätzlichen Anwartschaften auf die bereits bewilligte Rente aufgeschlagen.

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Schüler/Seele (2026) dokumentieren, dass der Anteil an Personen, die eine Rente mit Abschlägen beziehen, seit der erstmaligen Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2020 dynamisch steigt und dass von diesen Personen ein wachsender Anteil neben dem Rentenbezug sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Die Abbildung zeigt, dass von der Bevölkerung in den Geburtsjahrgängen 1954 bis 1957 durchschnittlich 97 Prozent eine Altersrente beziehen. Die nahezu vollständige Abdeckung eines Jahrgangs durch die Rentenversicherung ist darauf zurückzuführen, dass man bereits nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Rentenansprüche erwirbt. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung direkt vor Renteneintritt ist keine Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente. So können etwa Sorgeleistende – zum Beispiel Mütter mit Erziehungszeiten für zwei Kinder –, Beamte oder Selbstständige eine Regelaltersrente antreten, obwohl sie wenige Versicherungsjahre, etwa aus der Anfangsphase ihrer Erwerbsbiografie, vorweisen. Zudem werden Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der Gruppe der Regelaltersrentner erfasst.

Die Möglichkeiten des vorzeitigen Renteneintritts werden von den Babyboomern breit genutzt: Von den Jahrgängen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist mehr als jeder zweite Altersrentner vorzeitig in Rente gegangen. Aus dem Geburtsjahrgang 1957, der 2023 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, sind 53,2 Prozent vorzeitig verrentet worden. Aus dem Geburtsjahrgang 1958 haben im Jahr 2024 bereits elf Geburtsmonate die Regelaltersgrenze erreicht. Der Anteil an Frührentnerinnen und -rentnern in diesem Geburtsjahrgang liegt deutlich über dem der 1957 Geborenen, sodass angenommen werden kann, dass sich die steigende Inanspruchnahme der Frührente weiter fortsetzt.

Die Jahrgänge, die ab 2025 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen oder erreichen werden, sind zahlenmäßig stärker besetzt als die fünf Jahrgänge 1954 bis 1958. Zum 31.12.2024 haben 5,1 Millionen der 19,3 Millionen Babyboomer die Regelaltersgrenze erreicht. Bis 2029 kommen 6,3 Millionen Personen in fünf weiteren Geburtsjahrgängen hinzu.

Kommission rät zu weniger Frührente

Die skizzierten demografischen Veränderungen führen im bisherigen Rechtsstand der umlagebasierten Rentenversicherung zu steigenden Kosten bei einem sinkenden Rentenniveau ab 2031. Zur nachhaltigen Sicherung des Systems hat die Alterssicherungskommission 33 Maßnahmen empfohlen, die neben einer längeren Lebensarbeitszeit auch Einschränkungen der Frührente vorsehen. Konkret empfiehlt sie, den abschlagsfreien, vorzeitigen Renteneintritt abzuschaffen und das frühestmögliche Zugangsalter für den vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen auf drei Jahre vor der Regelaltersgrenze zu beschränken (ASK, 2026). Beide Elemente sind zentral, um das durchschnittliche Rentenzugangsalter zu erhöhen. Wichtig ist, die Elemente zeitnah umzusetzen, um möglichst viele Babyboomer länger im Arbeitsmarkt zu halten und zu verhindern, dass die Wirkung durch Ausnahmen wieder abgeschwächt wird.

IW-Auswertung der Rentendaten

Für die IW-Auswertung wurde der Rentenversicherungsbestand der Vollerhebung zum Stichtag 31.12.2024 für Deutschland aggregiert (siehe zur Aufbereitung und Methodik Schüler/Seele, 2026 sowie Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung, 2026). Während 2023 der komplette Jahrgang 1957 anspruchsberechtigt war, gilt das ab 2024 nur für Personen, die zwischen Januar und November 1958 geboren sind. Dies liegt daran, dass Personen, die ab dem 2. eines Monats geboren sind, erst im Folgemonat eine Rente beziehen. Damit erreichen alle Personen, die zwischen dem 2. und dem 31. Dezember 1958 geboren sind, zwar bereits im Dezember 2024 ihre Regelaltersgrenze, beziehen aber erst ab Januar 2025 ihre Regelaltersrente.

DOI: 10.67087/19.21378

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