Fünf der insgesamt über 19 Millionen Babyboomer haben bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht.
Die Babyboomer erreichen das Rentenalter
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Fünf der insgesamt über 19 Millionen Babyboomer haben bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht.
Deutschland steht nicht vor dem demografischen Wandel, sondern befindet sich bereits mittendrin. Der demografische Druck auf den Arbeitsmarkt vergrößert sich in den kommenden Jahren nochmals stark.
Die Babyboomer-Generation umfasst die geburtenstarken Jahrgänge von 1954 bis 1969. In diesem Zeitfenster lag die jährliche Anzahl der Neugeborenen in Westdeutschland jeweils bei mindestens 1,1 Millionen. Die größte Kohorte der Babyboomer-Generation bildet der Geburtenjahrgang des Jahres 1964 mit 1,4 Millionen Lebendgeborenen.
Ursachen der Alterung der Gesellschaft
Der Babyboom endete Ende der 1960er Jahre mit dem „Pillenknick“. Der Rückgang der Geburtenraten fällt zwar zeitlich mit der Einführung der Antibabypille zusammen, wurde aber primär durch einen gesellschaftlichen Wertewandel hervorgerufen. Kinder waren nicht mehr die zentrale Lebensaufgabe von Frauen in der Gesellschaft. Die Selbstverwirklichung insbesondere im Erwerbsleben wurde wichtiger.
Die gesunkenen Geburtenraten blieben seither weitgehend konstant und kehrten nicht wieder auf das alte Niveau zurück. Zeitgleich stieg die Lebenserwartung von Männern und Frauen bis in die 2010er Jahre stetig an. Beide Entwicklungen haben die Altersstruktur bis heute nachhaltig verändert. Denn die Größe der Alterskohorten der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre wurde seitdem in Deutschland nie wieder erreicht. Die Babyboomer-Jahrgänge bilden somit den Schwerpunkt der Altersverteilung.
Mitten im demografischen Wandel
2025 sank der Bevölkerungsstand Deutschlands um 100.000 Personen. Das Geburtendefizit von 350.000 Personen konnte anders als in den vergangenen Jahren nicht mehr durch den Wanderungssaldo von 250.000 Personen ausgeglichen werden. Dabei markierte 2025 auch das Jahr mit der niedrigsten Anzahl von Geburten der Geschichte der Bundesrepublik (Statistisches Bundesamt 2026). Parallel erhöht die Alterung der Gesellschaft die Anzahl der Sterbefälle, da ältere Menschen mit höherer Wahrscheinlichkeit sterben.
Der Bevölkerungsrückgang und die zugrunde liegenden Entwicklungen werden sich auch in Zukunft fortsetzen, wie die Ergebnisse der IW-Bevölkerungsprognose zeigen (Deschermeier, 2026). So sinkt der Bevölkerungsstand bis 2045 um 2,9 Prozent auf etwa 81,1 Millionen Personen. Der demografische Ausblick hat sich verschlechtert. In der vorherigen Prognose aus dem Jahr 2024 war das IW noch von einem moderaten Wachstum bis 2040 ausgegangen. Den neuen Zahlen zufolge werden in Deutschland somit deutlich weniger Menschen leben als zuvor erwartet. Denn durch die eingetrübte konjunkturelle Perspektive sowie die Migrationswende der Bundesregierung ist kurz- und mittelfristig mit geringeren Wanderungsgewinnen zu rechnen.
Die ökonomischen Herausforderungen nehmen aber bereits kurzfristig zu. Denn in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre erreichen die größten Babyboomer-Kohorten das gesetzliche Renteneintrittsalter. Aktuell sind noch 14,1 Millionen Babyboomer unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters, 2030 werden es nur noch 7,6 Millionen Personen sein. Dies entspricht einem Rückgang von 46,3 Prozent. Bis 2036 wird die Babyboomer-Generation dann schließlich vollständig das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.
Gleichzeitig rücken aber zu wenige junge Menschen ins erwerbsfähige Alter nach, der Rückgang kann nicht kompensiert werden. Die Abbildung veranschaulicht zum Basisjahr 2026 die aufgehende Lücke zwischen den ausscheidenden Babyboomern und den Nachrückern. Bis 2036 werden lediglich 9,8 Millionen Personen das erwerbsfähige Alter erreichen. Auf Basis der Bevölkerungsprognose resultiert somit eine Lücke von 4,3 Millionen Personen. Das Erwerbspersonenpotential sinkt bis 2036 von 55 Millionen im Jahr 2025 um 6,9 Prozent auf 51,2 Millionen Personen. Langfristig geht das Erwerbspersonenpotential bis 2045 um 8,3% auf 50,4 Millionen Personen zurück.
Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Die entstehende Lücke beim Arbeitskräftepotenzial stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Da die zahlreichen Babyboomer nach ihrem Renteneintritt weiterhin Güter und Dienstleistungen konsumieren wollen, muss eine Person im erwerbsfähigen Alter eine steigende Anzahl Personen außerhalb des Erwerbsalters mitversorgen. Dabei werden nicht nur Konsummöglichkeiten durch die sinkende Verfügbarkeit von Arbeitskräften eingeschränkt, sondern auch das, was für soziale Leistungen umverteilt werden kann. Die Verknappung des Arbeitskräfteangebotes droht daher nicht nur Wohlstandseinbußen mit sich zu bringen, sondern auch verschärfte Verteilungskonflikte. Um diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, wird die Sicherstellung des Arbeitsvolumens daher zur zentralen arbeitsmarktökonomischen Herausforderung der kommenden Jahre.
Grundsätzlich wäre zwar denkbar, dass Produktivitätswachstum infolge technischen Fortschritts den Rückgang des Arbeitskräfteangebotes kompensieren kann, beispielsweise durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Zumindest bislang schlägt sich der KI-Einsatz aber nicht in einem beschleunigten gesamtwirtschaftlichen Produktivitätswachstum nieder. Vielmehr hat der bereits seit den 1990er Jahren beobachtbare Trend der abnehmenden Produktivitätswachstumsraten weiter Bestand. Ein Grund könnte sein, dass KI zwar viele von Menschen ausgeführte Tätigkeiten ersetzen kann, dafür aber neue Bedürfnisse schafft, für deren Befriedigung wiederum menschliche Arbeit gebraucht wird.
Handlungsoptionen
Die Nettozuwanderung ist in der Bevölkerungsprognose bereits berücksichtigt, lässt sich aber durch politische Weichenstellungen beeinflussen. Vor allem die Fachkräftezuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit erscheint ausbaufähig. Während der gesetzliche Rahmen adäquat ist, besteht Verbesserungsbedarf bei Visavergabe, Anerkennung ausländischer Berufserfahrung und überlasteten Ausländerbehörden. Ungelöst ist nach wie vor die Frage der Rekrutierung. Die Zeitarbeitsbranche könnte hier ihre Expertise einbringen, aber ihr ist die Anwerbung aus Drittstaaten verboten. Dabei werden die Herausforderungen nicht geringer, denn traditionelle Hauptherkunftsländer der Einwanderung nach Deutschland – die ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsländer – weisen mittlerweile selbst demografische Lücken auf. Darüber hinaus verkürzen sie den Wohlstandsabstand zu Deutschland, sodass der Migrationsanreiz abnimmt.
Die Intensivierung der Zuwanderung kann daher nur Teil eines umfassenden Lösungsansatzes sein. Unabdingbar bleibt es, das verbleibende Arbeitskräftepotenziale besser auszuschöpfen. Das kann auf zwei Wegen erfolgen: Einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und/oder eine Ausweitung der pro-Kopf-Arbeitszeit. Die Erwerbsbeteiligung ist bei einigen Gruppen – zum Beispiel Frauen mit Migrationshintergrund – unterdurchschnittlich, sodass Ansatzpunkte vorhanden sind. Unklar ist aber in vielen Fällen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten. Von großer Bedeutung ist der Zeitfaktor: Der Höhepunkt der Babyboomer-Verrentung droht bereits in wenigen Jahren. Für Maßnahmen mit langem Vorlauf ist es daher zu spät. So wurde der Parlamentsbeschluss zur Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2007 gefasst. Der gesamte Reformprozess wird bei Abschluss über 20 Jahre gedauert haben.
Während Deutschland im internationalen Vergleich bereits eine hohe Erwerbsbeteiligung aufweist, ist dafür die pro-Kopf-Arbeitszeit gering (Schäfer/Stettes, 2026). Demnach besteht hier das größere Potenzial. Dem gegenüber steht der Wunsch vieler Erwerbstätiger, die Arbeitszeit zu verkürzen. Es werden daher Rahmenbedingungen gebraucht, die eine Ausweitung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer attraktiv machen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage, inwieweit arbeiten sich lohnt. Selbst die meisten Vollzeitbeschäftigten könnten sich eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit vorstellen, wenn die Belastung mit Steuern und Sozialbeiträgen geringer wäre (Schäfer/Stettes, 2025). Unglücklicherweise sorgt die demografische Entwicklung selbst dafür, dass die Belastungen durch das umlagefinanzierte System ohne weitreichende Reformen hoch bleiben werden.
Fazit
Die laufende Legislaturperiode ist die letzte Chance, Maßnahmen einzuleiten, mit denen die Folgen der Babyboomer-Verrentung abgemildert werden können. Im Mittelpunkt muss das Bemühen um Rahmenbedingungen stehen, die Arbeit attraktiv machen. Die Herausforderung ist aber so groß, dass darüber hinaus für jedes bestehende und geplante Gesetz mögliche adverse Folgen für das Arbeitskräfteangebot in einem “Demografie-Check” gegen die intendierten Wirkungen des Gesetzes abgewogen werden sollten.
DOI: 10.67087/19.21237
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