Deutschland hat im europäischen Vergleich die meisten Mitbestimmungsgesetze und die größte Anzahl unterschiedlicher Arbeitnehmervertretungsorgane. Nirgendwo sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, der Betriebsräte und der Gewerkschaften so weitgehend geregelt wie hier zu Lande. Die überwiegende Mehrzahl der europäischen Länder hat im Gegensatz zu Deutschland weitaus höhere Schwellenwerte, die festlegen, ab wie vielen Beschäftigten eine Arbeitnehmervertretung gewählt werden kann. Auch bei der Unternehmensmitbestimmung nimmt Deutschland eine weltweit einzigartige Stellung ein. Kein Land kennt eine so umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten.

Mitbestimmung im europäischen Vergleich
Institut der deutschen Wirtschaft

Mitbestimmung im europäischen Vergleich
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Fünfzig Jahre Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Mit dem 1952 in Kraft getretenen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpfte die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer am (1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aufgehobenen) Weimarer Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 an ...
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Bahnstreik: Kooperation statt Konfrontation
Nach der dritten Streikwelle im laufenden Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn nimmt die Kritik am Verhalten der Lokführergewerkschaft GDL zu. Neue Verhandlungen könnten erfolgreich sein – wenn der Kampf um öffentliche Wahrnehmung endet und sich beide Seiten ...
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