Zunehmende Ungleichheit wird für Wachstumsprobleme und eine politische Polarisierung verantwortlich gemacht. Mit Blick auf die makroökonomische Verteilung hat sich die Einkommensentstehung langfristig jedoch nicht zulasten der Arbeitseinkommen und zugunsten der Kapitaleinkommen verschoben.
Lohnquote auf hohem Niveau
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Zunehmende Ungleichheit wird für Wachstumsprobleme und eine politische Polarisierung verantwortlich gemacht. Mit Blick auf die makroökonomische Verteilung hat sich die Einkommensentstehung langfristig jedoch nicht zulasten der Arbeitseinkommen und zugunsten der Kapitaleinkommen verschoben.
Vielmehr ist die Lohnquote in Deutschland zuletzt deutlich angestiegen und liegt mit knapp 75 Prozent auf dem höchsten Niveau seit den 1990er Jahren.
Offenheit und Globalisierung werden in der politischen Argumentation für wirtschaftliche Schwäche und zunehmende Ungleichheit verantwortlich gemacht. Dies wirft nicht nur die Frage auf, wie die vielfältigen theoretischen Zusammenhänge zwischen der Verteilungssituation in einem Land und dessen wirtschaftlicher Entwicklung sind (Grömling, 2001). Beim empirischen Zusammenhang von wirtschaftlicher Entwicklung – und ihren zugrunde liegenden Treibern wie dem technologischen Fortschritt oder der Internationalisierung – und der Einkommensverteilung kommt es in erster Linie auf die personellen Einkommen an. Hier wird auf der Ebene der Individuen oder Haushalte untersucht, ob es zu einer Einkommensspreizung kommt (Stockhausen/Niehues/Engel, 2025). Eine Analyse der personellen Einkommen sollte in die gesamtwirtschaftliche Entwicklung eingebettet werden, um einer „Disjunktion von Wachstums- und Einkommenswahrnehmung“ (Atkinson, 2009) entgegenzuwirken. Damit sind die funktionellen oder makroökonomischen Einkommen für eine umfassende Verteilungsanalyse relevant. Dabei stellt sich die Frage, ob sich die Verteilung langfristig weg von den Arbeits- und hin zu den Kapitaleinkommen verlagert. Das kann daran liegen, dass technologischer Fortschritt, Globalisierung, Deregulierungen der Güter- und Faktormärkte oder eine schwächere Verhandlungsmacht von Gewerkschaften zu relativ ansteigenden Kapitaleinkommen führen.
Zur Messung der funktionalen Einkommensverteilung kann die Lohnquote herangezogen werden. Dabei handelt es sich um den Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich aus den Bruttolöhnen und Bruttogehältern der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer sowie aus den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber zusammen. Bei den unterstellten Sozialbeiträgen handelt es sich etwa um die Aufwendungen der Arbeitgeber für Betriebsrenten. Arbeitnehmerentgelt sind sämtliche Geld- und Sachleistungen der Arbeitgeber – zum Beispiel Urlaubsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse, kostenloses Wohnen (Brümmerhoff/Grömling, 2015).
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Entgegen der angesprochenen theoretischen Argumente erreichte die Lohnquote in Deutschland im Jahr 2025 mit knapp 75 Prozent einen neuen Höchststand. In der Abbildung ist der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen ab 1991 dargestellt (für eine Analyse bis 1950 siehe Grömling, 2017). Demnach war in den vergangenen 35 Jahren kein durchgängiger Rückgang zu beobachten. Die Lohnquote bewegte sich ab den frühen 1990er Jahren bis zum Jahr 2003 unter leichten Schwankungen um einen Durchschnittswert von gut 71 Prozent. Danach fiel die Lohnquote stark auf ihren Tiefpunkt von knapp 65 Prozent im Jahr 2007. Deutschland durchlebte im Zeitraum 2001 bis 2005 die bis dahin längste Stagnationsphase der Nachkriegszeit. Die Anzahl der Erwerbstätigen ging um eine halbe Million zurück und die gesamten Arbeitnehmerentgelte legten pro Jahr nur minimal um 0,2 Prozent zu. Nach den Schwankungen im Gefolge der globalen Finanzmarktkrise lag die Lohnquote in den 2010er Jahren weitgehend stabil bei 69 Prozent. Im Corona-Krisenjahr 2020 führte die stabile Beschäftigung dazu, dass die Arbeitnehmerentgelte nur leicht um 0,2 Prozent nachgaben. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen brachen aufgrund der Produktionsrückgänge jedoch um über 10 Prozent ein, wodurch die Lohnquote um 2 Prozentpunkte zulegte. Auch die schlechte Konjunktur in den vergangenen beiden Jahren ließ die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um durchschnittlich knapp 5 Prozent pro Jahr zurückgehen. Dagegen stiegen die Arbeitnehmerentgelte pro Jahr um über 5 Prozent an – mit dem entsprechend starken Anstieg der Lohnquote auf ihren höchsten Wert seit der Wiedervereinigung. Auch für die früheren Jahrzehnte in Westdeutschland zeigt sich, dass die Lohnquote besonders in konjunkturell schlechten Zeiten stark ansteigt (Grömling, 2017). Das liegt weniger an Veränderungen der Arbeitnehmerentgelte, sondern an der hohen Volatilität der Unternehmens- und Vermögenseinkommen: Während die Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen in einer Abschwungphase auch absolut sinken, steigen die Arbeitseinkommen oftmals weiter an.
Diese Entwicklung zeigt sich auch bei einer Messung der funktionellen Einkommensverteilung anhand der Arbeitseinkommensquote. Das Einkommen für die geleistete Arbeit der Selbstständigen und der mithelfenden Familienangehörigen zählt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zum Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Somit umfasst die Lohnquote nicht die gesamten Arbeitseinkommen einer Volkswirtschaft. Unter der Annahme, dass die Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen das gleiche Arbeitseinkommen pro Kopf beziehen wie ein unselbstständiger Arbeitnehmer, ergibt sich ein deutlich höherer Anteil der Arbeitseinkommen am Volkseinkommen. Die Abbildung zeigt neben der Lohnquote auch den Verlauf der Arbeitseinkommensquote, die zusätzlich zum Einkommen aus unselbstständiger Arbeit auch die Einkommen aus selbstständiger Arbeit auf Basis der erwähnten Hilfsrechnung enthält. Seit der Wiedervereinigung haben sich Lohnquote und Arbeitseinkommensquote ähnlich entwickelt. Mit über 81 Prozent wurde im Jahr 2025 auch hier der höchste Wert in den vergangenen 35 Jahren erreicht.
Bei der Interpretation der funktionellen Verteilung sind statistische Besonderheiten zu beachten (Grömling, 2017). Während für die Arbeitnehmerentgelte durch die Lohn- und Gehaltsmeldungen der Unternehmen tatsächliche Daten zur Verfügung stehen, beruhen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in den VGR auf einer Vielzahl von Schätzungen (Brümmerhoff/Grömling, 2015). Letztere sind ein Sammelposten verschiedenster Einkommensarten, die auch Vermögenseinkommen der privaten und öffentlichen Haushalte umfassen. Für die Unternehmenseinkommen gibt es keine zeitnahe originäre Datenquelle, sie ergeben sich in den VGR als eine Restgröße und sämtliche statistischen Unschärfen und Messfehler schlagen sich in diesem Aggregat nieder.
Ein Darstellungsziel der funktionellen Einkommensverteilung ist die Aufteilung des Volkseinkommens auf die beiden Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Diese würden entsprechend die Arbeits- und die Kapitaleinkommensquote widerspiegeln. Mit dem Verweis auf die Arbeitseinkommen der Selbstständigen wurde bereits klargestellt, dass die Lohnquote die Arbeitseinkommen nicht vollständig abbildet. Darüber hinaus erlaubt sie auch keinen Rückschluss auf die gesamte Einkommensposition der Arbeitnehmer (Grömling, 2017). Das liegt vor allem daran, dass Arbeitnehmer auch Kapitaleinkommen in Form von Zinsen, Dividenden, Mieten und Pachten erhalten. Dementsprechend kann die Kapitaleinkommensquote nicht als Gewinnquote der Unternehmen interpretiert werden, da sie unter anderem auch die vielfältigen Vermögenseinkommen der Arbeitnehmer enthält. So wird etwa in den VGR ein unterstelltes Mieteinkommen für das selbstgenutzte Wohneigentum geschätzt und den Vermögenseinkommen der privaten Haushalte zugerechnet. Die Untersuchung von Grömling (2017) hat gezeigt, dass diese unterstellte Einkommenskomponente rund 20 Prozent der Unternehmens- und Vermögenseinkommen ausmacht – und damit 6,5 Prozent der Kapitaleinkommensquote erklären kann.
Schließlich kann bei der Interpretation der funktionellen Einkommensverteilung auf die wachsende Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen werden. Die Beiträge der Arbeitgeber für betriebliche Pensionsfonds werden in den VGR als Arbeitnehmerentgelt gebucht. Die Erträge aus der Verzinsung des damit entstehenden Kapitalstocks schlagen sich dagegen in den Vermögenseinkommen nieder. Dabei findet im Rahmen der VGR eine periodengerechte (accrual) Zurechnung der Vermögenseinkommen statt – und nicht erst mit der faktischen einmaligen Auszahlung am Berufsende. Eine zunehmende betriebliche Altersvorsorge der Unternehmen führt also buchungstechnisch in den VGR bereits während der Ansparphase zu unterstellten Vermögenseinkommen der Arbeitnehmer – und dies wirkt dämpfend auf die Lohnquote.
Trotz dieser statistischen Besonderheiten zeigt sich kein breit angelegter und kein durchgängiger Rückgang der Arbeitseinkommen an der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentstehung. Vielmehr hat die Lohnquote zuletzt mit knapp 75 Prozent einen Höchstwert in den vergangenen 35 Jahren erreicht. Ein zunehmende Schieflage in der makroökonomischen Einkommensverteilung sollte nicht vorschnell für Veränderungen des politischen Klimas verantwortlich gemacht werden.
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