Während die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Sozialversicherung feststehen, ist der Ausgleich der kalten Progression noch nicht beschlossen. Gleichzeitig steigt der CO2-Preis wie geplant weiter. Das Klimageld wäre ein wichtiges Instrument zur Kompensation.
Steuern und Abgaben: Mehrbelastung für viele im neuen Jahr
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Während die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Sozialversicherung feststehen, ist der Ausgleich der kalten Progression noch nicht beschlossen. Gleichzeitig steigt der CO2-Preis wie geplant weiter. Das Klimageld wäre ein wichtiges Instrument zur Kompensation.
Der Ausgleich der kalten Progression in der Einkommensteuer sowie weitere Entlastungen und Belastungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gehören zum Jahreswechsel zur eingespielten Routine. Zum 1. Januar 2025 könnte es anders kommen: Während der Bundesrat der von der Bundesregierung verabschiedeten Verordnung zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung zugestimmt hat, und auch die Erhöhung der Beitragssätze beschlossene Sache ist, steht ein Beschluss zum Ausgleich der kalten Progression einschließlich einer Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag aus. Die Bundesregierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP hatte den Ausgleich als Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehen (Deutscher Bundestag, 2024), nach dem Ende der Koalition ist jedoch der Ausgang offen. In der Woche vor Weihnachten könnten Bundestag und Bundesrat den Ausgleich der kalten Progression noch beschließen. Sollte es jedoch nicht zu einer Einigung zwischen Regierung und Opposition kommen, wirken zum 1. Januar 2025 zunächst nur höhere Belastungen für die Nettoeinkommen. Denkbar wäre in dem Fall eine rückwirkende Anpassung der Eckwerte des Einkommen-steuertarifs nach Aufstellung einer neuen Bundesregierung. Zumindest die Anpassung des Grundfreibetrags ist ohnehin verfassungsrechtlich geboten.
Für die Steuerzahler wäre der Ausgleich der kalten Progression wichtig, um die Belastungseffekte zumindest abzumildern. Denn auf der Belastungsseite kommt einiges auf die privaten Haushalte zu:
- Erstens steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um 6,44 Prozent, was an den starken Lohnzuwächsen im Jahr 2023 infolge der Inflation liegt. Wer mehr als 62.100 Euro brutto im Jahr verdient, spürt die Erhöhung des Grenzwerts für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf 66.150 Euro. Wer mehr als 90.600 Euro brutto verdient, spürt zudem die Erhöhung des Grenzwerts für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung auf 96.600 Euro.
- Zweitens steigen aufgrund von Finanzierungsengpässen die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung um voraussichtlich 0,2 Prozentpunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Zusatzbeitrag um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte. In Summe steigen die Beitragssätze von 41 Prozent auf 42 Prozent. Dieser zusätzliche Prozentpunkt bedeutet Einnahmen von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2025 und entfällt hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die steigenden Arbeitskosten verschlechtern die Standortqualität.
Drittens erreicht der Pfad des steigenden CO2-Preises die nächste Stufe. Der CO2-Preis pro Tonne steigt zum 1. Januar 2025 um weitere 10 Euro, nachdem dieser zuletzt zum 1. Januar 2024 um 15 Euro gestiegen ist. Für die meisten Privathaushalte bedeutet dies eine zusätzliche Belastung beim Tanken und Heizen, da Kraftstoffe und Heizenergieträger direkt betroffen sind (vgl. Bez-noska/Wendt, 2024). Indirekt hat der CO2-Preis auch Auswirkungen auf den Strompreis, da für die Erzeugung des Stroms aus fossilen Quellen auf diese die Abgabe ebenfalls entfällt.
Durch das Zusammenspiel dieser Belastungswirkungen hat ein Durchschnittsverdiener mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen ohne den Ausgleich der kalten Progression dadurch per Saldo 233 Euro weniger Nettoeinkommen im Jahr, während es bei einem Gutverdiener mit 70.000 Euro Bruttojahreseinkommen 541 Euro weniger netto im Jahr sind. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Sozialbeiträge lindert den negativen Nettoeffekt und ist in den Werten bereits berücksichtigt.
Der Ausgleich der kalten Progression, sofern er denn kommt, fällt geringer aus als zum 1. Januar 2024. Dies liegt daran, dass sich die Tarifanpassungen an der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres orientieren. Im Jahr 2024 wurde diese zunächst mit 2,5 Prozent – anschließend in der Formulierungshilfe des BMF zum Steuerfortentwicklungsgesetz vom 15.10.2024 mit 2,6 Prozent immer noch deutlich geringer taxiert als im Jahr 2023 (Beznoska/Hentze, 2024). Der Grundfreibetrag soll zum Jahreswechsel um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen (BMF, 2024). Das Kindergeld soll um 60 Euro im Jahr, der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 9.600 Euro steigen. Im Jahr 2025 werden die Einkommensteuerzahler so um insgesamt 7 Milliarden Euro entlastet. Allerdings stellt der Ausgleich der kalten Progression lediglich den Verzicht auf eine Steuererhöhung dar, weil sich infolge der Inflation sonst höhere Durchschnittssteuersätze bei gleichbleibendem Realeinkommen ergeben würden.
Selbst bei einem Ausgleich der kalten Progression zum Jahreswechsel würden unterm Strich die zusätzlichen Belastungen im Jahr 2025 höher ausfallen als die Entlastungen (Tabelle). Ein Single mit einem eher niedrigen Lohneinkommen von 30.000 Euro hat im Jahr 2025 ohne Lohnänderung netto 47 Euro weniger zur Verfügung als in diesem Jahr. Dies entspricht bezogen auf den Bruttolohn einem Rückgang von 0,16 Prozent. Das Minus fällt aufgrund der starken Progression des Einkommensteuertarifs bei einem Bruttojahreslohn von 50.000 Euro (in etwa der Durchschnittslohn bei Vollzeit) etwas geringer aus (-0,08 Prozent des Bruttolohns). Bei Gutverdienern mit einem Bruttojahreslohn von 70.000 Euro steigt sowohl die absolute Belastung (-236 Euro) als auch der relative Wert zum Bruttoeinkommen (-0,34 Prozent). Bei einem Spitzenverdiener mit 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen geht der Effekt wieder leicht zurück.
Bei Haushalten mit Kindern kann die Bilanz besser ausfallen, zum einen da Kinderbetreuungskosten ab dem Jahreswechsel zu vier Fünftel statt zwei Drittel steuerlich berücksichtigt werden. Außerdem steigt dadurch der Maximalwert von 4.000 Euro auf 4.800 Euro. Bei 1.200 Euro Kinderbetreuungskosten pro Jahr sind 160 Euro mehr steuerlich abzugsfähig. Bei durchschnittlichem Einkommen bedeutet dies ein Nettoplus von rund 50 Euro im Jahr. Wer keine Kinderbetreuungskosten hat, zum Beispiel weil am Wohnort keine Kita-Gebühren erhoben werden, hat keine Änderungen zu erwarten.
Zum anderen gibt es durch die Kindergelderhöhungen eine weitere entlastende Maßnahme. Alleinerziehende mit einem Kind haben im Jahr 2025 dennoch weniger in der Tasche, wobei die Belastung per Saldo bei geringem und mittlerem Einkommen nur gering ausfällt. Bei einem höheren Lohneinkommen führt die Verschiebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen unterm Strich dennoch zu einem deutlichen Minus beim Nettoeinkommen. Eine Familie mit zwei Kindern und geringem bis durchschnittlichem Bruttojahreseinkommen stellt sich im Jahr 2025 geringfügig besser. Wie bei Alleinerziehenden verbessert die Kindergelderhöhung die Bilanz. Allerdings fallen auch hier bei höheren Einkommen die Erhöhungen in den Sozialversicherungen ins Gewicht und ziehen das Nettoeinkommen ins Minus.
Als politische Ableitungen sind zwei Aspekte hervorzuheben:
- Zum einen zeigen sich die Folgen des Drucks auf die sozialen Sicherungssysteme. Leistungsversprechen und demografischer Wandel sorgen für Finanzierungsengpässe, die über steigende Beitragssätze gelöst werden sollen. Die dadurch steigenden Arbeitskosten mindern die Attraktivität des Standorts. Weitere Anstiege wären angesichts der im internationalen Vergleich bereits hohen Abgabenlast in Deutschland ökonomisch nicht zielführend.
- Zum anderen steht weiterhin die Einführung des von der Politik versprochenen Klimagelds aus. Die Ampel-Koalition hatte ein Klimageld im Koalitionsvertrag vereinbart, umgesetzt wurde es nicht. Für eine neue Bundesregierung stellt sich unverändert die Frage, inwieweit die Lasten aus dem steigenden CO2-Preis sozialverträglich aufgefangen werden sollen. Eine Kompensation in Form eines Klimagelds wäre insbesondere für Privathaushalte mit geringen Einkommen wichtig, da der CO2-Preis zu einer regressiven Belastungswirkung führt, und könnte die politische Zustimmung zu dem weiter steigenden Preispfad stärken.
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