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Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Report Nr. 37 22. September 2024 Entwicklung der Einkommensteuerbelastung in der aktuellen Legislaturperiode

Seit dem Jahr 2016 wurde der Einkommensteuertarif jährlich an die Inflation angepasst, um die sonst automatisch steigende durchschnittliche Belastung der Einkommen – die „kalte Progression” – auszugleichen.

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Entwicklung der Einkommensteuerbelastung in der aktuellen Legislaturperiode
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Report Nr. 37 22. September 2024

Entwicklung der Einkommensteuerbelastung in der aktuellen Legislaturperiode

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Seit dem Jahr 2016 wurde der Einkommensteuertarif jährlich an die Inflation angepasst, um die sonst automatisch steigende durchschnittliche Belastung der Einkommen – die „kalte Progression” – auszugleichen.

Zu diesem Zweck wurden Grundfreibetrag und Tarifeckwerte verschoben, sodass die jeweiligen Steuersätze erst bei einem höheren nominalen Einkommen greifen. Die einzige Ausnahme bei der Tarifanpassung betrifft das Einsetzen des sogenannten Reichensteuersatzes, dessen Grenzwert in den Jahren 2023 und 2024 nicht verändert wurde. Analog plant die Bundesregierung eine entsprechende Entlastung der Steuerzahler auch für die Jahre 2025 und 2026, wobei Bundestag und Bundesrat noch über das Regierungsvorhaben entscheiden müssen.

Sofern es zur Umsetzung kommt, würden schleichende Steuererhöhungen durch die kalte Progression in der laufenden Legislaturperiode weitgehend vermieden werden. Da der Grundfreibetrag seit 2021 stärker als die weiteren Tarifeckwerte erhöht wurde und auch weitere Abzüge wie die Werbungskostenpauschale an das Preisniveau angepasst wurden, kommt es bei kleinen und mittleren Einkommen sogar zu einer realen Steuerentlastung. Bleiben die höhere Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung sowie die von allgemein überproportional steigenden Sozialbeiträgen unberücksichtigt, damit die Bemessungsgrundlage nicht verzerrt wird, so kommt es in allen untersuchten Haushalts- und Einkommenskonstellationen zu keiner gravierenden Veränderung bei der realen Einkommensteuerbelastung gegenüber dem Beginn der Legislaturperiode, sofern Steuerzahler die durchschnittlichen Lohnerhöhungen erhalten haben oder erhalten werden.

Die relative Entlastungswirkung hat dabei bei Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen eine größere Bedeutung. Im Vergleich zum jeweiligen Anteil eines Einkommensdezils am Steueraufkommen fällt die Entlastung in den ersten neun Dezilen überproportional aus, wobei der Unterschied in den Dezilen drei bis sieben besonders groß ist. In den ersten beiden Dezilen, also den 20 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen, fällt die Steuerzahlung insgesamt gering aus, sodass die Entlastung über die Steuer auch nur gering ausfällt. In den obersten Dezilen verliert die starke Anpassung des Grundfreibetrags an Gewicht, sodass insgesamt vor allem die Mittelschicht entlastet wird. Im Ergebnis steigt der Anteil des oberen Dezils am Steueraufkommen leicht.

Die Grundprobleme des Einkommensteuertarifs in Form eines gewachsenen „Mittelstandsbauchs“ und eines im historischen Vergleich schnell einsetzenden Spitzensteuersatzes bleiben jedoch bestehen. Für die Zukunft stellt sich für eine mögliche Reform nicht zuletzt die Frage nach realistischen Finanzierungsoptionen.

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