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Martin Beznoska IW-Report Nr. 18 25. April 2022 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022

Die Bundesregierung reagiert auf die aktuellen deutlichen Preisanstiege insbesondere bei den Energiegütern. Ein Teil der angekündigten Entlastungsschritte beinhaltet Entlastungen für die Breite der Bevölkerung und findet sich im ersten Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drucksache 20/1333) wieder.

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Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
Martin Beznoska IW-Report Nr. 18 25. April 2022

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Bundesregierung reagiert auf die aktuellen deutlichen Preisanstiege insbesondere bei den Energiegütern. Ein Teil der angekündigten Entlastungsschritte beinhaltet Entlastungen für die Breite der Bevölkerung und findet sich im ersten Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drucksache 20/1333) wieder.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden im Rahmen des Einkommensteuergesetzes der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro auf 1.200 Euro, der Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro und die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent angehoben.

Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang von mehreren angekündigten Entlastungsmaßnahmen im Rahmen des ersten und zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung als Reaktion auf die steigenden Energiepreise insbesondere bei Gas, Öl und Strom. Im ersten Entlastungspaket werden als weitere fiskalische Maßnahmen ferner angekündigt: Die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, ein Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder ab 1. Juli 2022, ein Coronazuschuss für Personen in der Grundsicherung, steuerliche Coronahilfen vor allem für Unternehmen und die Verlängerung des Kurzarbeitergelds (Koalitionsausschuss, 2022a). Im zweiten Entlastungspaket soll es unter anderem eine Einmalzahlung in Form einer Energiepauschale für verschiedene Gruppen geben. Außerdem sollen die Energiesteuern auf Benzinkraftstoff für drei Monate um rund 30 Cent je Liter und für Dieselkraftstoff um 14 Cent je Liter gesenkt werden, und es soll zeitlich begrenzt ein 9-Euro-Monatsticket für den ÖPNV angeboten werden (Koalitionsausschuss, 2022b).

Neben der allgemeinen Entlastung über den höheren Grundfreibetrag sollen bestimmte Bevölkerungsgruppen bei der Bewältigung der höheren Energiepreise unterstützt werden. Die verschiedenen Maßnahmen sind dabei teilweise von struktureller Art wie die im Gesetzesentwurf genannten und werden durch ad-hoc Maßnahmen ergänzt, die kurzfristige Realeinkommensverluste (teil-)kompensieren sollen.

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Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
Martin Beznoska IW-Report Nr. 18 25. April 2022

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022

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