Gemäß IW-Definition zählte ein Alleinlebender im Jahr 2022 zur Mittelschicht im engen Sinne, wenn er über ein Einkommen zwischen 1.850 und 3.470 Euro netto monatlich verfügte. Insgesamt gehörte – wie bereits in früheren Jahren – knapp jeder Zweite zu dieser Einkommensgruppe.
Wer zählt zur Mittelschicht?: Einkommensbasierte Abgrenzung eines uneinheitlichen Begriffs
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Gemäß IW-Definition zählte ein Alleinlebender im Jahr 2022 zur Mittelschicht im engen Sinne, wenn er über ein Einkommen zwischen 1.850 und 3.470 Euro netto monatlich verfügte. Insgesamt gehörte – wie bereits in früheren Jahren – knapp jeder Zweite zu dieser Einkommensgruppe.
Ab einem Einkommen von rund 5.780 Euro netto erfolgte die Sortierung zu den relativ Einkommensreichen und damit zu den „Top-5“, denn dies traf nur auf rund 4 Prozent der Bevölkerung zu. Neben der Haushaltszusammensetzung bestimmt der Erwerbsstatus wesentlich die Wahrscheinlichkeit, zu welcher Einkommensschicht ein Haushalt zählt.
Bei aller Uneinigkeit verbindet die Parteien im Wahlkampf das Werben um die „Mittelschicht“. Dies ist wenig verwunderlich, da sich die meisten Menschen in Deutschland bei diesem Begriff angesprochen fühlen. In der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) sortierten sich im Jahr 2023 mit 55,5 Prozent über die Hälfte der Befragten mit validen Antworten subjektiv in die Mittelschicht, weitere knapp 17 Prozent in die „obere Mittelschicht“.
Trotz der vielfachen Verwendung des Begriffs gibt es keine einheitliche Definition der Mittelschicht. Ökonomische Abgrenzungen greifen zumeist auf Relationen zum mittleren Einkommen der Gesellschaft zurück (Median). Wo genau aber die Grenzen zwischen den Schichten verlaufen, bleibt dabei häufig willkürlich. Die Abgrenzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) beruht auf einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird anhand verschiedener Kriterien von Bildung und Erwerbstätigkeit eine soziokulturelle Mitte definiert und in einem zweiten Schritt untersucht, welche Einkommensbereiche diese Merkmale dominieren. Demnach gehört eine Person zur Mittelschicht im engen Sinne, wenn ihr bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen zwischen 80 Prozent und 150 Prozent des Medians liegt. Durch die zusätzliche Differenzierung einer unteren (60 bis 80 Prozent) und oberen Mitte (150 bis 250 Prozent) wird die zahlenmäßige Häufigkeit mittelschichtstypischer Berufe und Qualifikationen rund um den Kern der Einkommensmittelschicht herum berücksichtigt (Niehues/Stockhausen, 2022).
Entscheidend für die Abgrenzung ist auch das Einkommenskonzept. Während bei Diskussionen um Steuerreformen das zu versteuernde Einkommen von einzeln oder gemeinsam veranlagten Steuerpflichtigen im Vordergrund steht, greifen Schichtanalysen typischerweise auf die Summe aller Erwerbs-, Kapital-, Renten- und Transfereinkommen zurück, mindern diese um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und verteilen schließlich das Haushaltsnettoeinkommen bedarfsgewichtet auf die Haushaltsmitglieder. Durch das Konzept der Bedarfsgewichtung wird berücksichtigt, dass das Leben günstiger wird, wenn mehrere Menschen zusammenleben, und dass Kinder weniger Geld benötigen als Erwachsene. Ob ein Haushalt zur Mittelschicht zählt oder nicht, hängt somit auch maßgeblich von seiner Größe und Zusammensetzung ab.

Gemäß der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) lag das mittlere bedarfsgewichtete Nettoeinkommen im Jahr 2022 – unter Berücksichtigung von Nettomietvorteilen bei selbstgenutztem Wohneigentum – bei 2.312 Euro monatlich. Ein Alleinlebender musste somit ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.850 Euro und 3.470 Euro erzielen, um zur (Einkommens-)Mittelschicht im engen Sinne zu gehören (Grafik). Für ein Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren lagen die Einkommensgrenzen zwischen 3.880 Euro und 7.280 Euro. Insgesamt zählten im Jahr 2022 knapp 48 Prozent – also ungefähr jeder Zweite – zur eng definierten Einkommensmittelschicht. Dieses Ergebnis liegt im Bereich älterer Betrachtungen, wonach auch in früheren Jahren ungefähr jeder Zweite in Deutschland zur analog abgegrenzten Einkommensmittelschicht zählte (Niehues/Stockhausen, 2022).
Mit Blick auf den Niedrigeinkommensbereich grenzt sich die Schicht der relativ (Einkommens-)Armen analog zur konventionellen Definition der Armutsgefährdung ab. Eine alleinlebende Person zählte im Jahr 2022 zur Schicht der relativ Einkommensarmen, wenn sie über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.390 Euro verfügte. Für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren lag die entsprechende Schwelle bei 1.800 Euro im Monat, bei Paarhaushalten mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei einem Nettoeinkommen von weniger als 2.910 Euro im Monat.
Zur Gruppe der relativ Einkommensreichen sortierte sich ein Alleinstehender im Jahr 2022 mit einem Nettoeinkommen von über 5.780 Euro im Monat, was dem 2,5fachen des Medians entspricht. Für einen Paarhaushalt ohne Kinder galt dies bei einem Nettoeinkommen oberhalb von 8.670 Euro im Monat, bei einem Paarhaushalt mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei mehr als 12.140 Euro. Subjektive Einschätzungen, ab welchem persönlichen Nettomonatseinkommen eine Person als „reich“ gilt, liegen häufig höher. Trotz der höheren subjektiven Schwellen lag der geschätzte Anteil reicher Menschen in einer Erhebung Ende 2018/Anfang 2019 im Mittel bei 25 Prozent (Adriaans et al., 2019). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 verfügten etwas weniger als 4 Prozent der Bevölkerung über mehr als das 2,5fache des bedarfsgewichteten Nettoeinkommens und galten somit gemäß IW-Abgrenzung als relativ einkommensreich.
Neben der Haushaltszusammensetzung spielt der Erwerbsstatus eine wichtige Rolle für die Verortung in der Einkommensverteilung. Um beispielsweise zur oberen Hälfte der Teilgruppe der Vollzeiterwerbstätigen (definiert als durchschnittliche Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden) zu zählen, ist ein bedarfsgewichtetes Medianeinkommen von 2.756 Euro erforderlich. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit verringert zudem das Armutsrisiko deutlich, denn weniger als 6 Prozent dieser Teilgruppe zählen zu den relativ Armen (14,8 Prozent im Gesamtdurchschnitt). Noch geringer ist das Armutsrisiko (unter 3 Prozent), wenn zwei Erwerbstätige in einem Paarhaushalt ohne Kinder zusammenleben. Ein Drittel dieser Gruppe zählt zur oberen Mittelschicht, knapp 12 Prozent zu den relativ Einkommensreichen. In dieser spezifischen Teilgruppe ist ein bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen von 3.310 Euro erforderlich, um zur reicheren Hälfte zu zählen – in der Gesamtbevölkerung gehört man damit bereits zum reichsten Viertel.
Auch bei Paarhaushalten mit Kindern, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, ist das Armutsrisiko mit weniger als 4 Prozent gering. Mit einem Anteil von knapp 58 Prozent ist dieser Haushaltstyp in der Mittelschicht im engen Sinne deutlich überrepräsentiert. Ist nur ein Partner erwerbstätig, liegt das Armutsrisiko von Paarhaushalten mit Kindern mit rund 15 Prozent im Bereich des durchschnittlichen Risikos der Gesamtbevölkerung. Ein Vergleich mit anderen Datensätzen zeigt jedoch, dass das Armutsrisiko von Kindern im EU-SILC strukturell etwas niedriger ausfällt als auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) oder Mikrozensus.
Die Einkommensverteilung unterscheidet sich ebenfalls deutlich, wenn auf Haushalte im Ruhestand fokussiert wird. Während das Medianeinkommen eines Singlehaushalts im Ruhestand bei 1.849 Euro liegt, zählt man erst mit 2.308 Euro zur reicheren Hälfte der erwerbstätigen Alleinlebenden, deren typenspezifische Verteilung nah am Durchschnitt der bedarfsgewichteten Einkommen der Gesamtbevölkerung liegt. Das Armutsrisiko erwerbstätiger Singlehaushalte fällt mit rund 13 Prozent leicht unterdurchschnittlich aus, während es für alleinstehende Rentner (inklusive Pensionäre) mit rund 27 Prozent überdurchschnittlich hoch ist. Deutlich moderiert wird das Armutsrisiko von Ruheständlern, wenn sie mit einem Partner zusammenleben: Leben zwei Rentner zusammen, liegt das Armutsrisiko bei leicht unterdurchschnittlichen 12 Prozent, ebenso, wenn ein Ruheständler mit einer Person sonstigen Erwerbstatus zusammenlebt. Hinzu kommt, dass armutsgefährdete Rentner im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen seltener angeben, unerwartet anfallende Ausgaben nicht aus eigenen Mittel bestreiten zu können (knapp 53 Prozent gegenüber 72 Prozent in der Gruppe sonstiger Armutsgefährdeter). Hierin kann sich widerspiegeln, dass Einkommensarmutsrisiken im Alter teilweise durch angesparte Vermögen kompensiert werden können (Calderón et al., 2020).
Die Betrachtungen heben somit die hohe Relevanz von Haushaltszusammensetzung und Erwerbstatus für die Position in der Einkommensverteilung hervor, zeigen aber gleichzeitig, dass eine reine Einkommensbetrachtung keine vollständige Abbildung der Wohlstandssituation ermöglicht.
Datengrundlage und Methodik
Datengrundlage ist das EU-SILC aus dem Jahr 2023. Es werden Haushaltseinkommen nach Steuern, Abgaben und Transferleistungen (Nettoeinkommen) betrachtet, die sich auf das Vorjahr 2022 beziehen. Neben den Arbeitseinkommen werden Renten, Kapital- und Vermögenseinkommen sowie – im Unterschied zu den von Eurostat veröffentlichten Statistiken – die geschätzten Mietvorteile aus selbstgenutztem Wohneigentum unter Abzug von Instandhaltungsausgaben, Hypotheken und Steuern berücksichtigt. Als Bedarfsgewicht wird die modifizierte OECD-Skala herangezogen.
Wer zählt zur Mittelschicht?: Einkommensbasierte Abgrenzung eines uneinheitlichen Begriffs
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Vermögensverteilung in Deutschland und Europa
In Deutschland beträgt das durchschnittliche Vermögen der Haushalte mit rund 450.000 Euro mehr als in Frankreich, aber weniger als in Belgien oder Luxemburg. Im Vergleich zu den drei Nachbarstaaten ist das Vermögen in der Bundesrepublik allerdings ungleicher verteilt.
iwd
Öffentlicher Dienst: Potenziale durch mehr Vollzeit
Der öffentliche Dienst beklagt einen Personalmangel, der sich in den kommenden Jahren noch verschärfen dürfte. Der bezifferte Bedarf ließe sich rein rechne-risch zu einem erheblichen Teil durch eine Auswei-tung der Tätigkeit in Richtung Vollzeit decken.
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