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Jochen Pimpertz / Oliver Stettes IW-Trends Nr. 3 13. August 2018 Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge?

Drei von vier Unternehmen in Deutschland setzen auf die Direktversicherung als Weg für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Pensions- und Unterstützungskassen sind in 28 respektive 18 Prozent der Unternehmen eingerichtet. Jedes achte Unternehmen gibt eine Direktzusage. Pensionsfonds finden sich in gut 10 Prozent der Unternehmen.

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Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge?
Jochen Pimpertz / Oliver Stettes IW-Trends Nr. 3 13. August 2018

Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge?

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Drei von vier Unternehmen in Deutschland setzen auf die Direktversicherung als Weg für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Pensions- und Unterstützungskassen sind in 28 respektive 18 Prozent der Unternehmen eingerichtet. Jedes achte Unternehmen gibt eine Direktzusage. Pensionsfonds finden sich in gut 10 Prozent der Unternehmen.

Dies sind die Befunde einer empirischen Analyse auf Basis des IW-Personalpanels 2017. Der Verbreitungsgrad der unterschiedlichen Durchführungswege hat sich gegenüber einer Vorgängererhebung aus dem Jahr 2013 nicht wesentlich verändert. Dies gilt im Grund auch für die Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge oder deren kompletten Übernahme. Sieben von zehn Unternehmen übernehmen zumindest einen Teil der Beiträge.

Über die etablierten Befragungen von Einrichtungen, Arbeitnehmern und Ruheständlern hinaus gewährt die direkte Befragung von Personalverantwortlichen auch Einblicke in deren Erwartungen zu den neu eingeführten Optionen der betrieblichen Altersvorsorge. Bislang zeigt sich die Mehrheit der Unternehmen allerdings nicht oder nur am Rand über den neuen Rechtsstand informiert. Der Informationsgrad der Arbeitgeber steigt mit der Mitarbeiterzahl. Dieser Befund nährt Zweifel an der Hoffnung des Gesetzgebers, mit den Maßnahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes kleinere und mittlere Unternehmen zu einem verstärkten Engagement in der betrieblichen Altersvorsorge motivieren zu können.

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