Gut sieben von zehn Rentnerhaushalten könnten die Eigenanteile an den stationären Pflegekosten aus eigener Kraft stemmen. Stattdessen diskutieren Pflegepolitiker über Möglichkeiten einer Vollkaskoversicherung, um vermeintlich überforderte Rentnerhaushalte zu schonen. Die Zeche zahlen die schon heute stark belasteten Beitragszahler.
Vorsorge für den stationären Pflegefall: Wie lange reichen Vermögen und Einkommen deutscher Rentnerhaushalte?
Gutachten im Auftrag des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. – PKV
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Gut sieben von zehn Rentnerhaushalten könnten die Eigenanteile an den stationären Pflegekosten aus eigener Kraft stemmen. Stattdessen diskutieren Pflegepolitiker über Möglichkeiten einer Vollkaskoversicherung, um vermeintlich überforderte Rentnerhaushalte zu schonen. Die Zeche zahlen die schon heute stark belasteten Beitragszahler.
Die meisten können stationäre Pflegekosten stemmen
Die Kosten der stationären Pflege steigen stetig – aber können sich deswegen Rentner bald kaum noch einen Heimplatz leisten? So jedenfalls lautet das Argument derer, die die gesetzliche Pflegeversicherung am liebsten zu einer Vollkaskoversicherung ausbauen wollen. Im Sommer hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Beispiel angekündigt, stationär Pflegebedürftige weiter entlasten zu wollen.
Schon heute erhalten die Betroffenen bereits im ersten Jahr einen „Leistungszuschlag“ von 15 Prozent zu den einrichtungseinheitlichen Pflegekosten. Und es gilt: je länger, desto großzügiger. Ab dem vierten Jahr übernimmt die Pflegekasse 75 Prozent der ursprünglich privat zu finanzierenden Kosten der Heimpflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegebedürftigen vermögend sind und/oder über ausreichend hohe Einkommen verfügen.
Eine noch höhere Bezuschussung würde weit über das Ziel hinausschießen. Denn im Jahr 2023 hätten gut sieben von zehn Rentnerhaushalten die stationären Pflegekosten aus eigener Kraft stemmen können – so das Ergebnis einer IW-Studie im Auftrag des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV). Der Anteil der finanzkräftigen Haushalte fällt kaum niedriger aus, wenn eine Person bereits zuvor ambulant pflegebedürftig ist. Auch dann wären beinahe zwei Drittel der Haushalte in der Lage gewesen, die einrichtungseinheitlichen Pflegekosten aufzubringen.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen dafür nicht nur ihr Einkommen, sondern auch auf das in früheren Lebensphasen gebildete Vorsorgevermögen zurückgreifen. Selbst wenn die schuldenfreie, selbstgenutzte Wohnimmobilie einen Großteil des Vermögens ausmacht, muss der Ehepartner nicht sein gewohntes Lebensumfeld aufgeben. Denn ob Beleihung, Umkehrhypothek oder Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht, der Wert einer selbstgenutzten Immobilie lässt sich im Pflegefall „mobilisieren“.
Solange sich aber die Pflegekassen an den eigentlich privat zu tragenden Kosten der Heimpflege beteiligen müssen, werden Vermögen und Einkommen auch bei den finanzkräftigen Rentnerhaushalten verschont. Was potenzielle Erben freuen mag, treibt vor allem die Beitragssätze in die Höhe. Denn die Pflegekosten fallen in unveränderter Höhe an, müssen aber aufgrund der großzügigen Leistungszuschläge von allen Beitragszahlern zusätzlich geschultert werden.
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iwd
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IW