Diese Begünstigung erfüllt laut dem Subventionsbericht der Bundesregierung einen subventionsähnlichen Tatbestand, stellt jedoch keine Subvention dar (BMF, 2017, 12).
Anders als die staatlichen Steuern lässt sich die Kirchensteuer durch Austritt aus der Kirche umgehen. Dies haben seit der Wiedervereinigung im Durchschnitt mehr als 300.000 Menschen pro Jahr getan, wobei die Anzahl bei der evangelischen Kirche höher ist als bei der katholischen Kirche. Unter zusätzlicher Berücksichtigung von Eintritten und Sterbefällen sind die Mitgliederzahlen insgesamt deutlich zurückgegangen. Während im Jahr 2004 die beiden Kirchen noch 51,6 Millionen Mitglieder zählten, waren es 2017 noch 44,9 Millionen. Dabei ist die Bevölkerungszahl heute nicht geringer als 2004.
Die kirchlichen Finanzen hat dieser Schwund jedoch nicht erodieren lassen. Im Gegenteil: Nach einer kurzen Delle aufgrund der Finanzkrise und des resultierenden Abschwungs sind die Kirchensteuereinnahmen seit 2010 Jahr für Jahr gestiegen – bei den Katholiken etwas stärker als bei den Protestanten (Grafik). Da die Steuereinnahmen nominal sind, ist das Plus grundsätzlich nicht überraschend. Die Einnahmenzuwächse fallen jedoch deutlich höher als die Inflationsrate aus, so dass die Kirchen auch real Zuwächse verbuchen. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen ist die Lohnsumme als Folge der hohen Beschäftigung deutlich gestiegen, zum anderen lässt der progressive Einkommensteuertarif die Kirchen – genau wie den Staat – überproportional an Einkommenserhöhungen profitieren. Dies gilt umso mehr, wenn die kalte Progression wie in der Vergangenheit nicht konsequent ausgeglichen wird.
Im Durchschnitt zahlt ein Katholik im Jahr 2018 in Deutschland Steuern in Höhe von 291 Euro an die Kirche, ein Protestant 278 Euro. Im kommenden Jahr wird der Kirchensteuerbeitrag im Schnitt annähernd doppelt so hoch sein wie noch im Jahr 2004. Allerdings entrichtet weniger als jeder dritte Katholik überhaupt Kirchensteuer. Denn Kinder, Arbeitslose und viele Rentner bezahlen keine Kirchensteuer (Deutsche Bischofskonferenz, 2018, 58). Das Drittel der zahlenden Mitglieder muss folglich deutlich mehr abgeben als den Durchschnittsbetrag, der bei einem Single mit einem Bruttojahresgehalt von 27.000 Euro fällig wird. Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern erreicht den durchschnittlichen Kirchensteuerbetrag bei einem Bruttogehalt von etwa 56.000 Euro im Jahr.
Erfreulich ist aus Sicht der Kirchen, dass der Trend zu steigenden Einnahmen in den kommenden fünf Jahren anhalten dürfte, selbst wenn weiterhin jedes Jahr die Mitgliederzahl um 400.000 bis 500.000 Personen sinken sollte. Mit Blick auf die katholische Kirche werden sich die Einnahmen bis 2023 schätzungsweise gegenüber dem Jahr 2004 mehr als verdoppelt haben, die evangelische Kirche wird bis dahin eine Steigerung gegenüber 2004 um gut 90 Prozent erreichen. Die katholische Kirche würde im Jahr 2023 schätzungsweise 8,2 Milliarden Euro und die evangelische Kirche 7,0 Milliarden Euro einnehmen. Von den Kirchensteuereinnahmen entfallen damit rund 54 Prozent auf die katholische und 46 Prozent auf die evangelische Kirche.
Unterstellt wird dabei das Eintreffen der offiziellen Prognose für die Lohn- und Einkommensteuer sowie für die Kapitalertragsteuer, wobei zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht feststehende, in der Zwischenzeit aber verabschiedete Steuerrechtsänderungen zusätzlich berücksichtigt wurden. Dies beinhaltet insbesondere das Familienentlastungsgesetz, nach dem Grundfreibetrag sowie Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht und die kalte Progression in den Jahren 2019 und 2020 ausgeglichen werden (Deutscher Bundestag, 2018a). Zur Schätzung der Kirchensteuereinnahmen kann aus den genannten Steuerarten für jedes Jahr bis 2023 – bis dahin reicht die Steuerschätzung der Bundesregierung – ein gewichteter Durchschnitt für die Wachstumsrate gebildet werden.
Die Kirchensteuer ist längst nicht die einzige Einnahmequelle. Bei der evangelischen Kirche steht die Steuer lediglich für 43 Prozent der Einnahmen (EKD, 2018, 34). Hinzu kommen unter anderem Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen, Elternbeiträge, Mieteinnahmen und Spenden. Bei der Verwendung der Mittel sind die Kirchen frei (Deutscher Bundestag, 2018b, 3). Die evangelische Kirche in Deutschland unterhält zum Beispiel rund 8.800 Kindertagesstätten und Horte sowie 455 Einrichtungen zur Erwachsenenbildung (EKD, 2018, 21 und 23). Bei der katholischen Kirche sind es rund 9.370 Kindertageseinrichtungen und 563 Einrichtungen zur Erwachsenenbildung (Deutsche Bischofskonferenz, 2018, 13 und 20).