Die zweigeteilte Trägerschaft in der Grundsicherung zwischen gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommune auf der einen Seite und rein kommunalen Trägern auf der anderen Seite ist historisch gewachsen.
Arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit von gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern
Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die zweigeteilte Trägerschaft in der Grundsicherung zwischen gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommune auf der einen Seite und rein kommunalen Trägern auf der anderen Seite ist historisch gewachsen.
Dem Konnexitätsprinzip wird dabei nur unzureichend Rechnung getragen. Erstens besteht aufgrund von gemischten Zuständigkeiten in allen drei Dimensionen Regelungskompetenz, Finanzierung sowie Durchführungskompetenz kein echter Ansatzpunkt für die Ausführungskonnexität, die für eine effiziente Leistungserbringung entscheidend ist. Zweitens ist das Problem bei den kommunalen Trägern noch einmal stärker ausgeprägt, weil Finanzierung (Bund), Fachaufsicht (Bundesländer) und Ausführung (Kommune) in unterschiedliche föderale Ebenen fallen. Demgegenüber bestimmt im Modell der gemeinsamen Einrichtungen mit der Bundesagentur für Arbeit ein Agent des Bundes über wesentliche Parameter der Leistungserbringung.
Die wenigen Befunde der Evaluationsforschung zeigen kein vollkommen eindeutiges Bild hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der zwei Trägertypen. In vielen Modellen zeigt sich ein Vorsprung der gemeinsamen Einrichtungen, wenn auf die Integration in Arbeit als übergeordnetes Ziel fokussiert wird. Es gibt aber auch einzelne Konstellationen, in denen dieser Vorsprung nicht statistisch signifikant ist oder sich sogar ein signifikanter Nachteil zeigt. Die bislang jüngste Untersuchung ergibt eine höhere Integrationsleistung für die gemeinsamen Einrichtungen und verknüpft diesen Befund mit unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Ansätzen.
Die empirische Analyse zeigt, dass gemeinsame Einrichtungen im Zeitraum 2020 bis 2024 auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher lokaler Arbeitsmarktgegebenheiten durchgängig höhere Integrationsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erzielen als kommunale Träger. Dieser Integrationsvorsprung bleibt über verschiedene Modellvarianten hinweg statistisch signifikant und beträgt selbst in der umfassendsten Spezifikation rund 2,2 Prozentpunkte. Zwar erklären regionale Strukturmerkmale und arbeitsmarktbezogene Indikatoren einen Teil der Unterschiede, doch bleibt ein eigenständiger Zusammenhang zwischen Trägerschaft und Integrationsleistung bestehen.
Ab 2023 ist ein deutlicher Rückgang der Integrationsquoten in beiden Trägertypen erkennbar, der auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, die Bürgergeldreform und den Zuzug geflüchteter Ukrainer zurückzuführen ist. Gleichwohl bleibt der relative Vorteil der gemeinsamen Einrichtungen stabil. Insgesamt bestätigt die Untersuchung einen robusten Integrationsvorsprung der gemeinsamen Einrichtungen. Die rein kommunal getragenen Jobcenter könnten also mit der Integrationsleistung der gemeinsamen Einrichtungen nicht mithalten.
Arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit von gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern
Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Detaillierte Daten zum Gutachten
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IW
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IW