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IW-Kurzbericht Nr. 103 16. Dezember 2025 Galina Kolev-Schaefer / Adriana Neligan EU-Lieferkettengesetz: Fluch oder Segen?

Die geplante Verschlankung der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) hat weitreichende Folgen – für die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Standorts und auch für Entwicklungs- und Schwellenländer.

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IW-Kurzbericht 103/2025
IW-Kurzbericht Nr. 103 16. Dezember 2025 Galina Kolev-Schaefer / Adriana Neligan

EU-Lieferkettengesetz: Fluch oder Segen?

Galina Kolev-Schaefer / Adriana Neligan Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die geplante Verschlankung der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) hat weitreichende Folgen – für die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Standorts und auch für Entwicklungs- und Schwellenländer.

Selbst in der abgespeckten Version ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen sich aus Entwicklungsländern zurückziehen. Das zeigt das Beispiel Deutschland: Seit der Einführung des deutschen Lieferkettengesetzes sanken die deutschen Importe aus den am wenigsten entwickelten Volkswirtschaften um fast 18 Prozent.

EU-Lieferkettengesetz − quo vadis?

Am 9. Dezember 2025 erzielte die Europäische Union (EU) einen vorläufigen Kompromiss zur Reform des EU- EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die große Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Wertschöpfungskette zu beachten. Die formelle Annahme durch EU-Rat und EU-Parlament steht noch aus (Rat der Europäischen Union, 2025). Die CSDDD wurde deutlich verschlankt, insbesondere durch die Reduzierung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht: Der Schwellenwert, ab der ein Unternehmen berichtspflichtig ist, liegt nun wie im französischen Loi de Vigilance (seit 2017) und im deutschen Lieferkettengesetz (seit 2023) bei 5.000 Beschäftigten statt 1.000 und bei 1,5 Milliarden Euro Umsatz (statt 450 Millionen Euro). Informationsanfragen, vor allem an kleinere Geschäftspartner, sollen minimal, gezielt und verhältnismäßig sein und nur erfolgen, wenn die Informationen nicht auf anderen Wegen (etwa eigene Unterlagen) beschafft werden können (EU-Parlament, 2025). Künftig sind nicht nur weniger Unternehmen unmittelbar berichtspflichtig. Auch Unternehmen, die nur mittelbar als Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind, sollen weniger Aufwand haben sollen. Das ist von zentraler Bedeutung, da das deutsche Lieferkettengesetz deutlich zeigt, dass viele Unternehmen auch mittelbar betroffen sind: Laut IW-Umfrage ist es nahezu jedes zweite Unternehmen, direkt oder indirekt (Kolev/Neligan, 2024a).

Zudem ist künftig kein komplettes Mapping der gesamten Lieferkette mehr erforderlich und eine allgemeine Bestandsaufnahme („Scoping Exercise“) genügt. Berichtspflichtige Unternehmen sollen jenen Bereichen mit höchster Wahrscheinlichkeit oder Schwere negativer Auswirkungen, zum Beispiel bei Kinder- und Zwangsarbeit oder Umweltschäden, Vorrang geben. Zudem gibt es mehr Handlungsspielraum bei der Priorisierung von Risiken. Ebenso entfällt eine EU-weite harmonisierte, zivilrechtliche Haftungsregel, die jetzt nur national geregelt werden soll. Eine mögliche EU-Haftungsregel soll später erneut geprüft werden. Die Sanktionen werden auf maximal 3 Prozent (vorher: 5 Prozent) des weltweiten Nettoumsatzes begrenzt. Die Umsetzung der CSDDD verschiebt sich auf Juli 2028 und muss ab Juli 2029 angewendet werden (Rat der Europäischen Union, 2025).

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Globale Folgen trotz vereinfachter CSDDD

Eine entschlackte CSDDD kann positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Standorts in Zeiten steigender Anforderungen an das Geschäftsmodell europäischer Unternehmen haben. Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, nachhaltig zu wirtschaften, ihre Resilienz zu erhöhen und gleichzeitig den Kostendruck auf den globalen Märkten zu bewältigen. In den letzten Jahren ist die Wettbewerbsfähigkeit vieler europäischer Länder unter anderem aufgrund zunehmender bürokratischer Belastung zurückgegangen. So zählten 2025 mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden nur drei Länder zu den Top 10 des World Competitiveness Ranking des Institute for Management Development. Gleichzeitig zeigt eine IW-Umfrage, dass die durch die deutsche Lieferkettenregulierung erlangte bessere Kenntnis der Lieferketten nur bei 11,7 Prozent der Unternehmen deren Resilienz steigert. Für 44,6 Prozent stellt das Gesetz eher ein Hindernis dar – beispielsweise, weil es die Diversifizierung der Lieferbeziehungen erschwert (Kolev-Schaefer et al., 2025).

Ein weiterer zentraler Effekt besteht darin, dass zu strenge Lieferkettenregulierungen zahlreichen Entwicklungsländern die Möglichkeit nehmen, durch ihre Integration in die globalen Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen zu wachsen und ihren Lebensstandard zu verbessern. Diese Länder sind aufgrund der schwierigen Umsetzung der Regulierungen vor Ort besonders stark betroffen: Ihr sonstiger Kostenvorteil wird geschmälert und es kommt zu Handelsumlenkungen. Für diesen Effekt gibt es bereits Evidenz auf verschiedenen Ebenen: So hat eine IW-Umfrage bereits vor der Einführung des deutschen Gesetzes gezeigt, dass Unternehmen einen Rückzug aus Ländern mit schwer zu kontrollierenden Produktionsbedingungen erwägen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen (Kolev-Schaefer/Neligan, 2022). Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gab mehr als jedes fünfte der betroffenen Unternehmen in einer IW-Befragung an, den Vorleistungsbezug hin zu Ländern mit hohen Standards für den Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten verschoben zu haben (Kolev-Schaefer/Neligan, 2024a). Auch neuere Umfrageergebnisse der IHK Region Stuttgart (2025) verdeutlichen, dass insbesondere mittelbar verpflichtete Unternehmen, die Vorgaben für ihre Kunden machen müssen, den Rückzug aus bestimmten Märkten aufgrund des Gesetzes entweder bereits umgesetzt haben (20 Prozent der mittelbar betroffenen Unternehmen) oder dies planen (17 Prozent).

Auch die Entwicklung des internationalen Handels deutet darauf hin, dass Entwicklungsländer durch Lieferkettenregulierungen benachteiligt werden (Abbildung). In den drei Jahren vor der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wuchsen die (nominalen) Warenimporte Deutschlands um 11 Prozent pro Jahr, während die Importe aus den am wenigsten entwickelten Volkswirtschaften („least developed countries“ (LDC)) mit 18 Prozent jährlich deutlich stärker zunahmen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, 2023, gingen die gesamten Warenimporte Deutschlands um 9,9 Prozent zurück, bedingt durch die Normalisierung der Preise von Energieimporten. Die Importe aus den LDC gingen hingegen um 22,4 Prozent deutlich stärker zurück, was vor allem auf sinkende Bekleidungsimporte aus Ländern wie Bangladesch und Myanmar zurückzuführen ist. Energieimporte spielten dabei eine geringere Rolle. Im Jahr 2024 erholten sich die Importe aus LDC leicht um 6,2 Prozent. Dennoch schrumpften die Importe aus LDC über die zwei Jahre 2023 und 2024 um 17,6 Prozent, während die gesamten deutschen Warenimporte nur einen Rückgang von 13,2 Prozent verzeichneten. Ähnliche Effekte zeigen Kolev-Schaefer/Neligan (2024b) bei der Untersuchung der Auswirkungen des französischen Gesetzes Loi de Vigilance. Dabei stellt sich die Frage, ob der drohende Rückzug der europäischen Kunden aus Entwicklungsländern tatsächlich Anreize zur Verbesserung von Produktionsbedingungen schafft. Dieser Frage widmet sich die Analyse von Lafarre und Rombouts (2022): Sie zeigen, dass sich die Human Rights Scores großer französischer Unternehmen nach der Einführung des Loi de Vigilance verbessert haben. Unklar bleibt jedoch, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass ihre Vorleistungslieferanten aus LDC vermehrt Arbeitnehmerschutzstandards einhalten, oder ob die Unternehmen verstärkt auf Länder mit ohnehin besseren Produktionsbedingungen ausweichen. Solange dies ungeklärt ist, bleiben Lieferkettenregulierungen ein Fluch für Hersteller mit knappen Ressourcen und fehlenden Kapazitäten für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und ein Segen nur für diejenigen, die in der Lage sind, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen – was meist Länder mit einem höheren Lebensstandard sind.

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