Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten machen den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat und den Konzernbetriebsrat zum entscheidenden Mitbestimmungsfaktor in den Betrieben und Unternehmen. In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2006 fanden die elften Betriebsratswahlen nach der ersten Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 und die zweiten Wahlen nach der zweiten Novellierung 2001 statt. Es waren aber auch gleichzeitig die fünften Wahlen nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Der Autor bietet einen Rückblick zur Entwicklung der Betriebsräte seit den siebziger Jahren und stellt die aktuellen Fakten zusammen: Die Betriebsratswahluntersuchung 2006 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln repräsentiert 33.322 Betriebsratsmitglieder, die 2.400.882 Arbeitnehmer in den Betrieben betreuen.

Betriebsratswahlen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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Betriebsratswahlen 2022: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung
Betriebsräte haben einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dennoch zeigt der Blick auf die Wahlbeteiligung in der IW-Betriebsratswahlbefragung 2022, dass dieser Rückhalt rückläufig ist.
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Fünfzig Jahre Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Mit dem 1952 in Kraft getretenen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpfte die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer am (1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aufgehobenen) Weimarer Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 an ...
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