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(© Foto: GettyImages)
Martin Beznoska / Tobias Hentze Pressemitteilung 6. März 2022

Inflationsausgleich: Nur 266 Euro Entlastung für vierköpfige Familien

Die Bundesregierung hat angesichts der aktuellen Preisanstiege Entlastungen für die breite Bevölkerung angekündigt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, was die Entlastungen konkret bedeuten. Kaufkraftverluste können nur teilweise kompensiert werden.

Abschaffung der EEG-Umlage, Anhebung des Grundfreibetrags und höhere Pendlerpauschale: Um die Preissteigerungen aufgrund der hohen Inflationsrate abzufedern, hat die Ampel-Koalition ein Entlastungspaket geschnürt. IW-Berechnungen zeigen nun, wie viel tatsächlich im Geldbeutel der Verbraucher ankommt. Ein Single mit einem zu versteuernden Haushaltsbruttoeinkommen von 50.000 Euro hat demnach in diesem Jahr gut 170 Euro mehr zur Verfügung. Bei einer Alleinverdiener-Familie mit gleichem Einkommen sind es rund 266 Euro. 

Geringer Ausgleich für hohe Energiekosten

Auf das Jahr gerechnet sollen die Steuerzahler insgesamt Entlastungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro erhalten. Die Abschaffung der EEG-Umlage ab Anfang Juli ist mit Kosten von circa sieben Milliarden Euro der größte Posten. Für die Verbraucher macht dies aber nur einen geringen Unterschied: So ergibt sich für einen Single-Haushalt eine Entlastung von lediglich 34 Euro in diesem Jahr. Das entspricht etwas mehr als 5,50 Euro im Monat. Haushalte in Einfamilienhäusern haben in der Regel einen höheren Stromverbrauch und werden somit stärker entlastet: Eine Familie mit vier Personen müsste daher rund 76 Euro weniger zahlen. Wie stark die Verbraucher von diesem Ausgleich tatsächlich profitieren, hängt allerdings davon ab, ob die Energieversorger die Entlastung komplett weitergeben. „Aufgrund der hohen Energiepreise wird der Wegfall der EEG-Umlage die Verbraucher nicht ausreichend kompensieren“, sagt IW-Ökonom Martin Beznoska. 

Wirkung noch offen 

Stärker bemerkbar machen sich hingegen die geplanten Steuerentlastungen: Mit der Anhebung des Grundfreibetrags sowie der Werbungskostenpauschale hat eine Alleinverdiener-Familie mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro 190 Euro mehr zur Verfügung – bei einem Einpersonenhaushalt sind es 137 Euro. „Das Ziel, Entlastung für die Bevölkerung zu schaffen, ist richtig“, so Beznoska. Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste können auf diese Weise bei Weitem nicht ausgeglichen werden. 

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