1. Home
  2. Presse
  3. Pressemitteilungen
  4. Inflationsausgleich: Nur 266 Euro Entlastung für vierköpfige Familien
Zeige Bild in Lightbox
(© Foto: GettyImages)
Pressemitteilung 6. März 2022 Martin Beznoska / Tobias Hentze

Inflationsausgleich: Nur 266 Euro Entlastung für vierköpfige Familien

Die Bundesregierung hat angesichts der aktuellen Preisanstiege Entlastungen für die breite Bevölkerung angekündigt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, was die Entlastungen konkret bedeuten. Kaufkraftverluste können nur teilweise kompensiert werden.

Abschaffung der EEG-Umlage, Anhebung des Grundfreibetrags und höhere Pendlerpauschale: Um die Preissteigerungen aufgrund der hohen Inflationsrate abzufedern, hat die Ampel-Koalition ein Entlastungspaket geschnürt. IW-Berechnungen zeigen nun, wie viel tatsächlich im Geldbeutel der Verbraucher ankommt. Ein Single mit einem zu versteuernden Haushaltsbruttoeinkommen von 50.000 Euro hat demnach in diesem Jahr gut 170 Euro mehr zur Verfügung. Bei einer Alleinverdiener-Familie mit gleichem Einkommen sind es rund 266 Euro. 

Geringer Ausgleich für hohe Energiekosten

Auf das Jahr gerechnet sollen die Steuerzahler insgesamt Entlastungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro erhalten. Die Abschaffung der EEG-Umlage ab Anfang Juli ist mit Kosten von circa sieben Milliarden Euro der größte Posten. Für die Verbraucher macht dies aber nur einen geringen Unterschied: So ergibt sich für einen Single-Haushalt eine Entlastung von lediglich 34 Euro in diesem Jahr. Das entspricht etwas mehr als 5,50 Euro im Monat. Haushalte in Einfamilienhäusern haben in der Regel einen höheren Stromverbrauch und werden somit stärker entlastet: Eine Familie mit vier Personen müsste daher rund 76 Euro weniger zahlen. Wie stark die Verbraucher von diesem Ausgleich tatsächlich profitieren, hängt allerdings davon ab, ob die Energieversorger die Entlastung komplett weitergeben. „Aufgrund der hohen Energiepreise wird der Wegfall der EEG-Umlage die Verbraucher nicht ausreichend kompensieren“, sagt IW-Ökonom Martin Beznoska. 

Wirkung noch offen 

Stärker bemerkbar machen sich hingegen die geplanten Steuerentlastungen: Mit der Anhebung des Grundfreibetrags sowie der Werbungskostenpauschale hat eine Alleinverdiener-Familie mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro 190 Euro mehr zur Verfügung – bei einem Einpersonenhaushalt sind es 137 Euro. „Das Ziel, Entlastung für die Bevölkerung zu schaffen, ist richtig“, so Beznoska. Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste können auf diese Weise bei Weitem nicht ausgeglichen werden. 

Inhaltselement mit der ID 10582
Inhaltselement mit der ID 10583
PDF herunterladen
Regierung entlastet kurzfristig alle Steuerzahler
IW-Kurzbericht Nr. 18 6. März 2022 Martin Beznoska / Tobias Hentze

Inflation: Regierung entlastet kurzfristig alle Steuerzahler

Martin Beznoska / Tobias Hentze Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Berlin will Wohnungskonzerne für viel Geld vergesellschaften und bekommt gleichzeitig Finanzhilfen von anderen Bundesländern.
Pressemitteilung 12. Oktober 2026 Björn Kauder

Landesfinanzen: Nur Bayern gibt mehr, als es bekommt

Ohne Umverteilung von Steuermitteln hätte Bayern pro Einwohner fast 1.200 Euro mehr in der Landeskasse. Bremen, Berlin, das Saarland und die neuen Bundesländer haben dadurch hingegen deutlich mehr, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Björn Kauder IW

Artikel lesen
IW-Report Nr. 41 12. Oktober 2026 Björn Kauder

Öffentliche Einnahmen im Bundesländervergleich

Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beeinflusst der Bund die Einnahmen von Ländern und Gemeinden.

Björn Kauder IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880