Die vielen Freiheiten, die die staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland mit der Veränderung des Hochschulrahmengesetzes 1998 erstmals erhielten, können die akademischen Lehranstalten in der Praxis kaum nutzen. Denn Bildungspolitik ist Ländersache, und bislang hat nur Nordrhein-Westfalen seinen Hochschulen deutlich mehr Autonomie zugebilligt.
Mehr Eigenständigkeit erforderlich
Hinzu kommen zwei Universitäten in Hessen sowie sechs Stiftungshochschulen in Brandenburg und Niedersachsen, denen per Sonderregelungen zusätzliche Entscheidungsspielräume gewährt wurden.
Die Vorteile von mehr Eigenständigkeit liegen auf der Hand: Eine autonome Hochschule kann freier über Personal und die Auswahl der Studenten entscheiden, sie kann sich eine andere Rechtsform zulegen – beispielsweise in eine Stiftung oder GmbH umfirmieren –, sie kann die internen Entscheidungsabläufe verändern und selbst über ihr Budget bestimmen. Vor allem Letzteres ist angesichts knapper öffentlicher Kassen erforderlich: Allein er hessische Hochschuletat wird im kommenden Jahr um 30 Millionen Euro gekürzt. Die Universitäten und Fachhochschulen sind also dringend auf alternative Geldquellen angewiesen. Besonders erfolgreich waren die Lehrbetriebe in der Vergangenheit beim Einwerben von Drittmitteln. Bundesweit nahmen die Hochschulen im Jahr 2008 fast 4,9 Milliarden Euro auf diese Weise ein.
Christiane Konegen-Grenier
Regulierung der Hochschulautonomie
IW-Positionen Nr. 47, Köln 2010, 54 Seiten, 11,80 Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter www.iwmedien.de

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