Die Europäische Kommission hat sich auf ein Modell zur Finanzaufsicht geeinigt. Zwei neue Institutionen – der Ausschuss für Systemrisiken (ESRS) und das System für die Finanzaufsicht (ESFS) – sollen die Zusammenarbeit der nationalen Aufsicht verbessern und die Beaufsichtigung verschärfen. Ob das gut so ist, wird sich zeigen müssen.
Zusammen besser aufpassen
Eine Schwäche der Aufsicht in der Finanzkrise war die mangelnde internationale Koordinierung der zuständigen Institutionen. Schon vor der Krise haben die Behörden zwar zusammen gearbeitet, allerdings hatte dies einen eher informellen und hauptsächlich beratenden Charakter. Die jetzt zu schaffenden Institutionen sollen mehr Kompetenzen bekommen: Sie dürfen selbst Vorschläge für technische Standards entwickeln, so dass sich das Aufsichtrecht einheitlich besser umsetzen lässt. Sie sollen ferner Meinungsverschiedenheiten beilegen und im Krisenfall – der typischerweise eine internationale Dimension haben wird – koordinieren.
Die beiden Institutionen ESRS und ESFS sollen arbeitsteilig vorgehen: Bei der Mikroaufsicht durch die ESFS geht es um die Beaufsichtigung der einzelnen Finanzinstitutionen (bspw. Banken, Versicherungen etc.) und Wertpapiermärkte. Der Ausschuss für Systemrisiken (ESRS) widmet sich Fehlentwicklungen, die beim Blick auf einzelnen Institutionen zunächst unbedenklich scheinen, die aber problematisch sind, wenn sie von vielen Banken synchron umgesetzt werden. Wenn beispielsweise eine Bank zu riskante Wertpapiere verkauft, dann ist das für sich genommen nicht unlogisch; es ist aber verheerend, wenn es alle gleichzeitig machen: Die Preise fallen dann ins Bodenlose oder der Markt friert ganz ein. Gerade die Blindheit gegenüber den Systemrisiken wurde zuletzt als Schwäche erkannt.
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