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(© Foto: Dmitry Vereshchagin - Fotolia)
Zinsschranke IW-Nachricht 12. Oktober 2009

Sie verstärkt die Krise

Was Steuerexperten vermutet haben, ist nun durch eine aktuelle empirische Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) bestätigt worden. Die im Gefolge der Unternehmenssteuerreform 2008 vom Gesetzgeber allein aus fiskalischen Motiven heraus eingeführte Zinsschranke erweist sich als Krisenverstärker, der den Unternehmen über einen Liquiditätsentzug die Luft abschnürt und sie im Extremfall zur Aufgabe zwingt.

Sie sollte deshalb im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf den Prüfstand gestellt werden.  Dass sich die Einführung der Zinsschranke im Rahmen der Unternehmensteuerform 2008 in einer Konjunkturflaute als prozyklischer Krisenverstärker auswirken würde, war für alle Steuerexperten von Anfang an ein offenes Geheimnis. Denn diese Vorschrift limitiert den Schuldzinsenabzug auf maximal 30 Prozent des Gewinns – vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen.

Diese Vorschrift sollte verhindern, dass Zinszahlungen an eigene ausländische Konzerngesellschaften hierzulande steuermindernd geltend gemacht und die Zinserträge dagegen im steuergünstigen Ausland erfasst werden. Erklärte Absicht des scheidenden Bundesfinanzministers war es, dem Fiskus höhere Steuereinnahmen zu bescheren.

Tatsächlich erweist sich diese Vorschrift für die Unternehmen nun als Finanzierungsbremse - und das ausgerechnet in einer Phase, wo sie vielfach rote Zahlen schreiben oder zumindest unter einem Liquiditätsengpass infolge der schrumpfenden Erträge leisten. Betriebsnotwendige Finanzierungen werden damit zusätzlich vom Fiskus erschwert. Zwar gibt es neben einer Freigrenze von 3 Millionen Euro Ausnahmeregelungen und die Möglichkeit, die restlichen Finanzierungskosten in den Folgejahren immer bis zu dieser 30-Prozent-Grenze geltend zu machen. Dieses Verfahren ist aber sehr kompliziert und aktuell für große liquiditätsschwache Unternehmen wenig hilfreich.

Die BDI Studie zeigt auf, dass ähnliche Regelungen in den Niederlanden wie auch in den USA nicht mit einer derartigen krisenverstärkenden Wirkung ausgestattet sind. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber aufgerufen, die deutschen Vorgaben an international geltende Standards anzupassen, weil ansonsten hierzulande Investitionen unterbleiben und Arbeitsplätze verloren gehen.

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